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Heute ist bei uns die innere Seite einer Doppelfensterscheibe eingerissen. In dem Moment war niemand in der Nähe, also konnten wir diesen Riss gar nicht verursacht haben. Wir glauben, es könnte ein Spannungsriss sein, da der Sprung direkt von der Dichtung ausgeht und sich dann verzweigt.
Die Frage ist dann:
- Könnte es an dem Temperaturunterschied liegen (wegen der Kälte draußen vielleicht)?
- Wer zahlt die Reparatur - wir oder der Vermieter?
- Und wieviel könnte es überhaupt kosten, die Scheibe zu erzetzen?
Möglich sind viele Ursachen, im Zweifel muss ein Gutachter ran.
Die Kosten für den Austausch bezahlt der Verursacher, gibt es keinen bezahlt es der VM. Wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist, kann es vielleicht sein das der Mieter den Spass bezahlen darf. Die Scheibe liegt ja in seinen direktem Zugriff und dürfte somit darunter fallen. Sofern natürlich die Kosten unter der Grenze liegen.
Die Scheibe liegt ja in seinen direktem Zugriff und dürfte somit darunter fallen. Sofern natürlich die Kosten unter der Grenze liegen.
Wieso liegt die Scheibe im direkten Zugriff des Mieters ? ?
Die Scheibe ist doch kein Schalter oder kein Wasserhahn oder sonstiges welches vom Mieter gehändelt wird.
Ich habe noch in keiner Kleinreparaturauflistung Glasbruch gelesen.
Sollte der Mieter der Verursacher sein, wie Du schon sagtest, wird evtl. ein Gutachter entscheiden wer der Verursacher ist.
Sagt er, es ist der Mieter, dann muss der Mieter zahlen oder seine Private Haftpflicht.
Wenn eine PH vorhanden ist wäre es einfacher dies der Versicherung zu melden bevor eine Rennerei mit Gutachter und Vermieter los geht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 09.01.09, 14:24 Titel:
Existiert ggf. innerhalb der Hausratversicherung der Zusatz für Glasbruch ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Thermische Sprünge sind an sich sehr eindeutig festzustellen.
Der Riss geht von der Glaskante im 90° Winkel weg und fängt dann an sich mäanderförmig oder Palmartig zu verzweigen. Auch ist der Riss im Scheiben Querschnitt rechtwinklig zur Glasfläche.
Die Ursache könnte aber durchaus im Mieterbereich liegen, z.B. zudichtes Heranstellen von Heizkörpern, Mobiliar, Bestrahlung mit Lampen, dunkle Beklebungen etc.
Alternativ könnte der Sprung auch durch Materialfehler, oder aber z.B. Fehler bei der Verklotzung verursacht werden.
Sollte es sich um Floatglas handeln, so ist dieses so ausgelegt, dass dieses Glas einen kurzfristigen Temperatursprung von 40 °Kelvin aushält.
Ein Gutachter kann sowas klar erkennen. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
In meiner Haftpflichtversicherung sind leider Glassschaden explizit ausgeschlossen. Vielleicht hat mein Vermitter eine passende Versicherung, muss nachfragen.
Meiner Meinung nach, handelt es sich um einen Riss, der wegen einen thermischen Sprung enstanden ist, weil es draussen -11C war. Die Scheibe ist weder beklebt, noch auf eine andere Art zugedeckt und es steht auch nichts vor dem Fenster.
Ich hätte noch eine Frage: Falls die Schuld für den Scheibenbruch doch auf mich geschoben wird, kann der Vermieter einen Frist für die Reparatur setzen? Rein technisch gesehen, ist der Fenster mehr oder weniger OK ( Glass ist nicht ausgefallen, die Luft von draussen kommt nicht rein etc), deshalb habe ich keine Lust bei der jetzigen Temperatur den Fenster reparieren zu lassen.
Der Mieter ist niemals für die Reparatur zuständig, dies ist immer die Sache des VMs. Der Mieter muss es dann dulden. Der Mieter darf, sofern er Schuld ist oder es fällt unter einer wirksamen Kleinreparaturklausel, den Schaden bezahlen, mehr aber auch nicht.
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