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Jahresmeldung Sozialversicherung

 
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schnueffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 20:17    Titel: Jahresmeldung Sozialversicherung Antworten mit Zitat

Hallo

welches Jahresentgelt muß der Arbeitgeber der Sozialversicherung melden? Das Gesamt-Brutto oder Steuer-Brutto?

Beispiel:
Arbeitnehmer erhält jährlich 20.000 € Bruttolohn und 1000 € steuerfrei Verpflegungszuschuss.
Ist in die Jahresmeldung vom Arbeitgeber dann 20.000 € oder 21.000 € einzutragen?

Viele Grüße
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Steuerrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber muss das sozialversicherungsrechtliche Entgelt melden. Das ist häufig identisch mit dem steuerrechtlichen Entgelt, muss aber nicht so sein. Insbesondere dann, wenn betriebliche Altersvorsorgeleistungen mit (teilweiser) pauschaler Versteurung der Arbeitgeberumlage zu berücksichtigen sind, dann fällt das sozialversicherungsrechtliche Entgelt höher aus, als das steuerrechtliche Entgelt.

Wenn es sich bei den 20.000 € wirklich um direkten Arbeitslohn handelt, dann sind im Beispielsfall 20.000 € an die Krankenkasse zu melden. Ist der Verpflegungszuschuss steuerfrei, dann ist er auch sozialversicherungsfrei und deshalb bei der SV-Meldung nicht zu berücksichtigen.

Viele Grüße
Bernd

P.S.: Das verschieben ins Steuerrechtsforum empfinde ich nicht als sehr geglückte Maßnahme.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um das ganze nochmal etwas anders auszudrücken, es ist das Arbeitsentgelt anzugeben, welches in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig ist.
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