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folgende Frage bezüglich Nebenkostenabrechnung 2007:
Der Vermieter hatte den Zeitraum Aug07 - Dez07 berechnet. Dies entspricht auch dem Mietzeitraum jedoch erscheint mir der Betrag exterm hoch da ich zudem nur selten in der Wohnung war.
Wie kann ich also die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung prüfen?
Gib es einen max. prozentuallen Wert den der Vermieter für die Nebenkosten bezpgen auf die Miete beschlagen darf? Hintergrund dieser Frage: z.B. könnte der Vermieter die Wohnung ja für eine sehr günstige Miete vermieten und die Kosten über die Nebenkosten wieder einholen - somit liegt dann ja eine Täuschung vor!
Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein:
MM2803 hat folgendes geschrieben::
Wie kann ich also die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung prüfen?
Man kann einen Termin zur Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege vereinbaren.
MM2803 hat folgendes geschrieben::
Gib es einen max. prozentuallen Wert den der Vermieter für die Nebenkosten bezpgen auf die Miete beschlagen darf?
Nein.
MM2803 hat folgendes geschrieben::
Hintergrund dieser Frage: z.B. könnte der Vermieter die Wohnung ja für eine sehr günstige Miete vermieten und die Kosten über die Nebenkosten wieder einholen
Interessanter Gedanke. Der kann einem aber nur kommen, wenn man eher wenig bis keine Ahnung davon hat, was Nebenkosten sind bzw. wodurch sie entstehen. Die Suchmaschine des eigenen Misstrauens sollte hier für ausreichende Erklärungen sorgen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
vielen Dank zunächst für deine Antwort und ich gestehe, dass ich wirklich im Mietrecht bzw. Nebenkostenabrechung keine Ahnung besitze. Zudem ist dies meine erste Mietwohnung. Jedoch besteht der Verdacht das der Vermieter versucht die Mieter auszunehmen. Kurze Beschreibung der Situation:
Miethaus mit 15 Parteien. Vermieter hatte die letzten Jahre keine Abrechnung den Mietern zukommen lassen. Teilweise gibt es nicht einmal schriftliche Mietverträge. Nun sendet er Abrechnungen rückwirkend bis ins Jahr 2005 den Mietern zu (teilweise sollen bis zu 5000€ nachgezahlt werden). In meinem Fall wohne ich erst seit dem 01.08.2007 in der Wohnung und soll für den Zeitraum 2007 über 200€ nachzahlen obwohl sogar monatlich 75€ aus der normalen Miete als Abschlag für Betriebskosten gelten. Mir erscheint das tatsächlich zu hoch weil mein Nachbar für das ganze Jahr ca. 300€ zahlen muss und er ist 7 Tage die Woche in der Wohnung - ich war aber nur sporadisch dort. Somit denke ich dass hier vielleicht etwas falsch laufen könnte!
Frage:
- Gibt es eine Austellung welche Kosten mit in die Nebenkostenabrechung umgelagert / einbezogen werden dürfen?
- Ich hatte zwar vom Vermieter einen Mietvertrag zugesendet bekommen der wurde aber nie von mir unterschrieben - Vermieter hatte auch nicht nachgefragt. Hat dies irgendwelche positiven oder negativen Auswirkungen?
- Gibt es gute online-Hilfen zum weiteren Vorgehen?
Nun sendet er Abrechnungen rückwirkend bis ins Jahr 2005 den Mietern zu (teilweise sollen bis zu 5000€ nachgezahlt werden).
da hat der vermieter pech. die frist für 2005, 2006 und 2007 ist abgelaufen! ein guthaben muss er aber dennoch auszahlen, nur fordern kann er nichts mehr.
