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leistungen beantragen möglich?

 
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fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:18    Titel: leistungen beantragen möglich? Antworten mit Zitat

hallo forum,

angenommen, eine person wird arbeitslos und bezieht daraufhin alg1 von der bundesagentur für arbeit. leider schafft es diese person nicht, eine neue arbeitsstelle zu bekommen, bevor das alg1 ausläuft. nun könnte diese person alg2 beantragen, macht das aber aus verschiedenen gründen nicht. diese person bezieht also momentan keinerlei leistungen vom staat.
gibt es (mit ausname von alg2) weitere leistungen, die diese person beantragen könnte? diese person denkt hierbei an z.b. diverse fortbildungen (ms excel, word usw.) oder aber training für das führen von vorstellungsgesprächen etc.
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titanturtle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung: Sobald das ALG1 ausgelaufen ist und kein Bezug von ALG2 folgt, besteht kein Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für die betroffene Person!!!!
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also einer Bekannten ging es mal folgendermassen: Sie wollte auch eine Fortbildung von der ARGE haben um wieder in den Beruf reinzukommen nach Elternzeit. Sie bezog auch keine Leistungen der ARGE.

Da hat die Sachbearbeiterin gesagt, sie kann eine Fortbildung nur bekommen wenn sie Leistungen bekommt, da wurde dann mal ausgerechnet wie viel ihr zustünde und sie bekam dann 300 € im Monat und die Fortbildung.

MfG
Matthias
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fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

titanturtle hat folgendes geschrieben::
Achtung: Sobald das ALG1 ausgelaufen ist und kein Bezug von ALG2 folgt, besteht kein Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für die betroffene Person!!!!


das ist dieser person bekannt und sie hat sich aus diesem grund bei ihrem mann in dessen privater kv mitversichern lassen.
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