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Kindesunterhalt - geldwerter Vorteil

 
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marxx
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Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 12:04    Titel: Kindesunterhalt - geldwerter Vorteil Antworten mit Zitat

Hallo,

der ledige Kindesvater wohnt im Zweifamilienhaus seiner Eltern. Hierfür muss er keine Miete zahlen. Der Kindesvater geht einem regelmäßigen Beruf nach und verdient monatlich netto ca 2300 Euro.
Kindesunterhalt (343 Euro) wird regelmäßig gezahlt. Es bestehen keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Die Kindesmutter muss selbst ihr Einkommen verdienen.
Unterhaltspflichtig ist der Kindesvater lediglich seinem 14j. Kind, das bei der Kindesmutter wohnt.
Bedeutet das mietfreie Wohnen als "geldwerter Vorteil" bei der Einkommensüberprüfung. Kann der geldwerte Vorteil eventuell die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen?

Gruss marxx
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Regel stellt das mietfreie Wohnen in Wohnungen/Häusern, die Dritten gehören, eine sog. freiwillige Zuwendung Dritter dar.

In den SüdL heißt es unter Nr. 8 dazu:

Zitat:
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

_________________
Gruß
Peter H.
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marxx
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Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Holzschuher hat folgendes geschrieben::

in der Regel stellt das mietfreie Wohnen in Wohnungen/Häusern, die Dritten gehören, eine sog. freiwillige Zuwendung Dritter dar.


danke.

Gruss marxx
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