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Kündigung durch Mieter - aber kein Auszug

 
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 21:50    Titel: Kündigung durch Mieter - aber kein Auszug Antworten mit Zitat

Mieter A kündigt schriftlich fristgerecht sein Appartement in einem Jugend- und Studentenwohnheim.
VM hat daraufhin mit einem Nachmieter einen neuen Mietvertrag geschlossen.
Eine Woche vor Übergabe des Appartements teilt Mieter A dem VM mit, dass er an der Hand operiert wurde und nun nicht ausziehen kann.
Der Nachmieter pocht aber auf Erfüllung des Mietvertrags, weil er sonst auf der Straße stehen würde.
Mieter A reagiert nicht auf Anrufe (Mailbox).
VM hat inzwischen Mieter A vorsorglich schriftlich aufgefordert, das Appartement zum Vertragsende zu übergeben und gleichzeitig einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem Vertragsende widersprochen, er befürchtet aber, dass Mieter A das nun aussitzen will.
Wie bekommt VM den Mieter A nun schnellstmöglich zum Vertragsende aus dem Appartement?
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Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rausklagen, was anderes legales bleibt nicht. Naja ausser dem Mieter soviel Geld in den Hintern zu blasen, dass er aus der Wohnung schwebt.
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Rausklagen dauert zu lange.
Es handelt sich um ein Jugend- und Studentenwohnheim, der Mietvertrag wurde zum vorübergehenden Gebrauch geschlossen.
Angeblich hat Mieter A auch schon eine andere Wohnung, wie er dem VM schon zur Kündigung mitteilte.
Kann man ihn per einstweiliger Verfügung rausbekommen?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das geht nicht. Es gibt nur den schon beschriebenen Weg.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Mieter die Kosten für die Hotelunterbringung des Nachmieters, für den Anwalt und die Räumungsklage aufzeigen, für die der Mieter per Schadenersatzklage im Zuge der Räumungsklage aufkommen müsste, sollte in vielen Fällen helfen. Viele denken vermutlich, man zahlt halt die Mieter einen Monat länger und gut ist.
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