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Verfasst am: 09.01.09, 15:31 Titel: Probleme mit dem Vermieter wegen mehrerer Sachen
Hallo zusammen!
Ein Mieter lebt mit seiner schwangeren Frau und 2 weiteren Kindern in einem gemieteten Haus in einem kleinen Dorf. Zu dem Haus gehört ein Garten mit fast 1000 m² Gartenfläche.
Das Mietverhältnis begann am 15.5.2008 und wurde auf unbestimmte Dauer festgelegt.
Die monatliche Grundmiete beträgt 700,- EUR zzgl. Nebenkosten von 65,30 EUR. Der Mietvertrag ist eine fertige Vorlage des Hausbesitzervereins Nürnberg und Umgebung E.V. - Die Vorlage zeigt dass Datum 09/2006 auf.
Zusätzlich zur Miete, bezahlen die Mieter dem Vermieter eine monatliche Rate von 250,- EUR für einen Rasenmäher mit Bezin, das Heizöl (4374 Liter), und 11m³ Brennholz (laut Mietvertrag bzw. Zusatzvereinbarung handelt es sich hierbei um ausschließlich Hartholz).
Im Mietvertrag ist außerdem eine Klausel enthalten, die wie folgt lautet:
Zitat:
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reperatur von solchen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (sog. Kleinreperaturen)....
...soweit die Kosten für jeden sachlich abgegrenzten Schaden EUR 100,- nicht übersteigen und der Aufwandsbetrag für alle Schäden in einem Kalenderjahr insgesamt 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 614,- nicht überschreitet. Diese Kostentragungspflicht trifft den Mieter auch, wenn die Veränderung oder der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.
Nun meine erste Frage: Ist dies eigentlich noch aktuell? Beim Mieterschutzbund habe ich gelesen, dass der Mieter für max. 75 pro Schaden und nicht mehr als 8% (max. 200 EUR)
"herangenommen" werden darf?! Widerum habe ich gehört dass diese Klausel überhaupt nicht mehr angewendet werden darf?!
Dazu kommt - wie bereits in einem anderen Thread erwähnt - dass der Mieter behauptet er dürfe das Haus jederzeit nach seinem eigenen Ermessen betreten - wie mir bereits mitgeteilt wurde - is dies NICHT der Fall und muss so nicht hingenommen werden.
Der Mieter ist zudem laut Mietvertrag verpflichtet die Dachrinne 2x im Jahr zu reinigen (und die ist verdammt hoch ). Der Mieter kommt dieser Sache selbstverständlich nach - jedoch möchte der Vermieter genaue Zeiten und Termine haben, wann der Mieter dies erledigt hat - ist das rechtens oder reicht es, wenn der Mieter das bereits erledigt hat?
Zudem hat der Mieter das Laub im ganzen Garten zu entfernen was er auch getan hat (zumindest Haufen gebildet). Der Vermieter sagte zum Mieter dass er den Nachbarn fragen soll ob der Mieter das Laub in ein Silo des Nachbarn werfen darf. Der Nachbar (der das Grundstück verkaufen will wohnt überigens woanders) ist in regelmäßigen Abständen jedoch nicht anzutreffen. Erst vor ca. 2 Wochen (als bereits Schnee lag) konnte der Mieter den Nachbarn fragen - dieser hat nun zugestimmt. Aufgrund des Schnees kann der Mieter jedoch nicht das Laub in das Silo werfen - da es ebenfalls mit Schnee bedekt ist. Jedoch möchte der Vermieter auch hier eine Rückmeldung mit Datum und Zeit wann das erledigt wird / wurde.
Dann gibt es im Garten eine kleine Feuerstelle - dem Mieter wurde erlaubt dort Feuer zu machen. Die Asche hat der Mieter an einen vermoderten Zaun aufgefüllt. Nun will der Vermieter dass die Asche dort entfernt wird, mit der Begründung dass der Zaun kaputt gehen kann - Der Zaun ist jedoch schon seit dem Einzug sehr sehr stark beschädigt und vermodert. Auch hier will der Vermieter eine genaue Rückmeldung mit Daum und Uhrzeit.
Dann schreibt der Vermieter in einem Schreiben (vor 2 Tagen):
Zitat:
Bei starkem Frost, etwa unter 13 Grad minus, sollte im kleinen Klo im Dachgeschoss das Wasser am Waschbecken nachts leicht tröpfeln (kalter und warmer Hahn), damit ein Einfrieren verhindert wird.
