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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Er bietet den Beweis der 2 Quittungen und seine Aussage, dass er die dritte Rate auch gezahlt hat.
Klar muß letztlich der Richter alle Aussagen und Beweise bewerten und abwägen.


Der Richter würdigt die Beweise.

Das sind zwei Quittungen.

Die "Aussage" des Mieters ist Parteivorbringen.

Dies kann zu einem Beweis werden --> www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG051602301

Leider aber nur, wenn der Gegner (hier also der Vermieter) die Vernehmung beantragt oder mit einem Antrag des Beklagten (Mieters) einverstanden ist.

Und das wird er i. d. R. nicht sein.

ktown hat folgendes geschrieben::
Durch diese Lüge wirkt er vor Gericht schon einmal unglaubwürdig.


Wenn eine Partei vorträgt: "Alle Bäume waren blau" und die Gegenseite dies nicht bestreitet, hat das Gericht davon auszugehen, daß alle Bäume blau waren. Ob das nun glaubwürdig ist oder nicht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
Welchen Beweis bietet der Mieter denn an, den das Gericht würdigen kann?

Er bietet den Beweis der 2 Quittungen...


Diese Teilbeträge dürften im wesentlichen wohl unstreitig sein

Zitat:

... und seine Aussage, dass er die dritte Rate auch gezahlt hat.

Parteivortrag ist kein Beweismittel. Wenn die Gegenseite die Zahlung bestreitet, gibt es also keinen Beweis zu würdigen.

Zitat:

Klar muß letztlich der Richter alle Aussagen und Beweise bewerten und abwägen. Ich denke aber der VM hat da schon schlechtere Karten, da er ja behauptet das garkeine Kaution gezahlt wurd. Durch diese Lüge wirkt er vor Gericht schon einmal unglaubwürdig.


Das ist einfach nur ein reichlich naives Wunschdenken.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Das ist einfach nur ein reichlich naives Wunschdenken.


Scheint so.... Winken...gibt es in unserem Rechtssystem nicht den Begriff der Beweisvermutung und kann dieser hier nicht angewand werden?

Wenn alles nichts hilft,dann hilft wohl nur außergerichtlich das Pokerface aufzusetzen und zu versuchen mit Tricks und den 2 Quittungen auch die dritte Rate zu bekommen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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