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ich habe eine Frage, ich erhalte Unterhaltsgeld von meinem Mann und bin leider auch verschuldet duch Ihn (längere Geschichte). Nun will ich aus diesem ganzen Schuldenberg herauskommen und meine Wohnung kündigen und bei meiner Tochter einziehen um Geld zu sparen um den Kredit zu bezahlen. Habe ich dadurch Unterhaltseinbusen zu erwarten. Ich weis nicht wie weit eine Lebensgemeinschaft geht, vielleicht zählen die Kinder auch dazu?
derartige "Lebensgemeinschaften" führen auf Grund der Tatsache, dass eine Lebensgemeinschaft besteht, nicht zu einer Minderung des Unterhaltsanspruchs. So hat z.B, vor einiger Zeit ein Gericht etnschieden, dass die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft nicht zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs führt. Ob das heute angesichts des Partnerschaftsgesetzs auch noch so entschieden würde, weiß ich allerdings nicht.
Der Unterhaltsanspruch könnte sich aber dadurch mindern, dass mit dem Einzug bei der Tochter der Unterhaltsbedarf geringer ist, weil z.B. die Mietbelastung wegfällt.
Ich würde überlegen, ob angesichts der Schulden nicht ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden sollte.
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