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Widerspruch wegen Schwerbehindertenausweis nutzlos,jetzt?

 
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Gräfin Cosel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2008
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 14:19    Titel: Widerspruch wegen Schwerbehindertenausweis nutzlos,jetzt? Antworten mit Zitat

Hallöchen,
Habe seit Jahren 30 Gdb wegen überstandener Krebserkrankung. Inzwischen sind reichliche Beschwerden dazugekommen: Tinnitus, starke Korpelschäden, Fußdeformitäten wegen Osteoporose, Spina Bifida occulta (offene Wirbelbögen wo der Beinnerv einklemmt), Skoliose, Gehbehinderung wegen der steifen orthopädischen Einlagen, kein Autofahren mehr möglich, da die Feinmotorik gestört ist....
Widerspruch wurde abgelehnt, es wurden die wichtigsten Ärzte nicht angeschrieben, Gesundheitsstörungen wurden falsch oder unzureichend benannt, z.B. statt ausgepräge Knorpelschäden II. Grades mit Reizerscheinungen, starke Meniskopathie II. Grades, Bakerzysten in den Kniekehlen steht dann im Bescheid: Funktionsbehinderung des Knies durch Bakerzyste GdB 0 usw.
Es wurde ein Hausarzt angeschrieben, die Adresse war in früheren Anträgen von mir benannt. Aber der Frauenarzt, der über die Not-Op mit den für mich schwerwiegenden Folgen , keine Kinder mehr zu bekommen, hätte Auskunft geben, der wurde nicht angeschrieben. Folge im Bescheid: Klimakterium GdB: 0.
Es ist schon fast eine Frechheit, wie oberflächlich und kalt gearbeitet wird.
Diese ganzen Behinderungen wären auf jeden Fall mit mindestens nochmal 40 GdB anzu erkennen.
Habe auch Beschlüsse und vergleichbare Urteile genannt, erfolglos.
Nun steht mir eine Klage beim total überforderten Sozialgericht Berlin/Brandenburg bevor. Wartezeit: 2 Jahre.
Will den VDK zu Hilfe nehmen.
Oder gibt es noch eine Art Beschwerdemöglichkeit bezüglich des unzureichend bearbeitenden Widerspruchs?
Ich brauche den Ausweis, um in den total überfüllten öffentl. Verehrsmitteln einen Sitzplatz zu haben, der Arbeitsweg einfach dauert 1,5 H.
Bin total verzweifelt.
Muß jetzt ins Krankenhaus, da der Krebs eventuell zurückgekeht ist. Kann ich diese Diagnose dann nehmen und unabhängig von der Klage einen weiteren Verschlimmerungsantrag zu stellen?

Ja, es sind viele Fragen, aber vielleicht weiß hier jemand, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Vielen Dank im Voraus.

Gräfin Cosel
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fragnix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Selbst habe ich in Hamburg vor Jahren bei 30% einen Sitzplatzausweis bekommen. Habe diesen aber nicht mehr verlängern lassen, weil ein Sitzplatz bei Vorlage des Ausweises sehr selten frei gemacht wird. Statt dessen gibt es dumme, beleidigende Sprüche, bis zur Androhung von Prügel. Ich bin dann arbeitsloser BU-Rentner geworden und nur noch in den verkehrsschwachen Zeiten gefahren, das spart Ärger. Über das verlogene Vorgehen der Gutachtermafia möchte ich lieber nichts sagen, sonst werde ich noch beleidigend.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
MfG Hans
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Gräfin Cosel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2008
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo fragnix!

Habe mich nun durch verschiedene Forumsbeiträge gezappt und habe den Entschluß gefaßt, eine Klage mit Hilfe eines eigenen Anwalts für Schwerbehindertenrecht durchzuziehen.
Beim VDK bin ich zwar Mitglied, höre aber immer öfter, daß die nur das Nötigste veranlassen, weil sie sich vor Arbeit kaum retten können.
Bin ja Rechtsschutzversichert, da müßte ich bloß noch mal nachlesen, ob die einen Anwalt bezahlen, da ja vor dem Sozialgericht eigentlich kein Anwaltszwang besteht.
Ich bin sehr zuversichtlich, diese Klage zu gewinnen, da ja auch regelrechte Verfahrens- und Gesetzanwendungsfehler nachweislich begangen wurden.

Ich wünsche Dir alles Gute.

LG, Gräfin Cosel
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