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Verfasst am: 05.01.09, 18:59 Titel: Frage zu Meldegesetz
Hallo zusammen,
folgende Ausgangssituation.
A=Eigentümer einer Wohnung, hat B (deutscher) damals angemeldet auf die Wohnung von A als Untermieter bzw. damit er noch in Deutschland gemeldet ist. Nun möchte B, dass seine brasilianische Frau ohne deutschen pass (aber hier in Deutschland) verheiratet mit B, ebenfalls offiziell angemeldet wird.
Fragen:
1.) geht dies obwohl die brasilianerin "nur" einen brasilianischen Pass hat aber hier in Deutschland mit B verheiratet ist ?
2.) A kann sich schwach erinnern das er damals alleine (ohne B) zum Ortsamts ist mit der notariellen Beglaubigung zum Wohnungskauf und konnte B dann anmelden. Ist das so und geht das auch mit der brasilianerin und einer brasilianischen Passnummer ?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Verfasst am: 05.01.09, 19:22 Titel: Re: Frage zu Meldegesetz
DonCorleone hat folgendes geschrieben::
A=eigentümer einer wohnung, hat B (deutscher) damals angemeldet auf die wohnung von A als untermieter
Üblicherweise meldet sich B selbst am Einwohnermeldeamt an. Dazu brauchts (in NRW) aktuell nichtmal mehr ne Bestätigung des Vermieters.
DonCorleone hat folgendes geschrieben::
bzw. damit er noch in deutschland gemeldet ist.
Darf ich davon ausgehen, dass B sich gar nicht mehr in der Wohnung aufgehalten hat, bzw nichtmal mehr in Deutschland und das war nicht nur eine Urlaubsreise? Wenn die Wohnung nicht mehr der Lebensmittelpunkt war, kann's Ärger geben - für B und nicht für A. Und ich hoffe, B hat in der Zeit keine Sozialleistungen bezogen, dann stände je nach Sachlage auch noch Betrug im Raum.
DonCorleone hat folgendes geschrieben::
nun möchte B, dass seine brasilianische frau ohne deutschen pass (aber hier in deutschland) verheiratet mit B, ebenfalls offiziell angemeldet wird.
Und B wohnt (jetzt wieder) in D und auch in der Wohnung? Hat die brasilianische Frau eine Aufenthaltsberechtigung in D? (evtl nur 6 Wochen Toruistenvisum?)
Oder geht's darum, dass B den A "zwingen" will die Frau ebenfalls in der Wohnung aufzunehmen? Ein Mieter muss seinem Vermieter lediglich anzeigen, dass er beabsichtigt, seine Lebensgefährtin / Frau ebenfalls in der Wohnung aufzunehmen. Eine Genehmigung des Vermieters brauchts nicht bzw kann er nicht verweigern.
Kündigung des Untermietverhältnisses (innerhalb der korrekten Fristen) bleiben A und B natürlich unbenommen.
Danke für Deine Antwort. B hat halt in seinem Leben ordentlich gearbeitet ist nun weit über die 70 Lenze und möchte natürlich seine, aus meiner Sicht wohl verdiente volle Rente genießen.
Es gibt hier keinerlei Zwang oder sonstiges. Seine brasilianische Frau hat hier in Deutschland ehemals ca. 5-7 Jahre gelebt und ist wie besagt mit B hier in Deutschland verheiratet. Es geht nur darum das seine brasilianische Frau offiziell hier gemeldet ist.
Und wenn sich A erinnert, war das damals so, dass er als Eigentümer wie besagt alleine zum Ortsamt ist und hat B anmelden können !?
PS: A geht voll arbeiten, B+seine Frau Leben naja, von dem wohl mehr als gut angesparten in..... und es geht auch nicht um Mieteinnahmen an A, denn die gibt es nicht !
Grüße
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Wenn die Dame sich gar nicht in Deutschland befindet und schon gar nicht in der genannten Wohnung wohnt, kann sich das Anliegen, sie hier anzumelden, doch eigentlich nur einer betrügerischen Absicht verdanken. Was sollte sonst damit erreicht werden?
Man kann nicht von einer anderen Person irgendwo gemeldet werden. Allerdings kann man - zumindest in einigen Bundesländern - jemand anderen dazu beauftragen
Da die Meldepflicht jeden betrifft, der eine Wohnung bezieht, egal wo er herstammt, ist auch für die Meldung unerheblich, was für einen Pass er hat. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Bis zum 2.4.2004 musste der Mieter seine Wohnung innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung abmelden und an seinem neuen Wohnort anmelden. Auch der Vermieter hatte bei der Ab.- und Anmeldung mitzuwirken. Seit 2.4.2004 wurde das elektronische Anmeldeverfahren bundeseinheitlich eingeführt. Hierbei ist die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung entfallen, wobei er aber bei einem rechtlichen Interesse einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Vor und Familiennamen der in seiner Mietwohnung gemeldeten Einwohner hat. Umzüge innerhalb der BRD wird auf die Abmeldung verzichtet, außer jemand zieht ins Ausland.
heist das es können sich leute bei mir anmelden ohne das ich das mitbekomme. das geht doch wohl garnicht !
Das geht schon.
Ich selbst habe so etwas erst bemerkt, als die Gemeinde plötzlich eine grössere Mülltonne brachte und die doppelten Müllgebühren von mir wollte! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Bei jemandem, der erst meinte, er könne einfache andere Leute bei sich anmelden, wundert mich die Verwunderung darüber, dass sich einfach andere Leute bei ihm anmelden können, _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Bei jemandem, der erst meinte, er könne einfache andere Leute bei sich anmelden
hier sollte aus meiner sicht der unterschied gemacht werden, was ich meinte. ich kenne es von damals noch, zum vermieter schein geholt und dann zum amt.
ich bin nun aber selber zumindest eigentümer und dachte, evtl. mieter müssen sich so eine genehmigung bei mir einholen bevor sie beim amt die meldebestätigung erhalten.
grüßle
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
ich bin nun aber selber zumindest eigentümer und dachte, evtl. mieter müssen sich so eine genehmigung bei mir einholen bevor sie beim amt die meldebestätigung erhalten.
Nein. Der Vermieter hat aber ein Recht auf Auskunft bei der Meldebehörde wer alles bei ihm im Haus gemeldet ist.
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