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pisa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 13.01.09, 09:42 Titel: Anwalt lügt |
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Hallo,
welche Möglichkeit habe ich wohl gegen einen gegnerischen Anwalt vorzugehen, der nachweislich lügt.
Z.B. falls er behauptet eine Urkunde nicht zu kennen, obwohl er die Einsicht in die Akte schriftlich bestätigt hat.
Dadurch verschleppt er u.U. einen Prozess jahrelang.
Wo könnte man gegen einen solchen Anwalt vorgehen?
Wer weiß Rat. Danke für eine Antwort. |
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Kim7 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.01.09, 18:17 Titel: |
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Normalerwiese sollte ein solches Verhalten dem jeweiligem Richter auffallen, und dieser leitet dann automatische Schritte ein.
Haben Sie bezüglich dieses Themas eine Stellungnahme vom Richter erhalten, und was für ein Gericht ist es? |
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pisa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 13.01.09, 18:59 Titel: Anwalt lügt |
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Das Gericht wäre das LG. Richter schläft und gibt keine Hinweise.
Schreibt aber im Urteil hätte vorlegen müssen,Hätte hätte.
Gegen Urteil hat Gegner Berufung eingelgt.
Offenbar fehlt dem Richter die Zivilcourage. Der Prozess dauert 7 Jahre.
Das wars dann wohl. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.01.09, 19:18 Titel: |
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Wenn ich mir hier so die Formulierungen lese, kann ich mich des Gefühles nicht erwehren, da läuft ein Verfahren nicht im gewünschten Sinne und nun wird ein Grund gesucht, den Aufstand zu proben.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Questor Gast
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Verfasst am: 13.01.09, 19:28 Titel: |
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Ein Anwalt hat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um seinem Mandanten den größtmöglichen Vorteil zu verschaffen.
Und Richter kennen alle Tricks und sind nicht blöd. |
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pisa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 14.01.09, 10:01 Titel: Anwalt lügt |
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Lieber biber, du bist ein "cleverle" wenn du zwischen den Zeilen liest.
Jedoch nicht clever genug um nicht zu bemerken, dass du meine eigentliche Frage nicht beantwortet hast.
Note 5 Thema verfehlt.
Questor ebenso.
Vielleicht kommt noch jemand zurück zum Thema.
Wenn ja, dann danke! |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 14.01.09, 10:04 Titel: |
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hallo
hast du keinen Anwalt ?
Wenn du da nicht weiter kommst, würde ich mich mal von einem eigenen RA beraten lassen.
Gruß roni |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 14.01.09, 10:09 Titel: Re: Anwalt lügt |
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pisa hat folgendes geschrieben:: | Das Gericht wäre das LG. Richter schläft und gibt keine Hinweise. |
Das ist auch nicht die Aufgabe des Richters. Er hat den Prozess zu entscheiden und ist keine Ermittlungs- und Verfolgungsinstanz für anwaltliches Fehlverhalten.
Zitat: |
Schreibt aber im Urteil hätte vorlegen müssen,Hätte hätte. |
Was auch richtig ist.
Zitat: |
Gegen Urteil hat Gegner Berufung eingelgt. |
Dann hat der Kläger den Prozess wohl offensichtlich gewonnen, was anscheinend insb. daran liegt, dass der Richter die Nichtvorlage der Urkunde gegen den Beklagten verwendet hat. Das war seine Aufgabe, das hat er getan.
Zitat: | Offenbar fehlt dem Richter die Zivilcourage. |
Nochmal, das ist nicht die Aufgabe des Richters. Was sollte er denn Ihrer Meinung nach überhaupt tun?
Wenn Sie gegen den Anwalt vorgehen wollen, informieren Sie die Rechtsanwaltskammer. Das können Sie oder ihr Anwalt genau so gut wie der Richter oder jeder andere auch. Das ist aber nicht der Job des Richters.
Zitat: | Der Prozess dauert 7 Jahre. |
Ärgerlich, aber auch nicht die Schuld des Richters.
Zitat: |
Das wars dann wohl. |
Was war was?
Gruß
Dea |
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pisa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 14.01.09, 11:05 Titel: Anwalt lügt |
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Danke cmd.dea
du hast die Sache auf den Punkt gebracht.
RA-Kammer bzw. Bundesrechtsanwaltskammer.
