| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Torbi123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 10.01.09, 18:04 Titel: Haus wird verkauft. wir wohnen drin... |
|
|
Eilt !!! Vorkaufsrecht oder oder oder oder???
Hallo,
Ich habe folgendes Problem.und wurde in de SF nicht so ganz recht fündig.
Ich Wohne mit meinem 12 Jährigen Sohn seit einem Jahr in dieser Wohnung. Diese befindet sich in einem zweifamilienhaus (oben&unten) mit Garten.
Nun habe ich durch jemanden erfahren das das Haus zum Verkauf im Internet angeboten und von einem Makler betreut wird. Allerdings ist es im ganzen kein Rendite Objekt, sondern eher nur etwas für eine kl.Familie...und dafür müsste ich mit meinem Sohn auch noch raus. Des weitern ist es ein Handwerker-Haus. Ich bin Handwerker (zimmerer).
Ich würde das recht kleine Haus gerne Kaufen, da der Preis bei 120t€ sehr gering ist.
da ich aber Vollzeitselbständig u Alleinerziehend bin, gibt die Bank mir keinen Kredit durch doppeltes Risiko. Obwohl ich eine Rente auf Lebenszeit von der BG beziehe. Aber..meine Eltern würden mir aushelfen, solange es sehr günstig ist, bleibt oder sogar durch zwang noch billiger wird.
Der Vermieter ist völlig pleite und Arbeitslos. *leider, ist ein echt lieber und wohnt unten.
-habe ich überhaupt ein Vorkaufsrecht?
-wie mache ich das am schlauesten geltend? Nicht das mir das jemand wegschnappt.
-Ich möchte nicht die Makler Courtage 6% tragen, oder muß ich?
-Ich habe ja erst vor einem Jahr Courtage an den gleichen Makler bezahlt.ist das Schnuppe??? war doch auch viel Geld.
-Was ist mit meinen ganzen Umbaumaßnahmen? Die habe ich selbst getragen. Neue Küche mit Geräte, neue Fußböden etc.
-wie sieht es aus wenn ich Ihm nen Mietkauf oder Leibrente anbiete? welche Zahlen wären da realistisch? HausVK-Preis T€120 zzgl.6%, mein Mietanteil 250€ kalt.
-oder sollte ich Ihm sagen, das er seinen Interessenten sagt, das ich nicht ausziehen werde weil ich mit Sohn hier wohnen bleiben möchte.
Ich weiß, fragen über fragen aber ist mir recht sehr wichtig und bedrückend.
Gruß der Torbi |
|
| Nach oben |
|
 |
wido FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2006 Beiträge: 178 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 10.01.09, 18:20 Titel: |
|
|
2x der gleiche Tread im Forum, einmal hier und dann auch noch im Mietrecht. Das sehen aber die Mod's überhaupt nicht gerne !
 _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen |
|
| Nach oben |
|
 |
J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
|
Verfasst am: 10.01.09, 18:21 Titel: |
|
|
1. Es gibt kein generelles Vorkaufsrecht für mieter.
2. wer den höchsten Preis bezahlt, wird das Haus wohl bekommen.
3. der Erwerber kann Eigenbedarf geltend machen. Widerspricht der Mieter jedoch, kommt es u.u zu einer Räumungsklage.
@ wido
und? haste dich schon als Mod beworben? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
|
| Nach oben |
|
 |
@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
|
Verfasst am: 10.01.09, 18:30 Titel: |
|
|
| Zitat wg. fehlender Quellenangabe gelöscht. Biber |
|
| Nach oben |
|
 |
Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 10.01.09, 19:17 Titel: |
|
|
Damit da nichts in den falschen Hals kommt:
Was @migo da zitiert, betrifft nur den Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung nach Begründung von Wohnungseigentum. Hat mit obenstehendem Sachverhalt nichts zu tun. |
|
| Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 10.01.09, 19:17 Titel: |
|
|
@migo, auch wenn der Text gecodet eingefügt wurde (warum eigentlich? ), handelt es sich doch offensichtlich um ein Zitat. Also bitte Quelle einfügen, da wir sonst löschen müssen. Danke! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
| Nach oben |
|
 |
Torbi123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 10.01.09, 22:09 Titel: |
|
|
Hey Sorry wusste nicht wo es hingehört.... Mietrecht oder Immobilenrecht???
ist meineserachtens ja beides beteiligt.
Gruß und Nacht der Torben
ps. und danke schonmal für eure antworten  |
|
| Nach oben |
|
 |
hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
|
Verfasst am: 10.01.09, 22:39 Titel: |
|
|
| Biber hat folgendes geschrieben:: | | Also bitte Quelle einfügen, da wir sonst löschen müssen. Danke! | Wenn ich den Text richtig lese: DPA-Meldung Beruhend auf
| Zitat: | | Immobilienverband West (IVD-West) in Köln |
???
hws |
|
| Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 12.01.09, 08:53 Titel: |
|
|
Wenn das Haus über einen Makler verkauft wird, muss selbstverständlich die Makler Courtage gezahlt werden. Was vorher als Mieter war spielt dabei keine Rolle.
Wenn es keine Vereinbarung über eine Abstandszahlung bei den Umbaumassnahmen gab, wird der Mieter in dem Punkt leer ausgehen. Dies hätte er vorher vereinbaren müssen. Er kann aber selbstverständliche seine Gegenstände wieder mitnehmen, dies muss er sogar wenn der VM es will, dann ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Kann der Mieter das nicht, wird er wahrscheinlich Schadensersatz zahlen müssen.
Das man mit dem Sohn gerne dort wohnen bleiben möchte wird als Grund für einen Widerspruch einer Eigenbedarfskündigung nicht ausreichen. Die Kündigung muss eine soziale unzumutbare Härte darstellen, ansonsten sieht es essig aus. Ausserdem sollte man sich vor Augen halten, das ein Widerspruch in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung hat. Sprich sobald der Grund entfällt muss der Mieter das Feld räumen.
Auf einen Mietkauf würd ich mich als VM nie einlassen, das ist zu gewagt. Besser die gesamte Summe auf einmal und dann ist Ruhe. |
|
| Nach oben |
|
 |
Volker Kles FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
|
Verfasst am: 12.01.09, 17:17 Titel: |
|
|
| J_Denver hat folgendes geschrieben:: | | Der Erwerber kann Eigenbedarf geltend machen. |
Nicht nötig, denn bei einem Zweifamilienhaus, dessen eine Wohnung der Eigentümer bewohnt, kann er dem Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen. Das ist eben das gefährliche an einem Zweifamiliemhaus. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben |
|
| Nach oben |
|
 |
|