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Verfasst am: 14.01.09, 09:50 Titel: Erledigungserklärung des Beklagten
Kläger K reicht Klage gegen B vor dem Landgericht ein.
LG bestimmt einen frühen ersten Termin. Vor dem Termin erfüllt der nicht anwaltlich vertretene B die gesamte Forderung.
K erklärt den Rechtsstreit für erledigt.
Kann B sich nun der Erledigungserklärung anschließen oder muss er das durch einen Anwalt vornehmen lassen, weil das Verfahren vor dem Landgericht geführt wird?
Auch für die Erledigungserklärung müßte sich B eines Anwalts bedienen.
Ich meine, hierfür ist kein Anwalt nötig (§ 78 V iVm § 91a I 1 ZPO).
(Dies würde ich auch für sachgerecht halten, da der Beklagte - wenn eine Belehrung nach § 91 a I 2 ZPO erfolgt ist - sich auch durch Schweigen der Erledigungserklärung anschließen kann. Und beim Schweigen muss er sich nicht anwaltlich vertreten lassen. ) _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Auch für die Erledigungserklärung müßte sich B eines Anwalts bedienen.
Ich meine, hierfür ist kein Anwalt nötig (§ 78 V iVm § 91a I 1 ZPO).
(Dies würde ich auch für sachgerecht halten, da der Beklagte - wenn eine Belehrung nach § 91 a I 2 ZPO erfolgt ist - sich auch durch Schweigen der Erledigungserklärung anschließen kann. Und beim Schweigen muss er sich nicht anwaltlich vertreten lassen. )
Was aber, wenn der Vortrag des Beklagten auszulegen ist.
Beispielsweise wenn der Beklagte vorträgt,
Liebes Gericht. ich hätte ja schon vor Klageeinreichung bezahlt, habe dies aber nicht weil...(ggf. wichtiger Vortrag) und im übrigen habe ich ja nun gezahlt und man sollte den Termin vom ... doch lieber aufheben.
Kann man aus solch einem Vortrag die Erlediungserklärung auslegen und den übrigen Vortrag unberücksichtigt lassen?
Was aber, wenn der Vortrag des Beklagten auszulegen ist.
Beispielsweise wenn der Beklagte vorträgt,
Liebes Gericht. ich hätte ja schon vor Klageeinreichung bezahlt, habe dies aber nicht weil...(ggf. wichtiger Vortrag) und im übrigen habe ich ja nun gezahlt und man sollte den Termin vom ... doch lieber aufheben.
Kann man aus solch einem Vortrag die Erlediungserklärung auslegen und den übrigen Vortrag unberücksichtigt lassen?
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