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Warum ist Boxen erlaubt?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:27    Titel: Warum ist Boxen erlaubt? Antworten mit Zitat

A und B verabreden sich unter Einhaltung gewisser Regeln, was von einem dritten ueberwacht wird, aufeinander einzuschlagen, entweder bis einer Kampfunfaehig ist oder eine gewisse Zeit verstrichen ist, woraufhin Beobachter ueber den Sieger entscheiden. Der Sieger erhaelt einen Geldpreis. (Nebenbei darf er sich Boxweltmeister nennen, die Sache kommt im Fernsehen, usw.)

Waehrend des Kampfes wird von keinem ein Regelverstoss begangen.
Angenommen A gewinnt und B erleidet einen Schaedelbruch.
Warum wird gegen A nicht wegen schweren Koeperverletzung ermittelt?
Vor allem hat er es ja aus Geldgier getan.

Die simple Antwort lautet, es ist Sport. Aber wodurch ist das Sport und warum duerfen Sportler beim Sport ungestraft Koerperverletzung begehen?

Man stelle sich nur vor, A und B treffen sich ein Jahr spaeter in einer Kneipe wieder - Bs Verletzungen sind verheilt - und stellen bevor das erste Bier getrunken ist fest, dass beide es noch mal wissen wollen. Sie beschliessen unmittelbar vor der Kneipe einen Wiederholungskampf zu veranstalten, einigen sich darauf die Boxregeln einzuhalten, waehlen unter den Gaesten einen Ringrichter aus, legen einen Betrag fest, den der Sieger vom anderen erhaelt und legen los.
Waehrend des kampfes wird von keinem ein Regelverstoss begangen.
Es endet wie das letzte Mal B erleidet einen Schaedelbruch.

In dem Fall denke ich aber, dass die Staatsanwaltschaft gegen A ermitteln wuerde. Ich versteh nur nicht warum.

Denn ich sehe keinen wesentlichen Unterschied, vor allem war in beiden Faellen beiden klar worauf sie sich einlassen, sie haben in beiden Faellen sich auf ein Regelwerk geeinigt und dieses eingehalten und beide waren damit einverstanden das ganze zu machen.

Was uebersehe ich?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Den gepolsterten Boxring, den Arzt, den ausgebildeten Ringrichter und - als wichtigstes - den Zweck des Unternehmens.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:43    Titel: Re: Warum ist Boxen erlaubt? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
In dem Fall denke ich aber, dass die Staatsanwaltschaft gegen A ermitteln wuerde.


Warum sollte er? Mir drängt sich das nicht auf.

Zur gesetzlichen Regelung siehe hier --> http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html

Und hier zur Sittenwidrigkeit --> http://unirep.rewi.hu-berlin.de/sr/20081113/26_Geliebter%20Feind.pdf
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Tehlak
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht zu vergessen: §228 StGB.

Edit: Da war wohl wer ein paar Sekunden schneller Überrascht
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

In Sachen Sittenwidrigkeit wäre ich da aber bei zwei Boxern vorsichtig - da kann man aufgrund der ihnen wohl bekannten Regeln und deren Sinn nämlich u.U. von einer Sittenwidrigkeit ausgehen.
Ich vermute stark, dass Boxverbände das doch so sehen würden.
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Grüße,
Abrazo
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

"Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, daß sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt worden ist und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden Angriffs hatte; er muß bei einer Herausforderung die nötige Urteilskraft und Gemütsruhe besitzen, um die Tragweite seiner Erklärung zu erkennen und das Für und Wider verständig gegeneinander abzuwägen (RGSt 77, 17, 20; BGHSt 4, 88, 90)." (BGH 1 StR 417/99 - Urteil v. 25. März 1999 )

--> http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-417-99.php3
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, Redfox, ich dachte hier schon mal an das Zivilrechtliche.
Sittenwidrig hätten sich imho natürlich beide verhalten.
Insofern dürfte die interessantere Frage sein, wer den Schaden zahlt - z.B. auch der Krankenkasse.
Ich würde mal so spontan sagen, 50:50.
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Grüße,
Abrazo
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:06    Titel: Re: Warum ist Boxen erlaubt? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
In dem Fall denke ich aber, dass die Staatsanwaltschaft gegen A ermitteln wuerde.


