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Verfasst am: 13.01.09, 17:07 Titel: Reihenfolge bei Bearbeitung einer Anzeige
Hallo,
mich würde einmal die Reihenfolge bei der Bearbeitung einer Anzeige interessieren.
Wenn bei einer Anzeige vom Angeklagten keine Adresse vorhanden ist, diese aber durch zb eine Bankverbindung herauszubekommen ist, was wird zuerst getan:
Wird erst geprüft, ob der Fall einen weiterbearbeitungswürdigen Tatbestand erfüllt und dann die Nachforschung zwecks Adresse getätigt oder werden erst alle notwendigen Daten gesammelt und dann geprüft, ob die Anzeigel weiter verfolgt wird?
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