Wer bezahlt das Wasser? Wer bezahlt die Heizkosten für das Warmwasser? Ist der Mieter wirklich dazu verpflichtet? Was, wenn die Leitungen zugefrieren?
Der Vermieter hat dem Mieter von Anfang an verschiedene "Nachteile" verschwiegen und rückte erst nach und nach mit den Problemen am Haus raus, als der Mieter selbst darauf gestoßen ist und den Vermieter darauf aufmerksam machte. Dann kam immer nur "Ach ja.. das habe ich ganz vergessen..."
So z.B. sind vom Frühjahr bis zum Spätherbst 4-5 Siebenschläfer unterm Dach die gelegentlich auch INS Haus kommen. Da die Tiere unter Naturschutz stehen, erhält der Mieter weder vom Vermieter noch von der Gemeinde oder vom Bund-Naturschutz ausreichend Hilfe - zudem beißen die Tiere die gesamte Dachdämmung kaputt.
Desweiteren kamen die MIeter eines Tages von einem Ausflug zurück und plötzlich war eine gesamte Wand im Wohnzimmer voller Ameisen richtig schwarz bedeckt. Die Mieter haben das "Problem" vorerst mit dem Staubsauger gelöst. Doch ca. 30 Minuten dass selbe Chaos. Auch darauf haben die Mieter den Vermieter aufmerksam gemacht - der meinte wiederum: Ach ja - das ist normal um die Jahreszeit - die muss man 1-2 Tage einfach ziehen lassen und dann hört das wieder auf.... Bei den Armeisen handelt es sich um ca. 1 MIO Ameisen - Fotos sind vorhanden!
Gleich nach dem Umzug sind die Mieter Duschen gegangen und haben sich gewundert warum im Abfluss der Dusche der "Stöpsel" festgesteckt ist. Diesen haben SIe entfernt, damit das Wasser ablaufen kann (aus der Duschwanne). Nichtsahnend haben die Mieter den Stöpsel einfach "herausen" gelassen. Einen Tag später kamen die Mieter von der Arbeit zurück und mussten sich wegen des Gestankes fast übergeben. Es roch nach KOT und Fekalien... Schließlich mussten die Mieter festellen dass der Geruch aus der Duschwann kam. Auch hierauf haben die Mieter den Vermieter hingewiesen. Dieser meinte nur: Das ist auch normal. Die Handwerker haben wohl beim Einbau den Ablauf nicht richtig installiert (altes Fachwerkhaus) - wir sollen einfach den Stöpsel immer nach dem Duschen rein machen - dann richt es auch nicht mehr!?
Ein weitere Punkt ist, dass der Vermieter 2 Schlüssen einbehalten hat - Ohne die Erlaubnis des Mieters! Hier wurde der Mieter bereits darauf hingewiesen dass er das Schloss austauschen solle - dies wird noch erledigt
Der Vermieter will dass der Mieter keine Pflanzen entfernt, kein Planschbecken im Garten aufstellt, den Rasen (nachdem die Kinder drauf gespielt haben) neu ansäht und und und. Im Grunde genommen soll der Mieter das Haus nur Pflegen, beheizen aber am besten nicht drin wohnen....
Was darf der Mieter, was darf der Vermieter? Es gibt noch zahlreiche weitere Fälle - dazu evtl. später mehr - erstmal eines nach dem anderen
Zuletzt bearbeitet von sadness am 09.01.09, 16:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 09.01.09, 15:58 Titel:
@sadness
Zitat:
Der Vermieter will dass der Mieter keine Pflanzen entfernt, kein Planschbecken im Garten aufstellt, den Rasen (nachdem die Kinder drauf gespielt haben) neu ansäht und und und. Im Grunde genommen soll der Mieter das Haus nur Pflegen, beheizen aber am besten nicht drin wohnen....
Was darf der Mieter,....
Am besten ausziehen, bei dieser Häufung von Beschwerden werden sie dort eh nicht mehr glücklich.
Wenn dies nicht möglich ist, umgehend ein neues Schloß einbauen, das alte Schloß aber bitte bis zum Auszug aufheben, den Vermieter hierüber informieren und ansonsten Rat bei Mieterverein oder entsprechend geschultem Anwalt holen. _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Der Mieter könnte den Vermietr höflich darauf hinweisen, daß man als Mieter gewisse Rechte und als Vermieter gewisse Pflichten hat.
