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Verfasst am: 09.01.09, 13:27 Titel: Ratenabtretung von Sozialhilfe?
Hallo,
eine am Borderline-Syndrom leidende und im Pflegeheim lebende Behinderte
hat im Zuge hysterischer Handlungen einen Rechtsanwalt um Hilfe gerufen.
Dieser verlangt jetzt ein Honorar in der Höhe von fast 1000 Euro, das die
Empfängerin von 93 Euro monatlicher Sozialhilfe in monatlichen Raten zahlen
solle.
Wie hoch können solche Raten maximal sein, um die Verhältnismäßigkeit noch
zu wahren?
Ich würde mal sagen, eine angemessene Rate wäre 0 Euro - vom sogenannten Barbetrag zur persönlichen Verfügung noch etwas abzuzwacken, wäre mehr als gewagt.
Entweder es war etwas, wofür der Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe gerade steht, oder der RA hätte sich überlegen müssen, ob es klug ist, Honorarleistungen von 1000 Euro zu erbringen - so ohne Absicherung (meine persönliche Meinung).
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