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Verfasst am: 11.01.09, 08:51 Titel: Rechnung ohne Auftrag bekommen
Folgender Fall beschäftigt mich seit letzter Nacht.
Vermieter V bekommt einen Anruf von seiner Mieterin M, das die Waschmaschine einen Wasserschaden angerichtet hätte (Schlauch geplatzt) und bereits ein Reparaturdienst vor Ort sei, um den Schaden zu beheben. V fährt dann am nächsten Tag zu M, um den Schaden zu besichtigen (u.a. muß der Fußboden getrocknet werden).
Nach drei Wochen erhält V plötzlich von einem Handwerker H eine Rechnung über folgende Kostenpositionen:
- Hauptwasserhahn absperren/öffnen
- Absperrventil Waschmaschine erneuern (wegen Bruch)
- Perlator der Waschtischarmatur erneuern
- Funktions und Dichtigkeitstest
Die Rechnung beläuft sich auf 300.-. Da V den H nicht beauftragt hat, schüttelt der sicht erst einmal wegen der Rechnung. Andererseits hat V den H auch nicht gestoppt, als er am Telefon erfahren hat, daß dieser da sei. Jedoch mußte V ja auch nur von einem geplatzten Schlauch ausgehen, und nicht von einer größeren Reparaturaktion.
Wer müßte nun in diesem Fall für die Rechnung aufkommen. V? M? Oder gar die Versicherung von M, die auch die Kosten für den restlichen Wasserschaden übernimmt?
Wessen Waschmaschine ist das denn überhaupt? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.01.09, 11:31 Titel: Re: Rechnung ohne Auftrag bekommen
wayko hat folgendes geschrieben::
Wer müßte nun in diesem Fall für die Rechnung aufkommen.
Der Grundsatz heißt "Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen". Der Handwerker hat also keinen Anspruch gegen V, da der Auftrag von M stammte. V sollte daher die Rechnung an H zurücksenden mit der Bitte, sich an den Auftraggeber zu wenden (vorher telefonieren wäre eine nette Idee).
Möglicherweise hätte M dann einen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch V, allerdings sehe ich den in dem hier geschilderten Fall nicht (außer vielleicht den Perlator, aber erstens dürfte das Teil nicht so teuer sein und zweitens wäre zu klären, warum das Teil ausgetauscht wurde). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Es handelt sich um die Waschmaschine der Mieterin, bei der ein Schlauch geplatzt ist. Welche Droge bringt sie auf die Idee, diesen Schaden hätte der Vermieter zu bezahlen? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Es handelt sich um die Waschmaschine der Mieterin, bei der ein Schlauch geplatzt ist. Welche Droge bringt sie auf die Idee, diesen Schaden hätte der Vermieter zu bezahlen?
Der reparierte Schaden bzw. die Rechnung bezieht sich jedoch nicht auf den Schlauch oder so, sondern den Absperrhahn. M hat den Hahn immer abgedreht. Dennoch ist der Schlauch geplatzt. Dabei hat sich herausgestellt, daß der Hahn defekt war und nur zu 80% zu schließen war. Deswegen wurde der Hahn gleich instandgesetzt.
Der Perlator läuft "außer Konkurrenz", wegen 3.- wird es wohl von keiner Seite eine Diskussion geben.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.01.09, 19:35 Titel:
wayko hat folgendes geschrieben::
Dabei hat sich herausgestellt, daß der Hahn defekt war und nur zu 80% zu schließen war.
Ich liiiiiebe es, wenn solch unwichtige Kleinigkeiten dann doch noch irgendwann mitgeteilt werden.
In diesem Fall dürfte möglicherweise der erste Satz im zweiten Absatz meines obigen Beitrages gelten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Nichts desto trotz wird sich das Platzen eines Schlauchs wohl eher durch einen Defekt am Schlauch erklären.
Hier geht es aber ja eigentlich weniger darum. als um die Frage, wer den Schaden zu bezahlen hat. Wenn die Reparatur des Absperrhahns ohnehin erforderlich geworden wäre oder eine sofortige Reparatur gar nicht zu vermeiden war, dann könnte, wie Biber schon angedeutet hat, hier eine "Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) bestanden haben. Dann wäre der Vermieter dem Mieter ersatzpflichtig. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter verlangen. Er kann auch vom Vermieter einen Vorschuss fordern. (KG Berlin RE WM 88, 142)muss sich aber um einen Mangel handeln der einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aufhebt oder vermindert. Hinzu kommt noch das der Vermieter den Mangel beseitigen muss.
Um den Vermieter in Verzug zu setzen, muss der Mieter ihn zur Beseitigung des Mangels auffordern und eine angemessene Frist setzen. Läuft die Frist ergebnislos ab, darf also der Mieter selbst die Handwerker beauftragen.
Wenn der Mieter den Auftrag vorher erteilt, besteht die Gefahr, das er auf diesen Kosten sitzen bleibt. Ersatz seiner Aufwendungen kann er nämlich ohne Verzug des Vermieters nur verlangen wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist. Es muss also sofortiges Handeln erforderlich sein. Was hier anzunehmen ist? Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht daneben auch dann, wenn der Mieter damit eine Aufgabe des Vermieters erledigen wollte und dies auch im Interesse und dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprochen hat.
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