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wir haben ein Haus gekauft, die Übergabe war am 15. Oktober. Die Grundbesitzabgaben zahlte bis zum Jahresende der Voreigentümer. Der Ausgleich ist nicht explizit im Kaufvertrag geregelt sondern soll jetzt zwischen uns außerhalb des Vertrags geregelt werden. Eigentlich ist mir klar, wie die jeweiligen Anteile berechnet werden, aber der Voreigentümer hat da seine eigene Rechenweise.
Hier meine Rechnung: Der 15. Oktober ist der 288. von 366 Tagen im Jahr. Der Anteil des Vorbesitzers ist daher 288/366, also ungefähr 80%, der (gesamten) Grundbesitzabgaben für das Jahr. Die Restlichen 20% übernehmen wir.
Seine Rechnung basiert auf den Fälligkeitsterminen für die Abschläge. Er hat im Februar, Mai, August und November jeweils gleich hohe Beträge bezahlt. Jetzt sollen wir seiner Meinung nach einen prozentualen Anteil des Fälligkeitsbetrags für August und den Betrag von November vollständig übernehmen.
Das ist doch Quatsch, oder? Er hat schon mit rechtlichen Schritten gedroht, deswegen wollte ich mich nochmal versichern.
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