| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Ice Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 11
|
Verfasst am: 01.04.05, 09:29 Titel: Krankenversicerung Kind PVK oder GK |
|
|
Hallo zusammen,
wo - gesetzlich oder private Krankenversicherung - muss ein Kind (Neugeborenes) versichert werden wenn folgende Situation vorhanden ist?
Verheiratet
Mann Selbstständig, Privat Krankenversichert, Jahreseinkommen: ca. 30000 EUR
Frau: Angestellt, Gesetzlich Krankenversichert, Jahreseinkommen: ca. 6000 EUR
Ice |
|
| Nach oben |
|
 |
ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
|
Verfasst am: 01.04.05, 10:09 Titel: |
|
|
| ...bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Frau- ich kann aber nicht erklären, warum, da ich kein Krankenspezi bin. Es steht nur so in meinem Handbuch. |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 01.04.05, 11:18 Titel: |
|
|
http://www.germancash4click.de/familie.htm
Da steht was interessantes dazu. Da der Mann unter der Beitragsbemessungsgrenze von 46.350,- Euro liegt und die Frau ein versicherungspflichtiges Einkommen hat kann das Kind kostenlos in der GKV versichert werden.
Obs stimmt weis ich leider nicht, aber die Krankenkasse gibt bestimmt gerne die konkrete Hilfe.
(Vorausgesetzt die Einkommen sind als Brutto angegeben worden, ansonsten ist das Kind in der PKV zu versichern.) _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 01.04.05, 13:05 Titel: |
|
|
Hallo
Genau, dass Kind kann in der GKV kostenlos mitversichert werden.
Lassen Sie sich in diesem Fall einen Antrag auf Familienversicherung bei der Krankenkasse zuschicken. In dem Antrag teilen Sie der Krankenkasse gleich mit, dass Ihr Ehepartner in der PKV versichert ist und legen den aktuellsten Steuerbescheid mit.
Aus dem Steuerbescheid ergibt sich dann ja, dass der Ehemann unter der JAE von 3.900 € / Monat liegt.
Somit ergibt sich, dass das Neugeborene Anspruch auf Familienversicherung hat. |
|
| Nach oben |
|
 |
Emmy Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 14.04.05, 14:37 Titel: Familienversicherung |
|
|
Also, ich habe genau die selbe Situation. Mein Mann ist Beamter und privat versichert. ich bin Angestellte und gesetzlich versichert. Unser Kind ist 7 Monate alt und ist bei mir kostenfrei gesetzlich mitversichert.
Zusätzlich haben wir für unser Mäuschen bereits eine Ergänzungsversicherung (Krankenhaustagegeld und Zahnersatz) und damit verbunden eine Anwartschaft auf eine private Absicherung gelegt. Damit muss unser Kind nie wieder eine Gesundheitsprüfung vorlegen und kann jederzeit privat abgesichert werden.
Da aber in deiner und meiner Situation nach einem halben Jahr Erziehungsurlaub mit keinerlei Bezüge vom Staat zu rechnen ist, ist die kostenfrei Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Kasse nur legitim.
Gruß Emmy |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 14.04.05, 15:21 Titel: |
|
|
Normalerweise ist das Kind bei dem zu Versichern der das höhere Einkommen hat. Sind also Vater und Mutter Angestellte, der Vater privat und Mutter in der GK, und verdient dann der Vater mehr als die Mutter muss das Kind privat versichert werden und kann nicht in die Familienversicherung der Mutter.
Ich schreib das weil sich Emmys Beitrag so anhört als ob man das wählen kann, dem ist aber nicht so. Ob es für Beamte eine Ausnahmeregelung gibt weiss ich nicht. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
|
Verfasst am: 14.04.05, 15:26 Titel: |
|
|
| Sunrabbit hat folgendes geschrieben:: | | Normalerweise ist das Kind bei dem zu Versichern der das höhere Einkommen hat. Sind also Vater und Mutter Angestellte, der Vater privat und Mutter in der GK, und verdient dann der Vater mehr als die Mutter muss das Kind privat versichert werden und kann nicht in die Familienversicherung der Mutter. |
In diesem Fall können die beiden sich das aber selbst aussuchen, da das Einkommen des selbstständigen und privat versicherten Vaters unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 14.04.05, 15:30 Titel: |
|
|
| nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: |
In diesem Fall können die beiden sich das aber selbst aussuchen, da das Einkommen des selbstständigen und privat versicherten Vaters unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die Mutter selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. |
Wenn sie meinen Beitrag weiter oben gelesen haben fällt ihnen sicher auf das das meine erste Antwort war und ich hier nur die Aussage von Emmy erweitern wollte. Oder ist ein Beamter neuerdings Selbstständig? _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
Emmy Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 14.04.05, 15:37 Titel: PKV oder GKV |
|
|
Das hat nichts mit dem Beamtentum zu tun. Mein Mann und auch Ihr Mann sind unter der Beitragsbemessungsgrenze und daher kann das Kind kostenfrei in die GKV der Mutter. Außerdem befinde ich mich im Erziehungsurlaub und bin damit auch Beitragsfrei gestellt. Und mit der Tatsache, daß ich im Erziehungsurlaub bin, habe ich den Job der Erziehung unseres Kindes übernommen und habe somit ein Anrecht auf die kostenfreie GKV und mein Kind auch.
Selbst wenn ich wieder berufstätig werde, bin ich weiterhin in meiner GKV und zahle dann ganz normal meine Beiträge weiter und das Kind kann dann ebenfalls über die GKV abgesichert werden, da mein Mann, wie gesagt, unter der Bemessungsgrenze liegt und noch dazu Beihilfe berechtigt ist.
Wir können uns das aussuchen!!! Oder anders gesagt, wenn ich der Meinung bin, daß die GKV für mein Kind nicht gut genug ist, muss ich in die PKV einzahlen und dann kann es als Privatpatient behandelt werden. Nur solange ich keine Einkünfte habe, ist es nur legitim den kostenfreien Service der GKV in Anspruch zu nehmen. Ich habe ja schließlich auch einige Jährchen meinen Beitrag geleistet und außer Vorsorge nie in Anspruch genommen.
Liebe Grüße Emmy |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 14.04.05, 17:01 Titel: |
|
|
Stimmt, das war mir nicht bewusst. In meiner ersten Quelle von damals stand das die Ausnahme nur für Selbstständige gilt. Dies ist wohl nicht der Fall.
http://www.huk-onlineservice.de/pkvauswahlinfo.htm
Hier stehen die korrekten Infos. Wobei man sagen muss das der Fall das man als Angestellter Privat versichert ist und unter der BBG liegt eher selten vorkommt  _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
|
Verfasst am: 14.04.05, 17:47 Titel: |
|
|
Hallo
Es ist nicht so, dass die Kinder immer bei dem Elternteil in die Familienversicherung müssen, der mehr verdient. Diese Regelung gibt es schon lange nicht mehr.
Wenn die Ansprüche auf Familienversicherung mehrmals besteht, kann man sich immer aussuchen, bei welcher Krankenkasse das Kind versichert ist. So kann zum Beispiel auch eine 21-jährige Verheiratete noch bei ihren Eltern in der Fami bleiben und muss nicht wegen der Hochzeit zwingend in die Fami des Ehegatten wechseln.
Die Familienversicherung ist halt auch immer dann möglich, solang der Ehepartner, der privat Krankenversichert ist, unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 3.900 € verdient.
Quelle: § 10 SGB V |
|
| Nach oben |
|
 |
|