Warum sollte er? Mir drängt sich das nicht auf.

Zur gesetzlichen Regelung siehe hier --> http://dejure.org/gesetze/StGB/228.html

Und hier zur Sittenwidrigkeit --> http://unirep.rewi.hu-berlin.de/sr/20081113/26_Geliebter%20Feind.pdf


Das Urteil dürfte in diesem Fall wohl eher nicht passen. Im Sport begangene Körperverletzungen dürften allesamt unter den § 228 StGB fallen. Dazu zählen natürlich nicht aus Schlägereien zwischen gegnerischen Fans resultierende Körperverletzungen.
Vielleicht wäre es bei einem Privatkampf förderlich, eine Verzichtserklärung im Sinne des § 228 StGB zu unterschreiben.
Ansonsten dürfe es auch dem "dümmsten" Boxer bzw. Sportler konkludent bekannt sein, dass er einer etwaigen Körperverletzung zustimmt.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:53    Titel: Re: Warum ist Boxen erlaubt? Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::


Im Sport begangene Körperverletzungen dürften allesamt unter den § 228 StGB fallen.


Fallern da auch Koerperverletzungen mit Todesfolge drunter, denn das kommt beim Boxen auch gelgentlich vor?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Weshalb nicht?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Weshalb nicht?


Weil mir nicht klar war, ob Koeperverletzung auch schwere, gefaehrliche oder mit Todesfolge beinhaltet, da haette es einen Unterschied geben koennen.

Aber das heisst, wenn es nicht gegen die guten Sitten verstoesst, macht man sich nicht strafbar, wenn man jemanden mit dessen Einwilligung die Hand abschneidet.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Aber das heisst, wenn es nicht gegen die guten Sitten verstoesst, macht man sich nicht strafbar, wenn man jemanden mit dessen Einwilligung die Hand abschneidet.

Ja.
Das Ding ist nur, dass "einfach so" wohl gegen die guten Stitten verstoßen dürfte.

[Genau zu dem Thema schreibe ich demnächst eine Seminararbeit. Melde mich, sobald ich dahingehend schlauer bin.]
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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The_Wanted1
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Aber das heisst, wenn es nicht gegen die guten Sitten verstoesst, macht man sich nicht strafbar, wenn man jemanden mit dessen Einwilligung die Hand abschneidet.

Ja.
Das Ding ist nur, dass "einfach so" wohl gegen die guten Stitten verstoßen dürfte.

[Genau zu dem Thema schreibe ich demnächst eine Seminararbeit. Melde mich, sobald ich dahingehend schlauer bin.]




Nunja, der "Kannibale von Rothenburg" hatte ja wohl auch das Einverständnis seiner Hauptmahlzeit, selbige zu töten und aufzuessen, und dennoch wurde er verurteilt.



Wanted
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
Nunja, der "Kannibale von Rothenburg" hatte ja wohl auch das Einverständnis seiner Hauptmahlzeit, selbige zu töten und aufzuessen, und dennoch wurde er verurteilt.

Wobei es da wohl weniger um Sittenwidrigkeit ging als um die Unwirksamkeit der Einwilligung aufgrund von geistigen Störungen, soweit ich weiß.
Deshalb auch die Verurteilung wegen Mordes und nicht wegen Tötung auf Verlangen.
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::


Nunja, der "Kannibale von Rothenburg" hatte ja wohl auch das Einverständnis seiner Hauptmahlzeit, selbige zu töten und aufzuessen, und dennoch wurde er verurteilt.


..nun ist auch das Leben kein disponibles Rechtsgut... der Vergleich hinkt ein bisschen
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