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nehmen wir mal an:
A ist bis 06/08 zur Schule gegangen & war danach (seit 07/0 bei einem Arbeitgeber auf Probe angestellt. Während der Schulzeit war A über den Vater familienversichert.
Dieser Arbeitgeber hatte A auch angemeldet, allerdings nur geringfügig, was soviel heißt wie mtl 200E pauschal (bar auf die Hand & ohne Quittung).
Zum Monat 10/08 sollte A bei dem besagten Arbeitgeber fest angestellt werden, der Vertrag war rechtskräftig.
Da A mit dem Chef aus verchiedenen Gründen nicht klar kam zb: Chef wollte Lohnnebenkosten sparen &A nicht korrekt anmelden.
Als A sagte dass er darauf nicht eingeht war der Arbeitgeber verärgert & stornierte A´s anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse von 07/08. Das war mitte 10/08.
Verärgert ging A nichtmehr zu dieser Arbeitsstelle.
Das dieser Arbeitgeber alles storniert hatte erfuhr A erst mitte 10/08 durch die Krankenkasse die A sagte, dass er mom keinen Versicherungsschutz hat.
A ist demnach seit 07/08 nicht krankenversichert.
Wichtig: A ist unter 25. Hat eine abgeschlossene Ausbildung und lebt mit seiner Mutter zusammen. Ansprüche auf ALG 1 bzw Hartz 4 hat er nicht. Laut der Krankenkasse wo er zuletzt versichert war geht auch keine Anmeldung über die Mutter als familienversichert.
Zu meinen Fragen:
01. Da A durch das Verhalten des Arbeitgebers im Bezug auf die Versicherung Probleme bekommen kann, hätte ich gerne mal gewusst welches Verhalten A am besten weiterbringt. Ich nehme auch an, dass A wegen des alten Chefs zum Arbeitsgericht geht.
02. Muss A eine Rückzahlung bzw eine Strafe wegen der nicht versicherten Monate in Kauf nehmen?
03. Warum geht keine Familienversicherung über die Mutter, den A hat kein Einkommen & lebt mit ihr zusammen? Zudem ist er unter 25!
04. Kann A nicht einfach zum 01/09 sich freiwillig versichern lassen, erstmal & gut ist?
Der Gedanke hierbei ist ja, dass das meines Wissens nur bei der Krankenkasse geht wo A zuletzt gemeldet war & hier sind scheinbar fristen einzuhalten.
05. Kann A sich für die vergangenen Monate freistellen lassen?
nimm an dass A drei Tage im Oktober gearbeitet hat.
Der Vertrag wurde bis heute nicht aufgelöst, keine Kündigung nichts.
Auf die Vergütung hat A verzichtet.
Verfasst am: 05.01.09, 16:00 Titel: Frage bzw Idee
A muss ja nur nachzahlen weil er nicht gesetzlich sondern freiwillig versichert werden möchte, korrekt?
Was wäre wenn wir annehmen dass A zum 01.01.09 oder 01.02.09 durch einen neuen AG gesetzlich versichert wird?
-Ist da überhaupt möglich bzw muß A dann immernoch die Nachzahlung machen oder ist es hier egal lücken in der Versicherung zu haben?
Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 08.01.09, 20:31 Titel: Re: Frage bzw Idee
Nordin hat folgendes geschrieben::
A muss ja nur nachzahlen weil er nicht gesetzlich sondern freiwillig versichert werden möchte, korrekt?
Was wäre wenn wir annehmen dass A zum 01.01.09 oder 01.02.09 durch einen neuen AG gesetzlich versichert wird?
-Ist das überhaupt möglich bzw muß A dann immernoch die Nachzahlung machen oder ist es hier egal lücken in der Versicherung zu haben?
Verfasst am: 08.01.09, 20:42 Titel: Re: Frage bzw Idee
Nordin hat folgendes geschrieben::
A muss ja nur nachzahlen weil er nicht gesetzlich sondern freiwillig versichert werden möchte, korrekt?
