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trennwand ohne Zustimmung

 
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scooter1975
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 09:35    Titel: trennwand ohne Zustimmung Antworten mit Zitat

bräuchte man für den Einbau einer Trockenbautrennwand eine Genehmigung vom Vermieter?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt ja, ansonsten nein. Wichtig ist das wenn eine Genehmigung erforderlich ist, das man gleich auch den Rückbauanspruch des VMs abklärt und das ganze schriftliche fixiert.
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt ja.

Da stellen wir uns mal janz dumm und fragen, in welchen Fällen eine Trockenbauwand keine bauliche Veränderung ist.
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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ralph12345
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mal lapidar gesagt, wenn man die Trockenbauwand einfach rückstandslos entfernen kann beim Auszug und die nicht so schwer ist, daß die Statik der Wohnung in Frage steht... kann man das auch alleine machen. Aber prinzipiell sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig.
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