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ich bin am 31.08.07 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe die Nebenkostenabrechnung am 10.01.09 erhalten. Meine Nebenkostenabrechnung kommt mir erstens zu hoch vor, der Wasserbrauch ist höher in 8 Monaten wie die letzten 12 Monate und auch die Müllkosten sind wesentlich höher. Meine Fragen: Bis wann muss der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten vorlegen und wie ist die Rechtslage?
Damit der VM etwas nachfordern kann, muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres beim Mieter zugegangen sein. Ausser der VM hat die Verspätung nicht zu verantworten. Wann der Mieter ausgezogen ist spielt keine Rolle, es zählt nur das Wirtschaftsjahr und dies kann gleich dem Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.
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