Was wäre wenn wir annehmen dass A zum 01.01.09 oder 01.02.09 durch einen neuen AG gesetzlich versichert wird?
-Ist da überhaupt möglich bzw muß A dann immernoch die Nachzahlung machen oder ist es hier egal lücken in der Versicherung zu haben?
Danke & greatz Nordin
Solange er Rückstände hat, hat er nur eingeschränkten Anspruch auf Leistungen. Er muss die Beiträge nachzahlen.
Zu meinen Fragen:
01. Da A durch das Verhalten des Arbeitgebers im Bezug auf die Versicherung Probleme bekommen kann, hätte ich gerne mal gewusst welches Verhalten A am besten weiterbringt. Ich nehme auch an, dass A wegen des alten Chefs zum Arbeitsgericht geht.
Sofern A das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nachweisen kann (z.B. durch Gehaltsabrechnungen), sollte er diese seiner Krankenkasse nachreichen. Diese sollte sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzten, dass die Stornierung aufgehoben wird.
Zitat:
02. Muss A eine Rückzahlung bzw eine Strafe wegen der nicht versicherten Monate in Kauf nehmen?
Sofern sich A als Nichtversicherter meldet, hat A die Beiträge für den zurückgelegten Zeitraum zu zahlen. So wie ich es jedoch verstanden habe, war A eigentlich in den letzten Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
Zitat:
03. Warum geht keine Familienversicherung über die Mutter, den A hat kein Einkommen & lebt mit ihr zusammen? Zudem ist er unter 25!
Die Familienversicherung als Erwerbsloser über die Eltern geht nur bis zum 23. Lebensjahr. Danach bis zum 25. Lebensjahr nur, wenn sich das Kind noch in einer Berufsausbildung befindet.
Zitat:
04. Kann A nicht einfach zum 01/09 sich freiwillig versichern lassen, erstmal & gut ist?
Der Gedanke hierbei ist ja, dass das meines Wissens nur bei der Krankenkasse geht wo A zuletzt gemeldet war & hier sind scheinbar fristen einzuhalten.
Für die frw. Mitgliedschaft ist tatsächlich eine Frist von 3 Monaten einzuhalten. Anschließend könnte sich A noch als Nichtversicherter melden. Hierfür ist keine Frist vorgesehen, es sind jedoch alle Beiträge seit dem Zeitpunkt der letzten Versicherung nachzuzahlen.
Zitat:
05. Kann A sich für die vergangenen Monate freistellen lassen?
Jemand der nicht versichert ist, ist nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V versicherungspflichtig und muss sich eigentlich versichern. Eine Befreiung oder ähnliches ist mir nicht vorgesehen.
Damit die "Nichtversicherung" durchgeführt werden kann, ist jedoch die Meldung von A schriftlich bei der Krankenkasse einzureichen. Erhält die Krankenkasse die entsprechende Meldung nicht, darf die Krankenkasse die Mitgliedschaft als Nichtversicherter nicht von Amts wegen durchführen.
A kann sich jedoch jederzeit entscheiden, sich doch noch zu melden, muss dann allerdings die Beiträge komplett nachzahlen. Ggf. besteht dann auch erst ein Leistungsanspruch wenn die Beiträge komplett nachgezahlt wurden. Leistungen in Notfällen ausgenommen.
Damit die "Nichtversicherung" durchgeführt werden kann, ist jedoch die Meldung von A schriftlich bei der Krankenkasse einzureichen. Erhält die Krankenkasse die entsprechende Meldung nicht, darf die Krankenkasse die Mitgliedschaft als Nichtversicherter nicht von Amts wegen durchführen.
Die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 entsteht, wie fast jede andere Pflichtversicherung, kraft Gesetzes. Nur bei der Versicherung nach KSVG ist zusätzlich noch eine Meldung erforderlich.
Worauf begründest Du die Ansicht, die Versicherungspflicht könne nicht von Amts wegen festgestellt werden?
Mitteilung des Bundesversicherungsamtes. Zudem durften die Kollegen aus dem Bereich alle von "uns" von Amts wegen durchgeführten Mitgliedschaften wieder stornieren.
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