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fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?!

 
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Hunki
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 02:16    Titel: fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?! Antworten mit Zitat

Ausgegangen von folgendem Problem Ausrufezeichen :

Eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 wird vom Mieter, der diese zum Jahresabschluß 2007 erhalten hat, als fehlerhaft beanstandet.

Hierbei werden folgende Fehler der Nebenkostenabrechnung aufgeführt:

- Der Ausgangszählerstand des Wasserzählers wurde aus dem Minus heraus gerechnet, was für den Mieter nicht nachvollziehbar ist
- Der Warmwasserzähler wurde seit 1999 nicht geeicht. Die Fünfjahresfrist wurde somit nicht eingehalten.
- Die Kosten für die Heizung liegen deutlich höher (nahezu eine Doppelung der Werte Verlegen ) als in den vorhergehenden Jahren beim Vormieter und auch als im darauffolgenden Jahr durch den betroffenen Mieter.

Der Vermieter sagt schriftlich zu bei der Firma, die für die Zähler zuständig ist eine Klärung betreffend des Zählers, der aus dem Minus heraus zu zählen begonnen hat, einzuholen.

Es erfolgt jedoch trotz weiterer Anfragen des Mieters keine weitere Reaktion des Vermieters.
Der Warmwasserzähler wird weiterhin nicht geeicht bzw. gewechselt und es trifft die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 ein.

offene Fragen:

Wie sollte sich der Mieter in der gegebenen Situation verhalten und wie lässt sich das Verhalten des Vermieters erklären?

Wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2006 (unter anderem aufgrund des fehlerhaften Zählers) anzweifelt, sollte die Nachzahlung für 2007 geleistet werden, auch wenn der Zähler weiterhin nicht ausgetauscht wurde?

Gibt es Fristen, die der Vermieter einzuhalten hat, um die Nebenkostenabrechnung zu berichtigen?

Wie ist die Rechtslage?
Vielen Herzlichen Dank und viele Grüße!! Smilie
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
- Der Warmwasserzähler wurde seit 1999 nicht geeicht. Die Fünfjahresfrist wurde somit nicht eingehalten.


Ein Wechsel des Zählers könnte sich zum Nachteil des Mieter auswirken. Derartige Zähler messen mit der Zeit immer zu wenig.

Zitat:
- Die Kosten für die Heizung liegen deutlich höher (nahezu eine Doppelung der Werte ) als in den vorhergehenden Jahren beim Vormieter und auch als im darauffolgenden Jahr durch den betroffenen Mieter.


Kann fast täglich in den Medien lesen/hören wie die Energiepreise steigen.
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Hunki
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist jedoch, was die Folge der fehlerhaften Nebenkostenabrechnung ist.
Der Zähler wurde weiterhin nicht ausgetauscht.

Sollte die neue Nebenkostenabrechnung (für 2007) gezahlt werden, oder erkennt der Mieter damit sozusagen den ungeeichten Zähler an?

Wie kann der Mieter mit der alten Nebenkostenabrechnung (2006) umgehen? Muß der Vermieter in irgendeiner Weise handeln, zumal er zumindest hinsichtlich des Zählers, dessen Ausgangswert ein Minuswert gewesen ist, eine Klärung mit der betreuenden Firma in Aussicht gestellt hat?

Die Heizkosten gehen nicht auf die gestiegenen Energiepreise zurück. Die Verbrauchseinheiten haben sich nahezu verdoppelt.
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Hunki
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn jemand mir die Rechtslage hierzu erläutern würde . Geschockt

Ist für mich von besonderer Bedeutung! Vielen Dank!!!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die alte Abrechnung für 2006 ist erledigt, durch die Zahlung akzeptiert der Mieter diese als richtig.

Einsprüche gegen die Abrechnung müssen begründet werden, ein "das kann nicht sein" oder "das ist mir zuviel" reicht nicht aus. Daher ist der erste Schritt, Einsicht in die Belege nehmen. Dann kann genau gesagt werden was nicht stimmt und der Einspruch entsprechend begründet werden. Der unstritte Teil der Nebenkosten sollte dann in jeden Fall gezahlt werden und der strittige wenn die korrigierte Abrechnung da ist.
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Hunki
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Die alte Abrechnung für 2006 ist erledigt, durch die Zahlung akzeptiert der Mieter diese als richtig.

Einsprüche gegen die Abrechnung müssen begründet werden, ein "das kann nicht sein" oder "das ist mir zuviel" reicht nicht aus. Daher ist der erste Schritt, Einsicht in die Belege nehmen. Dann kann genau gesagt werden was nicht stimmt und der Einspruch entsprechend begründet werden. Der unstritte Teil der Nebenkosten sollte dann in jeden Fall gezahlt werden und der strittige wenn die korrigierte Abrechnung da ist.


Vielen Dank für die Antwort!

Die alte Abrechnung von 2006 ist noch immer nicht bezahlt. Es wurde vom Mieter fristgerecht Einspruch erhoben. Der Vermieter hat zugesagt mit der zuständigen Firma zu klären, wie es zu möglich ist, dass ein Zähler von einem Minusstand ausgehend begonnen hat zu zählen. Des weiteren war und ist der Zähler nicht geeicht, was beim Mieter die Frage aufwirft, ob die Betriebskostenabrechnung 2007 zu zahlen ist. Es wurde vom Mieter mehrfach um Klärung gebeten!

Wie kann der Mieter weiter vorgehen?
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