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Die gibt's schon längst. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Das Argument der höheren Kosten kann ich noch nicht ganz nachvollziehen:
Ob nun 100 Ableser von 8.00 bis 16.00 Uhr arbeiten oder 50 von 7.00 bis 15.00 und 50 von 12.00 bis 20.00 Uhr spielt kostentechnisch kaum eine Rolle.
Warum sollte derjenige, der Spätschicht hat, nicht den gleichen Anspruch auf einen Ablesetermin zu einer ihm genehmen Zeit haben wie derjenige, der eine "normale" Tagesarbeitszeit hat? Man sollte auch noch in Erwägung zieht, dass eine Ablesung morgens um 7:00 Uhr nach einer Nachtschicht vielleicht auch unzumutbar sein könnte. Darüber hinaus wird es Arbeitszeiten geben, die eine Ablesung nur am Montag vormittag möglich erscheinen lassen u.s.w. Die Liste ließe sich leicht noch beliebig fortsetzen.
Wenn man also - was prinzipiell zweifellos möglich wäre - auf die Terminwünsche jedes Nutzer eingehen wollte, werden höhere Kosten allein schon durch die zwangsläufig mehrfach erforderliche Anfahrt anfallen. Im Extremfall würde der Zeitaufwand für die Anfahrt für jede Wohnung anfallen. Wenn das also kaum eine Rolle spielt...
Okay, sicher ließe sich die Liste endlos fortsetzen.
Aber wie bereits erwähnt, bin ich mir sicher, dass die Mehrheit der in Deutschland wohnenden und arbeitenden Menschen von morgens bis nachmittags arbeitet. Würde man Ablesezeiten von 7 bis 20 Uhr anbieten, erreicht man damit (nach persönlicher Einschätzung) die große Mehrheit. Wenn jemand um 7 Uhr von der Nachtschicht nach Hause kommt, ist eine Ablesung sicher noch zumutbar; ansonsten, wenn die Nachtschicht um 22 Uhr beginnt, kann auch um 19 oder 20 Uhr ein Ableser kommen.
Da der erste Ersatztermin kostenfrei stattfinden muss, ist eine zweite Anfahrt für ein Haus ohnehin auch heute schon üblich. Also erster Termin morgens/vormittags, Ersatztermin dann eben nachmittags/abends.
Naja, die Diskussion bringt uns glaub ich nicht wirklich weiter. Rechtlich ist alles okay so wie es jetzt läuft, und die Ablesefirmen haben gar kein Interesse daran, ihre Abläufe zu ändern, weil ihnen die Zufriedenheit der Mieter eh egal ist, weil sie von denen ja gar nicht beauftragt werden. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
die Ablesefirmen haben gar kein Interesse daran, ihre Abläufe zu ändern, weil ihnen die Zufriedenheit der Mieter eh egal ist, weil sie von denen ja gar nicht beauftragt werden.
Da kommt man also schon mal auf einen gemeinsamen Nenner?
Meine Einbringungen waren jetzt ja auch keine konkreten Verbesserungsvorschläge an die Ableseunternehmen, sondern eine (fiktive, aus Mietersicht erwünschte) Idealvorstellung.
Als Betriebswirt ist mir schon klar, dass kein Unternehmen (Mehr-)Leistungen erbringt, ohne sich davon einen Nutzen zu erhoffen. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Als Betriebswirt ist mir schon klar, dass kein Unternehmen (Mehr-)Leistungen erbringt, ohne sich davon einen Nutzen zu erhoffen.
Schon klar.
Sicher erscheint aber, dass die Preiskalkulation von vorne herein darauf ausgelegt ist, ein Objekt mindestens ein 2. Mal anzufahren.
Den Ausführungen von Paddy82 kann ich mich in sofern anschliessen, dass sich die Diskussion irgendwie vom Eingangsbeitrag entfernt. Da ging es darum, dass eine Ablesefirma einen alternativen Termin kathegorisch ablehnt und den Mieter mit einer Vorlaufzeit von nur 3 Tagen dazu zwingen will, am Ablesetag den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Das ist unzulässig und diese Ansicht vertritt auch eine sehr vermieterfreundliche Organisation. Man braucht nur meinem Link auf Seite 1 zu folgen um das zu erkennen.
Wobei ich vielleicht noch sagen möchte:
Vom Schornsteinfeger bekam ich auch immer einen Termin in den Briefkasten geworfen, der während meiner Arbeitszeit lag.
Kurzer Anruf und er kam um 6 Uhr morgens um die Messungen etc zu machen und dann einen Kaffee trinken mit mir; (für seine Freundlichkeit).
Mittlerweile wirft er mir nur noch 6 Uhr Termine in den Briefkasten
Nicht das er demnächst keinen Zettel mehr einwerfen muss. Oder gilt er dann schon als befangen?
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