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Zeugenaussage

 
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klatscher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:51    Titel: Zeugenaussage Antworten mit Zitat

Wieviel ist die Aussage eines Zeugen vor Gericht wert, der lediglich durch ein Gespräch mit dem Täter erfahren hat, dass er eine Körperverletzung begangen hat?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll man darauf jetzt antworten?

Weniger als die von einem, der dabei war. Mehr als die von einem, ders nur vom Hörensagen über andere kennt.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, um das genauer zu beurteilen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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klatscher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen bei einer Körperverletzung gibt es keine Zeugen die die Tat gesehen haben, der Täter sagt zu einer fremden Person, die in der Nähe des Tatorts anwesend war, dass er die Körperverletzung begangen hat. Vor Gericht streitet der Täter alles ab.
Wie wichtig wäre die Aussage der fremden Person?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehen Sie bitte, dass hier kaum jemand zweckdienliche Antworten geben kann.
Wenn ich jetzt schreibe "Kann durchaus wichtig sein", sind sie kein Stück schlauer.
Auskünfte wie "Das wird sicher für eine Verurteilung reichen" oder "Das endet in nem Freispruch" wird es hier nicht geben.

Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung und darauf bauenden Entscheidung.
_________________
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klatscher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, trotzdem Danke. Der letzte Satz gefiel mir übrigens gut.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

"Wie wichtig wäre die Aussage der fremden Person?"


Wichtig.

Hat ein Zeuge Kenntnisse über einen Tathergang und ist der Meinung, dass sie zur Wahrheits- und Urteilsfindung beitragen könnte, sollte er seine Kenntnisse der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Die entscheidet dann (u.a.), ob eine Ladung als Zeuge nötig erscheint.

Aus bürgerlichem Selbstverständnis schon sollte ein Zeuge nicht abwägen, wie stark seine Aussage zum Urteil beiträgt.

Wissen zum Vorgang ist da - melden!
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.01.09, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

@Kleinalrik,

Gammaflyer hat mit wenigen worten ganz viel ausgedrückt.

Mehr kann man zu der Frage des TE gar nicht antworten.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@Kleinalrik,
Mehr kann man zu der Frage des TE gar nicht antworten.


Doch kann man, wie in meiner Antwort ersichtlich:
Kenntnis zum Vorgang? Zeugenaussage wichtig.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Egal, welche Entscheidungsfreiheiten der Richter auch hat.

Wenn der Angeklagte sagt, er hat nichts gemacht und der Zeuge sagt,
er hat mir aber gesagt, er hätte was gemacht.

Egal, wem der Richter auch mehr glauben schenken würde...... letztendlich kann er gar nicht anders entscheiden, als die eine Aussage mit der anderen zusammen aus dem Topf zu schütten, also gegeneinander aufzuheben.

Beide Aussagen sind damit wertlos, weil nicht einwandfrei bestimmt werden kann, WER den nun "rechter" hat, wer denn nun "wahrer" spricht.
.
Da würde vielleicht nur noch die Kristallkugel helfen oder weitere Zeugen, weitere Sachbweise usw. damit das Zünglein an der Waage herüberschwappt.

Vermutlich würde es im Fall einer Strafanzeige erst gar nicht zur Aufnahme des Verfahrens kommen und in einem Zivilprozess (Klage auf Schadensersatz des Geschädigten durch den Körperverletzter) vermutlich ein Vergleich in Güte angestrebt werden oder die Parteien gehen in Berufung bis zum bitteren Ende.

Ist meine laienhafte Einschätzung korrekt ? Verlegen

Gruß
Phönix
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt, solange es für den Richter keine Gründe gibt, dem einen mehr zu glauben als dem anderen.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Egal, wem der Richter auch mehr glauben schenken würde...... letztendlich kann er gar nicht anders entscheiden, als die eine Aussage mit der anderen zusammen aus dem Topf zu schütten, also gegeneinander aufzuheben.
Netter Gedanke. Allerdings können und dürfen Richter das völlig anders sehen. Mit den Augen rollen
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klatscher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Egal, welche Entscheidungsfreiheiten der Richter auch hat.

Wenn der Angeklagte sagt, er hat nichts gemacht und der Zeuge sagt,
er hat mir aber gesagt, er hätte was gemacht.

Egal, wem der Richter auch mehr glauben schenken würde...... letztendlich kann er gar nicht anders entscheiden, als die eine Aussage mit der anderen zusammen aus dem Topf zu schütten, also gegeneinander aufzuheben.

Beide Aussagen sind damit wertlos, weil nicht einwandfrei bestimmt werden kann, WER den nun "rechter" hat, wer denn nun "wahrer" spricht.
.
Da würde vielleicht nur noch die Kristallkugel helfen oder weitere Zeugen, weitere Sachbweise usw. damit das Zünglein an der Waage herüberschwappt.

Vermutlich würde es im Fall einer Strafanzeige erst gar nicht zur Aufnahme des Verfahrens kommen und in einem Zivilprozess (Klage auf Schadensersatz des Geschädigten durch den Körperverletzter) vermutlich ein Vergleich in Güte angestrebt werden oder die Parteien gehen in Berufung bis zum bitteren Ende.

Ist meine laienhafte Einschätzung korrekt ? Verlegen

Gruß
Phönix


Wenn der Geschädigte aber auch sagt, dass der Täter sich der Körperverletzung schuldig gemacht hat...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

klatscher hat folgendes geschrieben::
Wenn der Geschädigte aber auch sagt, dass der Täter sich der Körperverletzung schuldig gemacht hat...
...dann ist das zwar ein netter Versuch, aber eher unerheblich, da in D immer noch ein Gericht über Schuld oder Unschuld urteilt.
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