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Schimmelproblem
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn der VM meint die Fehler des Vormieters ausbaden zu müßen, dann ist das seine eigene Meinung. Rein rechtlich wäre er dazu nicht verpflichtet gewesen bzw. die dann anfallenden Kosten hätte der Vormieter tragen müßen.

Forderungen des Freundes der Mieterin müßen nicht akzeptiert werden (wenn er nicht mit Vertragspartner ist). Er ist nicht berechtigt den VM in die Wohnung zu lassen und wen er den Schimmel wegmacht, dann geht dies auf seine Kappe.
_________________
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

KerstinM hat folgendes geschrieben::
denn im Mietvertrag ist eigentlich vereinbart, dass Kleinreparaturen bis zu EUR 150,-- vom Mieter selber auszuführen sind.


Achtung hier lauert ein Fallstrick:
(AG Braunschweig, Urteil v. 29.3.2005 116 C 196/05 GE 2005, S. 677)
Wie hoch darf eigentlich bei den Kleinreparaturen greifen? Eine Frage, mit der sich schon seit langer Zeit kein Gericht mehr beschäftigt hatte.
Der Bundesgerichtshof hatte 1997 einmal entschieden, dass 100 DM also 51,13 Euro noch zulässig sind (BGHZ 105, S. 22). Bereits in einem Urteil vom 6.5.1992 hatte es sogar schon einmal einen Betrag von 150 DM also 76,69 Euro pro Einzelreparatur als angemessen gebilligt.
Gericht bestätigt: 100 € pro Reparatur
Die Mietrechtsexperten hängten die Messlatte bisher noch höher: Sie sahen sogar noch einen Betrag von 100 bis 125 Euro als angemessen an. Doch gerichtlich abgesegnet waren diese Beträge bisher noch nicht.
Umso erfreulicher, dass sich jetzt das Amtsgericht Braunschweig festlegte: Das hielt einen maximalen Kleinreparaturenbetrag von 100 Euro pro Einzelreparatur zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer für zulässig.
Nur mal wegen der Vollständigkeit. Beim nächsten Mietvertrag sollte Vermieter das beachten Sommer-Smilie
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das verhalten des Mieters nervt, sollte man sein eigenes vieleicht mal anpassen.
Bei der nächsten Reparatur nicht den Mann hochschicken sondern auf die Kleinreparaturklausel verweisen oder wahlweise die eigene Arbeitsleistung in Rechnung stellen. Hof und was weiss ich nicht fegen kann man freundlich anmahnen. Nie etwas sagen und hinterher aufregen funktioniert nie.

Bzgl. des Schimmels kann man der Mieterin einfach mal eine Informationsbroschüre zukommen lassen, was richtiges lüften angeht. Und den Freund der Mieterin kann man auch mal höflich darauf hinweisen, daß es nicht funktioniert, wenn er meint, die mietein vertreten zu müssen, indem er Mietminderungen androht, andererseits dem Vermieter aber die Schadensbegutachtung verweigert.

Man muß halt auch als Vermieter seine eigenen Rechte auch mal wahrnehmen.
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KerstinM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also wenn der VM meint die Fehler des Vormieters ausbaden zu müßen, dann ist das seine eigene Meinung. Rein rechtlich wäre er dazu nicht verpflichtet gewesen bzw. die dann anfallenden Kosten hätte der Vormieter tragen müßen.

Forderungen des Freundes der Mieterin müßen nicht akzeptiert werden (wenn er nicht mit Vertragspartner ist). Er ist nicht berechtigt den VM in die Wohnung zu lassen und wen er den Schimmel wegmacht, dann geht dies auf seine Kappe.


Na das ist doch mal ein Wort! Danke! Der Freund von meiner Mieterin ist nämlich nicht Vertragspartner,wohnt auch noch nichtmal mit ihr in der Wohnung. Da bin ich j wenigstens für die demnächst anstehende Ansprache, wenn meine Mieterin wieder da ist, ordnungsgemäß gewappnet, wenn ihr Freund "Beweismittel" auf eigene Faust vernichtet. Ich habe mir im übrigen jetzt im Internet schon soviele Erläuterungen über Schimmelpilzbefälle mit Fotos angesehen - und das, was ich letzten Jahr dagegen gesehen habe, war ein Witz dagegen: zwei winzig kleine dunkle Flächen, beide nicht mal 5 qcm gross, die man problemlos schon mit dem Finger von der Rauhfasertapete abstreichen konnte. Und so soll es ja jetzt angeblich auch wieder aussehen. Also wenn ich mir da die andren Fotos im Internet anschaue, dann würds mir wirklich als Bewohner dieser Immobilien angst und bange werden.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

KerstinM hat folgendes geschrieben::
zwei winzig kleine dunkle Flächen, beide nicht mal 5 qcm gross, die man problemlos schon mit dem Finger von der Rauhfasertapete abstreichen konnte. Und so soll es ja jetzt angeblich auch wieder aussehen.
Schimmel sollte man nicht unterschätzen. Der ist vielleicht nur an den Stellen in der Größenordnung durchgebrochen und lauert irgendwo noch im verborgenen.
KerstinM hat folgendes geschrieben::
Also wenn ich mir da die andren Fotos im Internet anschaue, dann würds mir wirklich als Bewohner dieser Immobilien angst und bange werden.
So kann es ohne Bange zu machen vielleicht auch bald in dieser Wohnung aussehen. Es kommt immer auf die Umstände an.

Und nicht immer ist es Gut und angebracht es einfach mit Schimmel EX zu vertuschen, mehr ist dies nicht, wenn man der Ursache nicht auf den Grund geht.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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