Zitat:
In meinem Fall wohne ich erst seit dem 01.08.2007 in der Wohnung und soll für den Zeitraum 2007 über 200€ nachzahlen obwohl sogar monatlich 75€ aus der normalen Miete als Abschlag für Betriebskosten gelten. Mir erscheint das tatsächlich zu hoch weil mein Nachbar für das ganze Jahr ca. 300€ zahlen muss und er ist 7 Tage die Woche in der Wohnung - ich war aber nur sporadisch dort. Somit denke ich dass hier vielleicht etwas falsch laufen könnte!
das muss nicht zwingend falsch sein. das hängt jetzt von zuvielen faktoren ab wie wohnungsgröße, abrechnungsmaßstab, vorauszahlungen... als dass hier jemand im forum weiterhelfen könnte. da sollte M sich schlau machen, die belege einfordern und es selber nachrechnen!
Zitat:
- Gibt es eine Austellung welche Kosten mit in die Nebenkostenabrechung umgelagert / einbezogen werden dürfen?
ja die gibt es. zum einen stehen diese in der nk abrechnung drin. (sofern sie richtig ist) ansonsten mal im inet nachschauen, was generell umlagefähig ist. im mietvertrag muss das natürlich auch geregelt sein.
Zitat:
Ich hatte zwar vom Vermieter einen Mietvertrag zugesendet bekommen der wurde aber nie von mir unterschrieben - Vermieter hatte auch nicht nachgefragt. Hat dies irgendwelche positiven oder negativen Auswirkungen?
hmm ich würde mal sagen, M hat dem Mietvertrag stillschweigend zugestimmt von daher ist er gültig aber ich weiß es nicht! auf was spekuliert jetzt der Mieter?
Der Mieter hat sich bezüglich Mietvertrag noch gar nicht geäußert. Morgen setzen nich zunächst alle Mieter zusammen und wollen die nächsten Schritte planen.
Gibt es Vorlagen zur Berechnung der Nebenkosten? So eine Art checkliste etc.! Weil ich sicher auch nicht der Experte in Sachen NKA bin. Vielleicht einen Link oder eine Datei die ich nutzen kann?
In den meisten Gemeinden, die einen Mietspiegel haben, gibt es dazu auch einen 'Nebenkostenspiegel', der über die durchschnittliche Höhe der Nebenkosten Auskunft gibt. Allerdings hilft das nicht viel, denn der Mieter hat die Kosten zu bezahlen, die anfallen, egal, ob die Anderen mehr bezahlen, oder nicht. 'Zu hoch' ist also - in der Regel - kein Argument.
Die einzige Möglichkeit besteht für die Mieter also darin, zu prüfen, ob die Kosten wirklich angefallen sind, und wenn ja, in welcher Höhe. Das geht aber nur durch Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Wie MarQi schon richtig angemerkt hat, gibt es für die Erstellung der Abrechnung eine 12-Monats-Frist. Ist die Abrechnung dann nicht da, und hat der Vermieter diese Verspätung verschuldet, kann er keine Nachforderungen mehr stellen. Der Mieter kann aber Rückzahlungen fordern. Dazu muss er aber zunächst den Vermieter zwingen, Abrechnung für die vergangenen Jahre zu erstellen.
Wenn man erstmal wissen will, welche Nebenkosten überhaupt abrechenbar sind, hilft ein Blick in die Betriebskostenverordnung. und natürlich, es wurde hier schon gesagt, in den Mietvertrag (so er denn existiert). _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Voraussetzung ist immer, dass der Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung enthält, wonach Nebenkosten zusätzlich zur Miete berechnet werden dürfen. Umstritten ist aber, wie eine derartige Vertragsklausel aussehen muss. Nach einem Rechtsentscheid des OLG Hamm RE WM 97, 542 soll es ausreichen, wenn im Vertrag steht : Neben der Miete sind.....die Kosten für Betriebskosten gem. der II Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 zu zahlen. Hinter Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 II Berechnungsverordnung verbergen sich alle rechtlich zulässigen Betriebskostenarten. Ähnlich urteilte das OLG Frankfurt/M RE WM 2000, 411
Einige Gerichte verweisen darauf, das auch bei dem Recht der Betriebskosten der Grundsatz gelten müsse, wonach Vertragsklauseln, die lediglich auf einen Paragraphen Bezug nehmen, ohne ihn zu erläutern, unwirksam sind. OLG Schleswig RE WM 96, 85
Der Mieter muss vor Unterschrift unter den Mietvertrag ganz genau darauf achten, welche Klausel zu Betriebskosten sie unterschreiben.
