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Verfasst am: 13.01.09, 07:07 Titel: Rohrreinigung durch Mieter veranlasst
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu einer Situation - ich werde versuchen es zu umschreiben.
Es wurde vom Mieter festgestellt das WC verstopft ist. Angeblich (es wurde aber kein Anruf am Telefon regisiert) hat der Mieter versucht den Vermieter zu erreichen. Es wurde ohne Gespräch eine Rohrreinigungsfirma beauftragt. Die Rohrreinigung hat nicht funktioniert da die Abflußrohre, aussen sich gesenkt hatten und damit auseinander gerissen waren.
Hätte der Mieter den Vermieter gesprochen wäre die Rohrreinigung niemals beauftragt worden.
Wie sieht es mit der Übernahme der entstanden Kosten aus?
Grundsätzlich hat der Vermieter für Schäden reparaturen zu beauftragen und zu zahlen. Aber was ist mit Kosten die durch den Mieter entstehen (durch dessen beauftragung) ohne Rücksprache mit Vermieter zu halten und wie in diesem Falle auch gar nicht sinnvoll gewesen wären?
Danke für die Hilfe - ich hoffe ich habe es nicht zu verwirrend beschrieben
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