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also so ein Fall ist mir im Handelsregister noch nicht untergekommen.
Ohne jetzt nachgeschaut zu haben, würde ich davon ausgehen, dass der Name nicht verwendet werden kann. Denn eine GbR ist automatisch eine OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt. Dann aber würde der Firmenname irreführen und ob das so ist, ist für Außenstehende nur schwer zu beurteilen.
Nun gut, in der Firma allein muss der Vorname nicht zwingend aufgeführt werden, er muss dann aber in Korrespondenzen oder bei bestimmten Gewerbeformen am Tür- oder Eingangsschild in einem Zusatz aufgeführt werden.
Oder kurz, es muss bei vertraglichen Kontakten der Gegenüber immer über mindestens einen Gesellschafter mit vollem Vor- und Nachnamen im Klaren sein.
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