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Zeitpunkt der Ablesung
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:43    Titel: Zeitpunkt der Ablesung Antworten mit Zitat

Hallo und frohes Neues Smilie

Mal eine rein fiktive Frage:
(Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Mietrecht jetzt das passende Forum ist; wenn nicht, bitte verschieben)

Person A (Mieter A) findet in Ihrem Briefkasten eine "Postkarte" von einer Firma B, welche hiermit bekannt gibt, in 3 Tagen die Zählerstände in der Wohnung der A abzulesen, zwischen 14-16 Uhr.

Termin kann aufgrund der Arbeitszeit selbst nicht wahrgenommen werden (auch von Freunden und Verwandten nicht).
Nachbarn oder Vermieter möchte A nicht den Schlüssel geben und in der Abwesenheit der A in die Wohnung lassen.

Ein Anruf bzgl. eines Ausweichtermins ergab, dass, wenn A an dem Tag nicht zuhause ist und der Firmenmitarbeiter deswegen nochmals kommen muss, dann würden A Mehrkosten für Fahrt- und Zeitaufwand o.ä. in Rechnung gestellt werden.
(Sagen wir mal: allle anderen Mieter wären zuhause an dem Tag der 1. Ablesung.)

Ist sowas zulässig?
Wie ist die Rechtslage?

Grüße
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ablesetermin muss rechtzeitig (10 Tage) vorher angekündigt werden. Kann der Mieter den 1. Termin nicht wahrnehmen, muss das Maßunternehmen einen 2. Termin festlegen. Kosten hierfür dürfen dem Mieter nicht berechnet werden. (LG München 1 WM 2001, 190).
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Supi. Danke. Smilie

Dann möchte ich den Fall gerne noch etwas erweitern.

A arbeitet immer bis 17 bzw. 18 Uhr. Die Firma B ist nicht bereit nach diesem Zeitpunkt den Ableser zu schicken. Und auch nicht früh morgens vor der Arbeit.

Und nun?

(Wie gesagt. Verwandte und Freunde haben ähnliche Arbeitszeiten und scheiden somit als Ersatz aus. Und Vermieter und Nachbarn lässt A nicht unbeaufsichtigt in die Wohnung)
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Erst wenn der Mieter auch den 2. Termin nicht einhalten kann, ist grundsätzlich die Schätzung zum Beispiel des Heizkostenanteils zulässig.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Danke Smilie
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Supi. Danke. Smilie

Dann möchte ich den Fall gerne noch etwas erweitern.

A arbeitet immer bis 17 bzw. 18 Uhr. Die Firma B ist nicht bereit nach diesem Zeitpunkt den Ableser zu schicken. Und auch nicht früh morgens vor der Arbeit.

Und nun?

(Wie gesagt. Verwandte und Freunde haben ähnliche Arbeitszeiten und scheiden somit als Ersatz aus. Und Vermieter und Nachbarn lässt A nicht unbeaufsichtigt in die Wohnung)


Dass auch der Ableser ungefähr die Selben Arbeitszeiten hat, dürfte den Mieter doch nicht wirklich überraschen, oder?

Grundsätzlich hat der Mieter ein Pflicht. Der kann er sich nur entziehen, wenn er entsprechend gute Gründe vorbringt. Das könnte z.B. eine zu kurze Vorwarnzeit sein. Der Wiederwille, seinem Nachbarn den Schlüssel zu geben, dürfte da aber eher wenig wiegen. Wenn er nicht selber kann, dann wird er eben jemand Anderen bemühen müssen. Wer prinzipiell nicht in der Lage zu sein glaubt, seinen vertraglichen (Neben)pflichten nachzukommen, darf eben keine Verträge unterschreiben.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Ihnen "Danke".

War aber wirklich nur rein fiktiv.
A geht am Mittwoch schön brav um 13 Uhr nach hause (macht früher Feierabend).

War nur aus allgemeinem Interesse Smilie
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wer prinzipiell nicht in der Lage zu sein glaubt, seinen vertraglichen (Neben)pflichten nachzukommen, darf eben keine Verträge unterschreiben.

Das würde ja bedeuten, dass ich keine Wohnung anmieten darf/kann..
Ich verstehe die rechtliche Grundlage, aber dennoch finde ich es frech, dass Ablesefirmen keine Termine nach 17 Uhr eingehen.
Ich habe das Problem auch jedes Jahr auf's neue, meine Freunde/Verwandte, die halbwegs in der Nähe wohnen, arbeiten selbst bis zum Nachmittag, und meine Nachbarn oder gar meinen Vermieter werde ich sicher auch nicht unbeaufsichtigt in meine Wohnung lassen.
Also heißt es auch wieder, Chef überzeugen und Minusstunden sammeln..
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Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie einfach abends arbeiten würden, gäbs das Problem gar nicht. Winken
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Zuletzt bearbeitet von Karsten am 05.01.09, 15:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
A geht am Mittwoch schön brav um 13 Uhr nach hause (macht früher Feierabend).

Aber auch nur, wenns wirklich keinen Ärger mit dem Chef gibt. Ansonsten soltte man mal diesem Link folgen. Winken

 
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, gibt keinen Ärger zum Glück.
Person A hat eine ziemlich gute Gleitzeitregelung Smilie

Auch Ihnen Danke Smilie
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie einfach abends arbeiten würden, gäbs das Problem gar nicht. Winken

Najaa.. Also ich würde mal behaupten (ohne es momentan konkret belegen zu können), dass die Mehrheit der in Deutschland Beschäftigten tagsüber (morgens bis nachmittags/frühabends) arbeiten. Da wäre es schoon einfacher, wenn die Ableser auch abends arbeiten würden, anstatt die Arbeitszeiten der Mehrheit zu ändern.
Außerdem würden sich glaub ich meine Kunden beschweren, wenn ich erst Abends erreichbar wäre, denn die fangen ebenfalls um 7 Uhr an Smilie
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Welche Arbeitszeiten würden Sie denn für einen Ableser vorschlagen, der wohl, wie die meisten, für seinen Lebensunterhalt auch acht Stunden arbeiten muss. Sie hätten dann doch bestimmt nichts dagegen, dass der um halb Zwei noch bei Ihnen klingelt. Winken
Aber eigentlich ist dies gar nicht die Frage. Das Hauptargument lautet doch meist: Ich mag meine Nachbarn nicht und darauf und auf meine kleinlichen Befindlichkeiten muss doch einfach Rücksicht genommen werden.
Obendrein findet sich bestimmt irgend ein Student, der für'n Fünfziger das Haus hüttet. Die Arbeitszeit ist also nur eine dumme Ausrede.
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Zuletzt bearbeitet von Karsten am 06.01.09, 09:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 06.01.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Morgens von 6-10 uhr und abends von 17-21 Uhr Teufel-Smilie
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 06.01.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich mag meine Nachbarn nicht und darauf und auf meine kleinlichen Befindlichkeiten muss doch einfach Rücksicht genommen werden.
Obendrein findet sich bestimmt irgend ein Student, der für'n Fünfziger das Haus hüttet. Die Arbeitszeit ist also nur eine dumme Ausrede.

Tut mir leid, aber das ist doch jetzt echt Käse.
1. Ich persönlich würde keinen fremden Studenten allein in meine Wohnung lassen und auch noch dafür bezahlen.
2. Ich kann meine Nachbarn leiden. Aber da ich dort noch nicht lange wohne habe ich persönlich noch nicht so das Vertrauen gefasst denen meinen Wohnungsschlüssel zu geben und in meiner Abwesenheit in die Wohnung zu lassen.
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