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MIetmimderung wegen fehlender Heizung?

 
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chrissie65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 21:40    Titel: MIetmimderung wegen fehlender Heizung? Antworten mit Zitat

Folgende Frage: Meine Freundin wohnt bei den Vermietern mit im Haus, die Ihr heute Nachmittag mitteilten, sie möge sich "warm anziehen", da die Heizung kaputt wäre...
Nun hat die Freundin nur schon jetzt nur 14 Grad in der Wohnung, ist stark erkältet und hat gerade eine Lungenentzündung hinter sich. Laut Nachrichten soll dies eine der kältesten Nächte in Deutschland werden dies Jahr. Kann die Freundin eine MIetminderung durchführen? Wenn ja, um wieviel? Vielen Dank im Voraus!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach dürfte eine Minderung möglich, sogar bis zu 100%. Das heisst wenn die Heizung heute defekt ist und morgen repariert wird, dann kann für einen Tag die Miete um 100% gemindert werden. Dauert der Defekt länger an, kann entsprechend länger gemindert werden.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 22:57    Titel: Re: MIetmimderung wegen fehlender Heizung? Antworten mit Zitat

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Folgende Frage: Meine Freundin wohnt bei den Vermietern mit im Haus, die Ihr heute Nachmittag mitteilten, sie möge sich "warm anziehen", da die Heizung kaputt wäre...
Wurde auch dabei gesagt für wie lang die Heizung aus fällt ? ? ?

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Nun hat die Freundin nur schon jetzt nur 14 Grad in der Wohnung,
Da könnte man ein Mietminderung ansetzen (Aber nur mit einem Anwalt für Mietrecht zu empfehlen)
chrissie65 hat folgendes geschrieben::
ist stark erkältet und hat gerade eine Lungenentzündung hinter sich.
Da kann der Vermieter, ob die Heizung läuft oder nicht, nichts für und brauch auch nicht für den gesundheitlichen Verlauf die Sorgfaltspflicht tragen.
chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Laut Nachrichten soll dies eine der kältesten Nächte in Deutschland werden dies Jahr. Kann die Freundin eine MIetminderung durchführen? Wenn ja, um wieviel? Vielen Dank im Voraus!
Solange der Heizungsausfall andauert, kann der Mieter die Miete kürzen. Je nach Außentemperatur beträgt die Mietminderungsquote 20 bis 50 Prozent, in Extremfällen, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar ist, kann die Miete sogar um 100 Prozent gekürzt werden. (Nur wer entscheidet dies? ? ?, Ich denke nur ein Richter.)
Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus. (Quelle)
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizung.htm

Ich denke mal das ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter über eine gemeinschaftliche verträgliche Lösung, bei einer angesetzten Reparatur der Heizung mehr bringt wie eine Mietminderung.

Die Mieterin sollte doch erst einmal nachfragen wie lange überhaupt der Heizungsausfall dauern soll und dann sollte Sie versuchen evtl. vom Vermieter einen Ersatz zu bekommen, damit Sie die Zeit der Schadensbehebung überbrücken kann. ( Die Kosten dafür trägt der Vermieter)

Vielleicht kann man mit dem Vermieter reden. Es wäre ein Versuch wert bevor man sich mit dem Vermieter auf Kriegsfuss setzt. Winken

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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chrissie65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Mieterin hat inzwischen 12 Grad in der Wohnung, an eingen Stellen auch weniger,hat auch einen Heizlüfter laufen, der natürlich aber auch viel Strom frisst, wie jeder weiss. Da die MIeterin nicht gerade viel Geld hat, ist das sicher auch keine langfristige Lösung.

Wieso hat der Vermieter keine Sorge dafür zu tragen, wenn es gesundheitliche Schäden durch Unterkühlung gibt? Die Nacht war mit -20 Grad ja wohl tatsächlich eine der kältesten in Deutschland und wahrscheinlich wird das ja auch noch ein paar Tage andauern. Wie kann man so etwas so auf die leichte Schulter nehmen?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn der VM machen? Wenn die Heizung defekt ist und Ersatzteile fehlen nützt nichts mehr, das einzige was der VM dann machen kann ist die Mieterin mittels Körperwärme zu wärmen, sprich kuscheln. Aber das dürfte den Freund der Mieterin nicht gefallen. Im übrigen dürfte der VM ja auch betroffen sein und somit an einer schnellen Behebung des Problems sehr interessiert sein.
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chrissie65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das will ich hoffen!
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Ja, das will ich hoffen!
Hoffen ist nett. Zwischenzeitlich könnte man, wie bereits von pcwilli vorgeschlagen, ja mal den Vermieter kontaktieren. Mit den Augen rollen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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chrissie65
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Anmeldungsdatum: 26.01.2008
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also irgendwie sind das komische Kommentare.
Wenn überhaupt. müsste sich ja wohl der Vermieter melden und
mal sagen, bis wann voraussichtlich die Heizung wieder
repariert ist, da dies aber schon öfter vorgekommen ist,
will meine Freundin jetzt erstmal abwarten.

Vielen Dank, C.
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Carli
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich gibt es keine Möglichkeit bis zur Wiederherstellung der Heizung woanders, z.B. beim Freund oder bei Familiie unter zu kommen?
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Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Wenn überhaupt. müsste sich ja wohl der Vermieter melden und mal sagen, bis wann voraussichtlich die Heizung wieder repariert ist
Man kann darüber streiten, ob das der formaljuristisch korrekte Weg ist. Man kann aber auch ganz einfach pragmatisch vorgehen... Mit den Augen rollen
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Also irgendwie sind das komische Kommentare.
Das sind keine komischen Kommentare. Das sind Wahrheiten.
Der Vermieter ist zwar verpflichtet den angemieteten Zustand, also eine gängige Heizung zu stellen, aber da dieser auch keine Löcher in den Händen und Füssen hat kann er auch keine Wunder fabrizieren.
Wenn die Heizung ausfällt kann auch er nur hoffen das die Reparatur schnell über die Bühne ist und er selbst auch wieder einen warmen Popo bekommt.

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
Wenn überhaupt. müsste sich ja wohl der Vermieter melden und
mal sagen, bis wann voraussichtlich die Heizung wieder
repariert ist,
Wenn er die Reparatur in Auftrag gegeben hat und es fehlen Ersatzteile kann er nur (Wie sagt hier im Forum jemand immer ?) die Glaskugel befragen wann alles wieder in Ordnung ist.

chrissie65 hat folgendes geschrieben::
da dies aber schon öfter vorgekommen ist,
will meine Freundin jetzt erstmal abwarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um etwas zu erreichen.
Die erste wäre mit dem Vermieter zu Reden und zusammen eine Übergangsmöglichkeit suchen und vielleicht finden!
Die zweite wäre, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen, sich ausgiebig beraten lassen und diesen alles weitere regeln lassen.
Das danach nicht mehr ein gutes Einverständnis mit dem Vermieter zu erwarten ist brauch hier wohl nicht weiter erläutert werden.

Ich kann Ihren Ärger verstehen, aber denken Sie bitte daran das es hier ein Forum ist, in dem zwar rechtliche Fragen soweit es geht beantwortet werden, aber keine Rechtshilfe gegeben werden darf.

Wie Sie im Endefekt weiter vorgehen müssen Sie selbst entscheiden.

Gruß
pcwilli
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