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E- Herd durch übergelaufenes Wasser defekt - wer zahlt

 
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Neckarsulm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2008
Beiträge: 23
Wohnort: Leonberg

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 12:22    Titel: E- Herd durch übergelaufenes Wasser defekt - wer zahlt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich wohne in einer vollmöbilierten Wohnung und der 1 Jahr alteElekro Herd ist beim Kochen durch überkochendes Wasser kaputt gegangen. Der Vermieter hat fast 1 Monat nachd em Schaden ein Techniker des Herstellers kommen lassen.
Fazit: EIne Platte ist total hinüber und der Herd (Kochmulde mit 2 Platten) muss getauscht werden.

Mich würde die Rechtslage zu folgenden Fragen interessieren:

Wer muss den KUndendienst zahlen - der Vermieter war Auftraggeber
Wer kommt für den Schaden auf (austuasch der Kochmulde).

Das Problem besteht darin dass der Herd sowieso schon ständig Probleme macht und laut Hersteller vom Küchenstudio (welches das Gerät verbaut hat) nicht VDE Gerecht angeschlossen ist.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:16    Titel: Re: E- Herd durch übergelaufenes Wasser defekt - wer zahlt Antworten mit Zitat

Neckarsulm hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!

1 Jahr alteElekro Herd !


Es îst noch Garantie auf dem Gerät , wenn dieser erst ein Jahr alt ist.
Da Ihr VM der Besitzer des Gerätes ist und er eine Reparatur oder einen Garantiefall beim Hersteller/ Verkäufer beauftragt hat wird er den Schaden wohl regeln müssen.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter als Auftraggeber der Reparatur muß diese sicher zunächst mal zahlen. Er hat aber m.E. einen Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit gegen den Mieter, der den Kochvorgang nicht ausreichend beaufsichtigt hat.

Mit Garantie oder angeblich nicht beachteten VDE-Richtlinien hat der Vorfall nach der Schilderung nichts zu tun.
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Neckarsulm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.10.2008
Beiträge: 23
Wohnort: Leonberg

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ulrich hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter als Auftraggeber der Reparatur muß diese sicher zunächst mal zahlen. Er hat aber m.E. einen Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit gegen den Mieter, der den Kochvorgang nicht ausreichend beaufsichtigt hat.

Mit Garantie oder angeblich nicht beachteten VDE-Richtlinien hat der Vorfall nach der Schilderung nichts zu tun.


Wenn beim Herd mal was Überkocht gehört das nicht zum normalen gebrauch? Und sollte gerade ein ELEKTRO Herd nicht gegen eindringnde Feuchtigkeit geschützt sein? Es reicht schon wenn ich an den Wahlschalter mit Schwamm sauber amche, dass danach die Kontrolllampen danneben wegen einem Kurzschluss durchbrennen!!!
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ulrich hat folgendes geschrieben::
.

Mit Garantie oder angeblich nicht beachteten VDE-Richtlinien hat der Vorfall nach der Schilderung nichts zu tun.


Selten so einen Blödsinn gelesen. Entweder hat das Gerät einen Produktions/Materialfehler oder es wurde nicht fachgerecht montiert.
_________________
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Selten so einen Blödsinn gelesen. Entweder hat das Gerät einen Produktions/Materialfehler oder es wurde nicht fachgerecht montiert.
Das dürfte wohl auch von der Menge Wasser abhängen. Lachen
_________________
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Selten so einen Blödsinn gelesen.

Zwar bin ich ziemlich sicher, dass sich Ulrich nicht provozieren lässt, dennoch sind solche Bemerkungen geeignet, andere zu provozieren. Das muss nicht sein und deshalb bitte ich darum, Meinungen anderer nicht in dieser Form zu begegnen.

Gruss
FO

 
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
[Das dürfte wohl auch von der Menge Wasser abhängen. Lachen


Darum wird z.b. auf Booten ein Gas Gerät verwendet. Winken
_________________
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
[Das dürfte wohl auch von der Menge Wasser abhängen. Lachen


Darum wird z.b. auf Booten ein Gas Gerät verwendet. Winken


Hihi der war gut Lachen
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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