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Ratenabtretung von Sozialhilfe?

 
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WGz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 55
Wohnort: Schramberg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:27    Titel: Ratenabtretung von Sozialhilfe? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine am Borderline-Syndrom leidende und im Pflegeheim lebende Behinderte
hat im Zuge hysterischer Handlungen einen Rechtsanwalt um Hilfe gerufen.
Dieser verlangt jetzt ein Honorar in der Höhe von fast 1000 Euro, das die
Empfängerin von 93 Euro monatlicher Sozialhilfe in monatlichen Raten zahlen
solle.

Wie hoch können solche Raten maximal sein, um die Verhältnismäßigkeit noch
zu wahren?

Dank für Hinweise,
Werner.
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compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal sagen, eine angemessene Rate wäre 0 Euro - vom sogenannten Barbetrag zur persönlichen Verfügung noch etwas abzuzwacken, wäre mehr als gewagt.

Entweder es war etwas, wofür der Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe gerade steht, oder der RA hätte sich überlegen müssen, ob es klug ist, Honorarleistungen von 1000 Euro zu erbringen - so ohne Absicherung (meine persönliche Meinung).
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

compi57 hat folgendes geschrieben::
Ich würde mal sagen, eine angemessene Rate wäre 0 Euro

Höchstenst. Winken
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Nach oben
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