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Ich möchte in der Spargelsaison Spargelessen in Form eines Buffets für angemeldete Gruppen( nur am Wochenende) anbieten. Brauch ich dafür eine Gaststättenkonzession?
Es handelt sich nur um die Spargelzeit, also 6-8 Wochen im Jahr.
Wir haben einen Partyraum, in dem die Leute (20-25 Personen) das Buffet zu sich nehmen können. Das Essen würde ich in meiner Küche zubereiten.
Was muss ich beachten? Wie ist die Rechtslage?
MFG
roofofafrica
Das inverkehrbringen von Lebensmitteln ist an eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen geknüpft.
Ich fang mal mit denen an, die mir in diesem Zusammenhang am wichtigsten erscheinen:
Gaststättengesetz Lebensmittelhygieneverordnung Lebensmittel und Bedarfsgegenständeggesetz EU-Verordnung 852 Infektionsschutzgesetz
Allein das Durchlesen dieser Vorschriften dürfte den Aufwand nicht wert sein.
Und das wäre nur das Grobe!
Ansonsten vermute ich mal, daß das Vorhaben spätestens am nichtvorhandensein vorschriftsmässiger Toilettenanlagen gemäss Gaststättenbaurecht scheitern dürfte. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 09.01.09, 13:14 Titel:
Hallo,
ob und welcher Genehmigungen es bedarf wird man bei dem zuständigen Gewerbeamt verbindlich erfahren können.
Wenn man jetzt beispielsweise selbst Spargelanbauer ist, könnte es ja durchaus sein, daß hier Sonderregelungen bestehen, wie man sie auch aus dem Bereich der Winzer kennt (Besen-/Straußwirtschaft).
Ansonsten sehe ich das wie Rembrandt und karli. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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