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Wie gesagt, wenn ich Mieter A. wäre, würde ich die Sache aussitzen. Abwarten ob der Vermieter Räumungsklage erhebt und was er für ein Kündigungsschreiben vorlegt. Da er ja nicht weiß, dass Mieter A es weggeworfen hat, wird er sich nicht unterstehen, ein abgeändertes Schreiben vorzulegen. Wenn er zu einem Rechtsanwalt geht, wird ihm dieser sagen, dass die Kündigung unwirksam ist und Vermieter A hat mit einer erneuten Kündigung, diesmal begründet (meine Tochter Susanne ist schwanger, will heiraten und braucht eine Wohnung) zu rechnen. Schiebt der Vermieter den Eigenbedarf nur vor, macht er sich nicht nur des Betruges strafbar, sondern auch schadensersatzpflichtig. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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