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Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 13.01.09, 15:27 Titel:
...Beides glaube ich nicht so recht ...
Dann gits nur noch eins : Nicht weiter um die Dellen kümmern und es am Mietende drauf ankommen lassen..... _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 13.01.09, 17:09 Titel:
Also ich glaube auch, dass hier ohne trifftigen Grund aus eine Mücke ein Elefant gemacht wird.
Hier mal ein Urteil das zwar nicht direkt was mit Kindern zutun hat, aber der Schaden garantiert größer ist.
Dellen im Parkett durch Bürostuhl – kein Schadensersatz
Die Nutzung eines Bürostuhls mit Rollen auf einem Parkettfußboden stellt auch dann einen vertragsgemäßen und damit nicht zum Schadensersatz verpflichtenden Gebrauch der Mietsache dar, wenn dies zu Vertiefungen im Parkett von mehr als 3 mm mit deutlichen farblichen Veränderungen führt.
AG Leipzig, Urteil v. 13.05.2004
Es kann nicht alles auf Verletzung der Aufsichtspflicht abgewälzt werden.
Es wird hier zwar immer gern als die einfachste Antwort zum Besten gegeben, aber die Gerichte stehen da grundsätzlich mehr bei den Eltern als bei dem Kläger. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Diese Fragestellung steht hier im Forum eigentlich nur Biber zu!
Eine Nebenpflicht, die sich aus dem Mietvertrag ergibt ist die Obhutspflicht.
Siehe Abnutzung,Schäden an der Mietsache.
Die Frage wäre hier, ob eine Beschädigung oder eine gebrauchsübliche Abnutzung vorliegt.
newbie2007 hat folgendes geschrieben::
Und worauf gründet sich in so einem Fall die Haftung?
Möglicherweise auf der Obhutspflicht.
newbie2007 hat folgendes geschrieben::
A) Der Mieter ist für alle Beschädigungen der Mietsache voll verantwortlich.
Das ist eine Verallgemeinerung die so sicher nicht zutrifft. Wenn der Himmel runterfällt ist der Mieter sicher nicht haftbar zu machen.
newbie2007 hat folgendes geschrieben::
B) Wenn ein Kind etwas anstellt, sind immer die Eltern verantwortlich. Hätten sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, hätte das Kind auch nichts angestellt.
Ich finde, das ist so nicht richtig.
Wenn sie wissen, daß ihr Kind den Fußboden demoliert und nichts dagegen tun, haben sie meiner Ansicht nach ihre Aufsichtspflicht verletzt und müssen dafür geradestehn, falls eine Beschädigung vorliegt.
Ob das so ist, klärt dann am Besten ein Gutachter. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Ich denke, dass leichte Schäden am Parkett durch spielende Kinder keine Schäden darstellen, für die der Mieter aufkommen müsste. Spielen ist bei Kindern sozialadäquates Verhalten - bei kleineren Kindern auch das Fallenlassen und Werfen von Gegenständen.
Das AG Köpenik die Parkettabnutzung durch Kratzspuren eines Hundes bei genehmigter Haltung dem üblichen Mietgebrauch zugerechnet (AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/9. Die Frage des übermäßigen Gebrauchs der Mietsache orientiert sich somit nicht an allgemeinen Kriterien, sondern in Abhängigkeit von der konkreten Situation. Die alleinlebende Oma, die untergewichtig in wärmenden Puschen über das Parkett schleicht wird langfristig einen geringeren Abnutzungsgrad als eine mehrköpfige Familie verursachen, ohne dass letzteres gleich per se eine übermäßige Abnutzung darstellen würde.
Gleiches müsste dann für gewöhnlich eintretende Auswirkungen spielender Kleinkinder gelten, wobei deren Haltung noch nicht einmal dem Genehmigungsvorbehalt des Vermieters unterliegt. Ein Freibrief für jegliche Beschädigungen ist es allerdings auch nicht.
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