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Stellplatzproblem

 
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RayMakur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:12    Titel: Stellplatzproblem Antworten mit Zitat

Hallöchen,

Herr A hat bei seiner Wohnungsgenossenschaft einen Stellplatz für seinen PKW gemietet für eine monatliche Zahlung von 15 €.
Es handelt sich hierbei um einen Einzelvertrag der nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat.
Nun kommt es aber immer wieder vor das der Stellplatz von Herrn A durch andere benutzt wird, oder das die darauf zuführende Straße so zugeparkt wird das keine Benutzung des Stellplatzes mehr möglich ist.
Herr A beschwerte sich sowohl bei Hauswart als auch Vermieter.
Darauf hin wurden vom Hauswart DINA4 Blätter in Heimarbeit ausgedruckt und hier und dort auf dem Gelände verteilt.
Wortlaut in etwa: "alle Stellplätze sind belegt bitte nur parken wenn sie auch bezahlen"

Diese Aktion blieb jedoch ohne Erfolg.
Auf erneute Nachfrage beim Vermieter bekam Herr A nur die Aussage das er sich das Nummernschild des betreffenden Falschparkers aufschreiben solle und das dem Hauswart melden. Welcher dann versuchen würde den Entsprechenden Falschparker darauf anzusprechen. Es gäbe keine andere Handhabe für die Genossenschaft.

Wie kann Herr A nun handeln ?

Das man einen Abschleppwagen auf eigene Kosten bestellen kann um dann im nachhinein das Geld beim Verursacher einzuklagen ist ja bekannt.

Aber besteht hier nicht weitaus mehr Handlungsbedarf der Genossenschaft ?


mfg

rayMakur
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber besteht hier nicht weitaus mehr Handlungsbedarf der Genossenschaft ?


zum Beispiel ?

Einen Wächter wird sie sicherlich nicht einsetzen.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mietvertrag über den Stellplatz könnte gekündigt werden. Wenn der Platz trotzdem einmal frei ist, kann man (wie offenbar andere auch) trotzdem sein Fahrzeug darauf abstellen... Warum für etwas zahlen, das andere dann kostenlos nutzen?
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man mit der Genossenschaft mal darüber reden, ob der Stellplatz durch einen verschließbaren Sperrbügel abgesichert werden kann. Entweder auf Kosten des Mieters oder durch eine angemessene Erhöhung der Stellplatzmiete.
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Na, ich würde -mit Genehmigung der Hausverwaltung - einen umklappbaren Poller mit Schloß einsetzen . Dann dürfte doch das Problem gelöst sein . Kostet zwar Geld, spart aber Nerven .
Verlegen
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell hilft auch (ein wesentlich günstigeres) Schild mit Text "Privatparkplatz".

Ein solches hat bei unserem Außenstellplatz Wunder gewirkt, wo ein Rundschreiben an alle Miteigentümer & Mieter keinen Erfolg brachte...

Grüße,

Doc Schnaggls
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sind wir uns aber doch schon einig, dass eigentlich die Hausverwaltung dafür zuständig ist eine Benutzung des Stellplatzes zu ermöglichen.

Wie sie das anstellt braucht ja letztlich den Mieter dieses Stellplatzes nicht zu interessieren. Eine Erhöhung der Stellplatzmiete nut weil ein Umklappbügel montiert wurde sehe ich nicht als berechtigt an, da ja die geforderte Leistung vorher nie 100% gewährleistet wurde.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich nicht um Wohnraummietrecht handelt hat der Mieter hier keinen Kündigungsschutz. Das heisst entweder er stimmt der Erhöhung zu oder er wird gekündigt. Ebenso könnte das auch passieren wenn er bei der Hausverwaltung den Aufstand probt oder eine Mietminderung durchführt.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naja worauf läuft es dann letztlich hinaus. Er stellt sich hin (wenn er einen Stellplatz bekommt....komisch erinnert einen an die selbe Situation mit Mietvertrag... Winken ) nur das er es ohne Mietvertrag tut und die 15.-EUR für andere Dinge ausgeben kann.

Letztlich könnte es darauf hinauslaufen, dass 2/3 der Stellplätze unvermietet sind und trotzdem belegt. Das wäre für die Hausverwaltung ein schlechtes Geschäft.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
(...)

Letztlich könnte es darauf hinauslaufen, dass 2/3 der Stellplätze unvermietet sind und trotzdem belegt. Das wäre für die Hausverwaltung ein schlechtes Geschäft.

Wobei diese Verwaltung die Plätze dann auch sperren könnte.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
(...)

Letztlich könnte es darauf hinauslaufen, dass 2/3 der Stellplätze unvermietet sind und trotzdem belegt. Das wäre für die Hausverwaltung ein schlechtes Geschäft.

Wobei diese Verwaltung die Plätze dann auch sperren könnte.

Klar und damit hätte der jetzige Mieter das was erwollte, dass nur Mieter die Stellplätze benutzen können. Es muß dann der Markt zeigen ob diese Maßnahme durch eine Mietpreiserhöhung reingeholt werden kann.
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