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KELLERREINIGUNG ÄNDERUNG DER HAUSORDNUNG

 
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mobikuwesta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 18
Wohnort: siegen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 11:55    Titel: KELLERREINIGUNG ÄNDERUNG DER HAUSORDNUNG Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Mieterin zieht 2007 in preisgebundene Wohnung ein, die ab 2009
wie vom Vermieter angekündigt nicht mehr preisgebunden ist.

In der Hausordnung steht, dass, soweit die Reinigung nicht über Dritte
geregelt wird, die Mieter diese im Wechsel zu übernehmen haben.

Ab 2009 hängt neue Mitteilung über Kellerreinigung am schwarzen Brett
im Hauseingang mit folgendem Inhalt: Alle bisher getroffenen Regelungen
sind hinfällig. Zukünftig ist jeder Mieter über einen Zeitraum von 14 Tagen
dazu verpflichtet den Keller mehrmals zu reinigen. Der Hausmeister nimmt
Stichproben und die Mieter können einen anderen Mieter beim Hausmeister
anzeigen, wenn der den Keller nicht zur festgesetzten Frist in ordnungs-
gemäßen Zustand übergibt. Dann wird vom Vermieter eine Renigungsfirma
beauftragt, deren Kosten dann dieser Mieter übernehmen soll.

Mieterin ist lt. diesem Plan ab dem 09.02.-22.02.09 an der Reihe.
Das notiert sie sich sofort und legt alle beruflichen Wochenendtermine entsprechend.
Im Januar ist sie zur Kellerreinigung gar nicht eingeteilt.

An einem Samstag im Januar sieht Sie zufällig, dass ein anderer Plan, der so wie der alte
aus dem vergangenen Jahr aussieht am schwarzen Brett hängt, nachdem sie noch
am gleichen Tag für die Kellerreinigung eingeteilt ist. Der Plan ist teilweise handschriftlich
erstellt und hat den Anschein, dass ein Mitmieter diesen verfasst hat.

Ein dazugehöriges Schild, dass von eben dieisem Mitmieter eigenhändig angefertigt wurde, mit detaillierten Putzanweisungen, was dem jeweiligen Mieter, der an der Reihe ist, an die Tür gehängt wird, liegt später bei der Mieterin im Postkasten.

Frage: Ist die Mieterin nun verpflichtet den Kellerraum noch am gleichen Tag zu reinigen
oder sollte sie sich an den ersten Plan halten?
Es ist davon auszugehen, dass dann besagter Mitmieter den Hausmeister darüber informiert. Wäre die Mieterin dann verpflichtet die Kosten der Kellerreinigung für eine
beauftragte Firma zu übernehmen oder ist diese neue Zusatzklausel, die nicht in der
Hausordnung steht, eine Vertragsänderung?
Und wie ist das eigentlich versicherungtechnisch geregelt, wenn sich Mieter bei der
Kellerreinigung verletzen?

Vielen Dank für Ihre Lesegeduld.

MfG
mobikuwesta
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Meistens ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Ist sie es nicht, so kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitig erlassenen Hausordnung getroffene Anordnungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause und für ein gedeihliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind.
Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages, so kann sie von keiner Vertragspartei einseitig abgeändert werden.



LG Düsseldorf ZMR 58, 10 ; LG Duisburg ZMR 57, 348 ; LG Bonn NJW 58, 146 ; AG Köln WM 80, 255 ;AG Hamburg WM 72, 89 ; AG Siegen WM 71, 40 ; AG Hattingen WM 56, 104
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