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Verfasst am: 13.01.09, 03:30 Titel: Inhaber haften für eine GmbH
Hallo.
Hab efolgende Frage:
Wenn zwei AGs eine Joint Venture in Form einer GmbH & Co KG gründen und diese Insolvenz anmeldet müssen dann diese AGs für den entstandenen Schaden aufkommen, oder gibt es da eine besondere Struktur nach der die AGs aus dem Wasser trocken rauskommen können?
Wenn zwei AGs eine Joint Venture in Form einer GmbH & Co KG gründen und diese Insolvenz anmeldet müssen dann diese AGs für den entstandenen Schaden aufkommen, oder gibt es da eine besondere Struktur nach der die AGs aus dem Wasser trocken rauskommen können?
Mfg
Hier geht wohl einiges durcheinander. Wenn zwei AGs eine GmbH & Co. KG gründen, sind sie deren Gesellschafter. Ganz offensichtlich sind sie aber nicht persönlich haftende Gesellschafter, sondern nur Kommanditisten, denn bei der GmbH & Co. KG ist eben eine GmbH Komplementärin und persönlich haftbar.
Inwieweit in der Insolvenz eine Haftung der Kommanditisten ausnahmsweise doch besteht, kann hier mangels jeglicher Informationen nicht gesagt werden (das wäre in einem Forum auch generell nicht möglich).
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