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Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit?
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde - auch wenn ich bisher am Thread nicht beteiligt war - gegenüber dem TO nachdrücklich darauf hinweisen, dass die hier erteilten Hinweise in keinster Weise eine umfangreiche und meines Erachtens notwendige juristische Beratung ersetzen. Eine Staatsbürgerschaft aufzugeben sollte meines Erachtens nicht aufgrund einiger Hinweise in einem Forum erfolgen. Dazu steht viel zu viel auf dem Spiel und die Entscheidung ist viel zu grundsätzlich.

Ich würde dem TO sehr dringend nahelegen, einen Anwalt zu konsultieren oder zumindest das Kreiswehrersatzamt.


Gruß,

katmai.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Eine Staatsbürgerschaft aufzugeben sollte meines Erachtens nicht aufgrund einiger Hinweise in einem Forum erfolgen
.
ich kann hier niergenwo lesen, dass dem TE geraten wurde die Staatsbürgerschaft zu wechseln, eher das Gegenteil. Und der Hinweis KWA kam doch auch.


Gruß roni
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

Zitat:
Eine Staatsbürgerschaft aufzugeben sollte meines Erachtens nicht aufgrund einiger Hinweise in einem Forum erfolgen
.
ich kann hier niergenwo lesen, dass dem TE geraten wurde die Staatsbürgerschaft zu wechseln, eher das Gegenteil. Und der Hinweis KWA kam doch auch.


Gruß roni


Meine ich ja: Es waren einfach nur Hinweise zur Sache - aber ich habe die Ankündigung des TO so verstanden, dass er jetzt loslegt. Und dafür sollte man sich meines Erachtens professionellen Rat holen.

Das war kein Angriff auf irgendeinen der hier Antwortenden, eher eine Bremsung für den TO: Mit der Aufgabe der Staatsbürgerschaft verspielt man unter Umständen auch auf ganz anderen Bereichen Möglichkeiten, die hier garnicht genannt werden. Deshalb der Rat auf professionelle Beratung. Wenn das falsch verstanden werden konnte, dann bedaure ich das.

Gruß,

katmai.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

@katmai,

dem Te wure hinreichend geraten, an welche behörden er sich im Zusammenhang mit der amerikanischen Staatsbürgerschaft wenden soll. Sowohl das Auswärtige Amt als auch KWEA wurde ihm als Bezugsbehörde genannt.

Auch wurde dem TE keineswegs geraten, die Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Wenn der TE nunmehr mitteilt, dass er die Aufgabe der Staatsbürgerschaft angehen wolle, dann konnte von hier aus davon ausgegangen werden, dass er dazu die genannten Behörden auch aufsuchen wird.

Und natürlich kamen auch nur Hinweise zur Sache. Denn mehr war ja auch gar nicht gefragt. Der Hinweis auf professionelle Hife war doch bereits erfolgt. was wollten sie denn dann noch mit Ihrem Beitrag erreichen?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:39    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Wieso?
Weil mir Leute, die die Vorteile gern mitnehmen, sich andererseits aber von den Pflichten unter allen Umständen fernhalten wollen, nicht sonderlich sympathisch sind.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@katmai,
[...]
Und natürlich kamen auch nur Hinweise zur Sache. Denn mehr war ja auch gar nicht gefragt. Der Hinweis auf professionelle Hife war doch bereits erfolgt. was wollten sie denn dann noch mit Ihrem Beitrag erreichen?


Sorry, wenn das nun so hoch gehängt wird - ich wollte eigentlich nur das unterstreichen, was hier alle sagen und habe in der Hoffnung geschrieben, dass manch einer vielleicht anders reagiert, wenn er es von zehn Leuten gesagt bekommt als wenn nur von einem.

War ein emotionaler, kein juristischer Rat. Zu zweiterem wäre ich ja obendrein auch garnicht befugt.

Wenn das hier falsch verstanden wurde, bitte ich nochmals um Entschuldigung, hoffe aber auch, dass es nun damit gut ist Winken Ich mag halt auch die persönliche Seite dieses Rechtsforums...

Gruß,

kat.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 08:58    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Weil mir Leute, die die Vorteile gern mitnehmen, sich andererseits aber von den Pflichten unter allen Umständen fernhalten wollen, nicht sonderlich sympathisch sind.


Welche Vorteile und welche Pflichten? Wenn er kein Deutscher mehr ist, hat er grundsätzlich die Rechte und Pflichten, die ein Ausländer hat.

Und m.W. unterliegt ein Ausländer hier nun mal keiner Wehrpflicht.

Und wenn der deutsche Staat Wert darauf legt, daß die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach Ableistung des Wehrdienstes abgelegt werden kann, muß er eben entsprechende Gesetze schaffen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:56    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Welche Vorteile
Hier: Studium auf Kosten der Allgemeinheit (regelmäßig komplett, sonst zumindest ganz überwiegend).

Redfox hat folgendes geschrieben::
welche Pflichten?
Hier: Wehrdienst.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:07    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
Welche Vorteile
Hier: Studium auf Kosten der Allgemeinheit (regelmäßig komplett, sonst zumindest ganz überwiegend).


Falls er als Ausländer hier einen Studienplatz bekommt, bekommt er ihn eben.