Zu den Rechten des Mieters gehört es, im Garten zu machen, was man will, inklusive Pflanzen und Planschbecken und zu reinigen, wann man will, solange die Mietsache dadurch keinen Schaden nimmt. Wenn doch, ist der Schaden zu beheben. Abgenutzter Rasen dürfte keinen Schaden darstellen. Reinigungspläne des Vermieters darf er ignorieren, ob die Klausel die Dachrinne reinigen zu müssen wirksam ist, wäre zu prüfen, ansich ist das einem Mieter kaum zuzumuten, da u.U. lebensgefährlich.
Zu den Pflichten des Vermieters gehört die Instandhaltung der Wohnung, sofern sie die Kleinreparaturen überschreiten. Ameisenbekämpfung inklusive. Bei der stinkenden Dusche wäre die Frage, ob das unter die Kleinreparaturklausel fällt, mit dem Vermieter absprechen, Reparatur einfordern, Frist setzen. Esrt wenn nichts passiert selber machen und mit der Miete verrechnen (sofern über Kleinrep Klausel) Der Mieter darf diese Pflichten des VM mit Mietminderungen durchsetzen, wozu allerdings in jedem Fall ein Anwalt zu Rate zu ziehen wäre. Der Vermieter darf die Wohnung nicht beliebig betreten, hier hilft es, das Schloß auszutauschen.
Verfasst am: 09.01.09, 22:27 Titel: Re: Probleme mit dem Vermieter wegen mehrerer Sachen
sadness hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Bei starkem Frost, etwa unter 13 Grad minus, sollte im kleinen Klo im Dachgeschoss das Wasser am Waschbecken nachts leicht tröpfeln (kalter und warmer Hahn), damit ein Einfrieren verhindert wird.
Tja, von Physik hat der liebe Vermieter schon mal reichlich wenig Ahnung. Auch fliessende Gewässer können zufrieren - dasselbe gilt für in Rohren fliessendes Wasser. Es sei denn, das Warmwasser heizt sozusagen das Kaltwasserrohr mit.
sadness hat folgendes geschrieben::
Wer bezahlt das Wasser? Wer bezahlt die Heizkosten für das Warmwasser? Ist der Mieter wirklich dazu verpflichtet? Was, wenn die Leitungen zugefrieren?
Der Mieter ist höchstens verpflichtet, die Räume so zu heizen, dass ein Einfrieren der Wasser- und Heizungsrohre verhindert wird. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, ihn in die Lage zu versetzen, dies zu tun - im allgemeinen durch Installation einer Heizung. Ist besagtes Klo denn nicht heizbar? Dann wäre der praktischere Weg vielleicht, die Rohre nach oben zu schliessen und zu leeren - ein Bad benutzt bei Minusgraden sicher sowieso keiner.
Wenn die Leitungen einfrieren kommt im besten Fall kein Wasser mehr durch - im schlechtesten Fall reissen die Leitungen und wenn es wieder taut, steht die Wohnung unter Wasser.
Das besagte Bad, in dem die Rohre nun wirklich zugefroren sind wird ganz normal beheizt. Ganz im Gegenteil, es ist sogar extram warm in dem Bad bzw. in der Toilette. Seite heute mittag ist nun Warm und Kaltwasserleitung dicht.... Da wird sich der Vermieter wohl wieder nen Strick drauß drehen und dem Mieter um den Hals wickeln...
Das Schloß wird nun kommende Woche ausgetauscht, dass der Mieter hier schonmal auf der sicheren Seite ist.
Der Mieter wird sich jetzt nun doch mal wegen einer neuen Wohnmöglichkeit umsehen. Jedoch ist dies aufgrund der vorhandenen Kinder nicht so leicht.... Umzug hatten diese ja erst im Mai vergangenen Jahres durch machen müssen.
Jedoch ist sich der Mieter regelrecht sicher, dass der Vermieter, auch wenn man ihn freundlichst darauf hinweist, mit seinem "Terror" nicht aufhören wird.
Wie bereits schon erwähnt, wünscht der Vermieter eine detalierte Aufstellung, wann das Laub aus dem Garten gebracht wurde, die Asche aus der Feuerstelle entfernt wurde, das Holz neben der Kellertür verräumt wurde, sowie, die Dachrinne gereinigt wurde. Hierzu ist der Mieter aber nicht verpflichtet, oder??? Wäre ja wenn schon etwas extrem.... Denn immerhin zahlt der Mieter jede Menge Geld an Miete monatlich und wünscht hierfür ja nur etwas Ruhe und keinen Ersatzvater, dem über jeden Handgriff Rechenschaft abgelegt werden muss.
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