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Herausgabe des Familienbuchs (Heiratsurkunde)

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:26    Titel: Herausgabe des Familienbuchs (Heiratsurkunde) Antworten mit Zitat

Ehemann will Scheidung einreichen. Ehefrau hat das Familienbuch.

Kann man dieses (bzw. eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde) herausverlangen ?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:59    Titel: Re: Herausgabe des Familienbuchs (Heiratsurkunde) Antworten mit Zitat

Susi23 hat folgendes geschrieben::
Ehemann will Scheidung einreichen. Ehefrau hat das Familienbuch.


Glaub ich nicht Winken

Ehefrau hat allenfalls das Familienstammbuch, das Familienbuch gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr. Es lag bereits vorher IMMER beim Standesamt, heute liegt es beim Heiratsstandesbeamten und ist dort Bestandteil des Heiratsregisters.

Zitat:
Kann man dieses (bzw. eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde) herausverlangen ?


Eine Eheurkunde kann man jederzeit beim Heiratsstandesbeamten beantragen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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La_Fos
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Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:37    Titel: Re: Herausgabe des Familienbuchs (Heiratsurkunde) Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Ehefrau hat allenfalls das Familienstammbuch, das Familienbuch gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr. Es lag bereits vorher IMMER beim Standesamt, heute liegt es beim Heiratsstandesbeamten und ist dort Bestandteil des Heiratsregisters.

Aber im Familienstammbuch liegen doch beglaubigte Abschriften der Heiratsurkunde. Auf eine derartige Urkunde hat doch auch der Ehemann ein Anrecht (unabhängig von einer möglichen Beantragung bei der Behörde).
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:35    Titel: Re: Herausgabe des Familienbuchs (Heiratsurkunde) Antworten mit Zitat

La_Fos hat folgendes geschrieben::

Auf eine derartige Urkunde hat doch auch der Ehemann ein Anrecht (unabhängig von einer möglichen Beantragung bei der Behörde).


Aus welcher Rechtsgrundlage ergäbe sich der Anspruch?

Wie sollte er durchgesetzt werden?

Ob sich das zivilrechtliche Verfahren wegen einer jederzeit beschaffbaren Urkunde wirklich lohnt?

Die gibts beim Standesamt neu und tagesaktuell für pi mal Daumen (je nach Landesrecht heute) 10 €....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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