So wird es laufen.
P:S: Richter hat richtig geurteilt. Die Prozessveschleppung müßte demnach dem RA angelastet werden.
Gruß pisa |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.01.09, 12:57 Titel: |
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pisa hat folgendes geschrieben:: | Richter hat richtig geurteilt. |
Das wissen wir nicht, das wird das Berufungsgericht entscheiden.
pisa hat folgendes geschrieben:: | Die Prozessveschleppung müßte demnach dem RA angelastet werden. |
Das wissen wir ebenso wenig. Ein lang dauernder Prozess kann diverse Ursachen haben.
pisa hat folgendes geschrieben:: | Bundesrechtsanwaltskammer. |
Mit Sicherheit nicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die "Dachorganisation" der einzelnen Rechtsanwaltskammern und interessiert sich nicht im Ansatz für Konflikte zwischen Anwalt und Gegner.
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Wenn Sie gegen den Anwalt vorgehen wollen, informieren Sie die Rechtsanwaltskammer. |
Und warum, lieber Dea, soll die RAK das interessieren? Liegt Prozessbetrug vor, interessiert das in erster Linie die Staatsanwaltschaft. Die Kammer wird in dieser Konstellation in den seltensten Fällen tätig.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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pisa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 14.01.09, 14:56 Titel: Anwalt lügt |
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Lieber Metzing,
hier geht es nicht um Prozessveschleppung (das nur nebenbei).
die Hauptsache ist:
DerAnwalt hat bewußt gelogen! Er hat die Urkunde selbst gesehen. Ist mit seiner Unterschrift bestätigt. Behauptet aber er kannte sie nicht.
Die Gretchenfrage ist also:"wie hälst du es mit der Wahrheitspflicht?" als Anwalt.
Siehe BRAO.
Gruß Pisa
[/b] |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 14.01.09, 14:56 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Und warum, lieber Dea, soll die RAK das interessieren? Liegt Prozessbetrug vor, interessiert das in erster Linie die Staatsanwaltschaft. Die Kammer wird in dieser Konstellation in den seltensten Fällen tätig. |
Ich denke hier eher an § 43a Abs. 3 BRAO. Daher könnte ein Hinweis an die StA nach § 120a BRAO ergehen und ggf. ein Verfahren vor dem Anwaltsgericht eingeleitet werden.
Ob das in Frage kommt, weiß ich natürlich nicht. Mehr fällt mir dazu halt nicht ein.
Gruß
Dea |
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pisa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2007 Beiträge: 75
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Verfasst am: 14.01.09, 15:11 Titel: Anwalt lügt |
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Richtig dea, so sehe ich es jetzt auch.
Grußpisa |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.01.09, 15:21 Titel: |
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Lieber pisa,
Zitat: | DerAnwalt hat bewußt gelogen! Er hat die Urkunde selbst gesehen. Ist mit seiner Unterschrift bestätigt. Behauptet aber er kannte sie nicht. |
Schon klar. Wenn er aber behauptet, er habe sich geirrt, wird man ihm das Gegenteil schwer nachweisen können.
Zitat: | Die Gretchenfrage ist also:"wie hälst du es mit der Wahrheitspflicht?" als Anwalt. |
Das ist keine Gretchenfrage, die Verpflichtung zur Wahrheit ergibt sich aus den Berufspflichten. Nur ist Wahrheit zumeist etwas sehr Subjektives.
Zitat: | Ich denke hier eher an § 43a Abs. 3 BRAO. Daher könnte ein Hinweis an die StA nach § 120a BRAO ergehen und ggf. ein Verfahren vor dem Anwaltsgericht eingeleitet werden. |
Völlig richtig, lieber Dea. Nur warum der Umweg? RAKen handeln nur offensiv, wenn sie unbedingt müssen. Deshalb würde ich sagen: direkt zur StA, da wird ermittelt, und gut ist es. Letztlich aber sicher auch eine Geschmacksfrage.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.01.09, 16:33 Titel: Re: Anwalt lügt |
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pisa hat folgendes geschrieben:: | Er hat die Urkunde selbst gesehen. Ist mit seiner Unterschrift bestätigt. | Er hat auf der Urkunde unterschrieben?
pisa hat folgendes geschrieben:: | Behauptet aber er kannte sie nicht. | Was hat er denn konkret behauptet? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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