Mensch MM, ich bin gerade von Orseloff angeraunzt worden, dass individuelle Rechteberatung hier verboten ist und ausgerechnet der Biber hält sich nicht dran. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Biber redet hier von 'man'. Also nix individuell. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Mensch MM, ich bin gerade von Orseloff angeraunzt worden...
Das stimmt so nicht. Sie wurden freundlichst darauf hingewiesen..... Wenn Sie angeraunzt werden möchten so geben Sie Bescheid, ich ändere dann meinen Schreibstil.
Die 1. Antwort meines Kollegen ist nicht persönlich adressiert.
Die 2. Antwort behandelt eine geschlossene und unpersönliche Frage.
zwei Fragen habe ich noch:
1. Wir haben (Nachbar und ich) den Vermieter im persönlichen Gespräch (Vermieter war da) gebeten uns die Belege aller aufgeführten Kosten der Nenbenkostenabrechnung als Kopie zukommen zu lassen um diese zu prüfen. Da Vermieter durchaus unzuverlässig in der Vergangenheit gewesen ist, bin ich mir nicht sicher ob er die Kopien zusendet.
Frage: Könnte wir Probleme bekommen wenn wir die Nachzahlung so lange nicht durchführen bis wir die Belege bekommen haben? Müssen wir den Vermieter nochmals schriftlich darauf aufmerksam machen das wir eine Nachzahlung dann erst überweisen bis die Belege vorliegen? Wann verjährt die Nachzahlung falls wir nicht hören?
2. Haben mal einen Mietvertag nach mehrmaliger Aufforderung zugesendet bekommen, den ich aber nie unterschrieben habe und auch nie zum Vermieter zurückgesendet habe. Mietvertrag habe ich damals für Lohnsteuerjahresausgleich benötigt.
Frage: Bin ich dann überhaupt verpflichtet die Nebenkosten zu bezahlen wenn ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe? Gibt es dort einen § der solch eine Lage beschreibt?
Frage: Könnte wir Probleme bekommen wenn wir die Nachzahlung so lange nicht durchführen bis wir die Belege bekommen haben?
Da der VM irgendwelche Beleg nur in Ausnahmefällen (die hier wohl nicht vorliegen) zusenden muß: ja, da kann der M ziemlich flott ziemlich heftige Probleme bekommen. Deshalb sprach ich bereits oben von 'Einsichtnahme'.
MM2803 hat folgendes geschrieben::
Bin ich dann überhaupt verpflichtet die Nebenkosten zu bezahlen wenn ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe?
Wenn ich richtig informiert bin, gelten ohne Mietvertrag die Regeln des BGB und dort ist von Nebenkosten eher nicht die Rede. Aber selbst wenn das stimmen sollte, würde ich mich als Mieter nicht zu früh freuen: der schlaue VM wird sich immer darauf berufen, daß die Zahlung der NK selbstverständlich vereinbart wurde. Und wenn der M dann auch noch monatlich NK-Vorauszahlungen geleistet hat, dürfte es sehr schwer werden, einen Richter vom Gegenteil zu überzeugen.
Ich würde mich schnellstens aufschlauen, welche Kosten in der NK-Abrechnung auftauchen dürfen und dann umgehend einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege vereinbaren. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der VM hatte sich aber bereits bereit erklärt die Dokumente als Kopie zuzusenden und darauf warten wir nun. Ich bin nur an überlegen den VM nochmals schriftlich zu errinnern mit dem Hinweis das ich mir eine Nachzahlung so lange vorbehalte bis ich die Nachweise zur Prüfung erhalten habe. Der Punkt ist, dass ich keine Schwierigkeiten im späteren Verlauf bekomme und dann der VM sagt, dass er nie davon wußte mir die Kopien zuzusenden.
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