Das hat nichts mit

Biber hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
welche Pflichten?
Hier: Wehrdienst.


zu tun.

Ob er hier als Ausländer dann überhaupt einen Studienplatz bekommt, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich ist es aber möglich, daß auch Ausländer in Deutschland studieren können (wie auch Deutsche im Ausland studieren können).
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:30    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich ist es aber möglich, daß auch Ausländer in Deutschland studieren können (wie auch Deutsche im Ausland studieren können).
Darum geht es doch gar nicht. Ich bin mir aber sicher, daß wissen Sie auch und ich brauche das hier nicht weiter erklären.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:32    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir aber sicher, daß wissen Sie auch und ich brauche das hier nicht weiter erklären.


Mir geht es darum, daß hier Schreibern nicht irgendwas vorgeworfen wird, nur weil sie legale Wege gehen.

Wer mit den geltenden Gesetzen Probleme hat, sollte sie nicht hier an den Schreibern auslassen, sondern sich z.b. an seinen zuständigen Abgeordneten wenden, damit der sich für eine Gesetzesänderung stark macht.

Die Abgeordneten kann man z.b. hier finden --> www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,

natürlich können Ausländer in Deutschland studieren. Dies steht doch völlig außer Frage.

In diesem Thread geht es doch ausschließlich darum, dass der TE offensichtlich Doppelstaater ist und nunmehr die Ausbürgerung versuchen will, um der Wehrpflicht zu entgehen.

Der TE teilt auch mit, dass lediglich sein amerikanischer Pass abgelaufen sei. Durch einen abgelaufenen Pass verliert man aber nicht sofort seine Staatsbürgerschaft.

Und es kann nunmal nicht sein, dass man sich erst bei etwaig auftretenden Pflichten, an seine Herkunft erinnert und sein zweites Heimatland vorzieht, um den Wehrdienst zu entgehen aber dennoch hier bleiben will, um zu studieren.

Sie geben doch wohl selbst zu, dass das etwas widersprüchlich klingt.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::

Und es kann nunmal nicht sein, dass man sich erst bei etwaig auftretenden Pflichten, an seine Herkunft erinnert und sein zweites Heimatland vorzieht, um den Wehrdienst zu entgehen aber dennoch hier bleiben will, um zu studieren.

Sie geben doch wohl selbst zu, dass das etwas widersprüchlich klingt.


Was hat ein Studium mit der Wehrpflicht zu tun?

Nochmals: Kann ein Deutscher erst seine Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn er seine Wehrpflicht abgeleistet hat?

M.W. nicht (anders als z.B. in der Türkei).

Kann ein US-Amerikaner hier nicht mehr studieren, wenn dieser die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben und hier auch keinen Wehrdienst abgeleistet hat?

Rechtlage ist mir nicht bekannt, wie bereits geschrieben.

Ist aus der Formulierung
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Und es kann nunmal nicht sein,....
zu entnehmen, daß ihm ein Studium in Deutschland dann verwehrt ist?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox,

was ein studium mit der Wehrpflicht zu tun hat, kann man dem Wehrpflichtgesetz entnehmen. Zumindest gilt dies in erster Linie für deutsche Staatsbürger und darüber hinaus für Ausländer bei bilateralen Abkommen.

Ein derartiges abkommen gibt es jedoch zwischen den USA und er Bundesrepublik Deutschland nicht. Bis dato gilt für den TE aber noch die deutsche Staatsbürgerschaft, mithin ist er zum Wehrdienst verpflichtet.

Wenn er also seine deutsche Staatsbürgerschaft abgeben will, der Begriff der ausbürgerung war durch den TE falsch gewählt - dann verliert er auch alle Rechte dieser staatsbürgerschaft.

Wenn er dann in Deutschland studieren will, so müsste er im Rahmen des Double-degrees eine Hausuni in den USA haben. Diesen bekommt er aber nur, so er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA hat.

Aus diesem Grunde sollten Sie verstehen, dass mit der Aufgabe der Staatsbürgerschaft wesentlich mehr administrative Mittel verbunden, die im vergleich zu 9 Monaten Wehrpflicht nicht in Relation stehen.

Das Motto heißt demnach, " Richtig oder gar nicht." Halbschwanger gibt es auch nicht.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Aus diesem Grunde sollten Sie verstehen, dass mit der Aufgabe der Staatsbürgerschaft wesentlich mehr administrative Mittel verbunden, die im vergleich zu 9 Monaten Wehrpflicht nicht in Relation stehen.


Was soll ich verstehen?

Ich habe nie behauptet, daß es zweckmäßig oder sinnvoll ist, was der TE vorhat. Ich habe vielmehr geschrieben, daß ich die Rechtslage bzgl. des Studiums nicht kenne. Bitte meine Postings lesen.

Aber deswegen muß ich die Frage des TE nicht Formulierungen wie:
Zitat:
Ich kann gar nicht forenregelkonform ausdrücken, was ich von solchen Leuten
Wissbegieriger hat folgendes geschrieben::
Kann Person X die Einberufung umgehen (...) Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren?
halte! Böse Böse Böse
kommentieren.

Wozu soll so etwas nütze sein?
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