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Hund einer Mieterin uriniert immer vor die Haustür

 
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Nette20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:45    Titel: Hund einer Mieterin uriniert immer vor die Haustür Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Ich würde gern einmal Eure Meinung zu diesem rein hypothetischen Fall wissen.

Mieterin A darf lauf Mietvertrag Hunde halten. Sie wohnt in einem 8-Parteienhaus. Der Hauseingang liegt hinterm Haus - also nicht direkt von der Straße zugänglich. Zum Haus gehört auch ein kleiner Gemeinschaftsgarten.
Da im Haus mehrere Kleinkinder wohnen und der Rasen Schaden nimmt, wurde A durch den Hausmeister gebeten ihren Hund nicht mehr auf den Rasen urinieren und koten zu lassen. Dies war für A auch kein Problem. Nun pisselt der Hund allerdings auf den Weg vor der Haustür. Dort befinden sich ebenfalls die Mülltonnen und die Wäscheleinen.
Für die anderen Mieter ist es fast unmöglich die Urinstellen zu umlaufen. Gerade mit Kinderwagen ist es unmöglich. Im Schnee fällt es jetzt ganz besonders auf. Auch wenn die anderen Mieter bei wärmeren Temparaturen Wäsche draussen Wäsche aufhängen, finden sich Urinstellen unterhalb der Wäsche. (Riecht besonders lecker, wenn die Sonne den Urin trocknet.)
A behauptet, dass ihrem Hund dies vom Hausmeister erlaubt wurde. Dieser erklärte allerdings, dass auch er A schon mehrfach darauf hingewießen habe, dass ihr Hund das lassen soll. Er es also nicht erlaubt habe.

Soweit zu dem Fall. Für mich scheint es sonnenklar, dass der Hund von A das urinieren in diesem Bereich unterlassen muss. Aber kann man das auch rechtlich untermauern?

Vielen lieben Dank!
Mit freundlichem Gruß
Janett
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Nette20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Achja.
Es gibt Fotos vom gelben Schnee; Zwar ohne Hund; Mieterin A hat aber im Gespräch selbst eingeräumt, dass ihr Hund immer vor die Haustür bzw. unter die Wäscheleinen pisselt.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Hund nachhaltig den Hausfrieden stört, kann der VM die Erlaubnis zur Haltung widerrufen und die Abschaffung verlangen.
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Nette20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi strider!
Danke für die schnelle Antwort.
So weit soll es ja gar nicht kommen. Geschockt
A soll ihren Hund ja nur nicht mehr vor die Haustür (und nähere Umgebung) pisseln lassen. Mit den Augen rollen
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:06    Titel: Re: Hund einer Mieterin uriniert immer vor die Haustür Antworten mit Zitat

Nette20 hat folgendes geschrieben::

Soweit zu dem Fall. Für mich scheint es sonnenklar, dass der Hund von A das urinieren in diesem Bereich unterlassen muss. Aber kann man das auch rechtlich untermauern?


Ansprechpartner ist m.E. der Vermieter.

Man könnte vielleicht über eine Mietminderung nachdenken.

33 % gab es wegen bestialischem Gestank im Wohnhaus durch ein Frettchen - AG Köln, WuM 1989, 234,
und
20 % wegen erheblicher Geruchsbelästigungen im Treppenhaus durch den Hund eines Mitmieters AG Münster, Urteil v. 22.6.1995, 8 C 749/94, WM 1995 S. 534

Einen Anspruch auf Minderung der Miete sieht das AG Köln auch, wenn von einem Restaurant im Nachbarhaus Gerüche ausgehen (WM 1990, 338) oder das OLG Köln wenn der Nachbar seine Küchengerüche über das Fenster abziehen lässt (WM 1997, 453).

Andere Amtsgerichte können das genauso, strenger oder auch weniger streng sehen. Siehe Satz 3 meiner Fußnote.

Möglicherweise kann der Mieter gegen den Mitmieter auch im Wege der Unterlassung vorgehen, wenn seine Rechtspositionen beeinträchtigt sind, z.B. aus § 862 BGB --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__862.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 13.01.09, 10:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nette20
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi nochmal!
* Was bedeutet denn "nachhaltig".
* Gibt es für Deine Aussage auch einen Paragraphen?
* Gibt es für A soetwas wie "Bestandschutz", da sie schon so lange hier lebt. Der Hund dürfte etwa 12Jahre alt sein. Das Problem besteht allerdings erst seit letztem Jahr.
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