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Zugang Kündigung / Fristwahrung

 
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:11    Titel: Zugang Kündigung / Fristwahrung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da ich beabsichtige, in naher Zukunft umzuziehen, habe ich folgende Frage:
Angenommen, ein Mieter interessiert sich für eine neue Wohnung. Der Mietvertrag wird voraussichtlich erst am 30. oder 31.01. von beiden Seiten unterschrieben sein.
Seine alte Wohnung möchte der Mieter natürlich erst dann kündigen, wenn der neue Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
Da die alte Wohnung zum 30.04. gekündigt werden soll und die Kündigungsfrist "3 Monate zum Monatsende" beträgt, muss also Ende Januar die Kündigung dem Vermieter zugegangen sein.
Meine Frage:
Reicht es, wenn der Mieter seine Kündigung (bestenfalls mit Zeugen) am 31.01. abends in den Büro-Briefkasten des Vermieters wirft? Gilt dies als Verfügungsbereich und ist die Kündigung damit zum 30.04. wirksam? Der Mieter weiß natürlich, dass der Briefkasten erst am 02.02. geleert wird.
Oder muss es schon der 30.01. sein, weil der April auch nur 30 Tage hat?
Oder muss der Mieter die Kündigung so zustellen (lassen), dass der Vermieter noch im Januar die Möglichkeit hat, diese zu lesen?

Viele Grüße,
Paddy
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Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zugang wird für den Zeitpunkt angenommen, zu dem normalerweise die Leerung des Briefkastens erfolgen würde. Also frühestens am Montag Vormittag. Die Zustellung hat so zu erfolgen, dass der Brief spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Frist beim Vermieter zugeht. Das wäre der 04.02.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kündigung bis spätestens zum 4.2.2009 im Vermieterbriefkasten landet (nachweisbar) ist die Frist gewahrt.
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, vielen Dank für die Info!
Dann kann der Mieter die auch direkt persönlich am 02.02. übergeben.
Wenn seine Lebensgefährtin bei der Übergabe dabei ist, sollte das als Nachweis sicher reichen, oder?
Dem Mieter erschiene es als albern, die Kündigung per Einschreiben zu senden, wenn Mieter und Vermieter im gleichen Haus wohnen bzw. ihr Büro haben..
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Lebensgefährtin reicht nicht aus. Diese kann als parteiisch gelten. Ein neutraler Zeuge, wie z.B. Arbeitskollege, ist wesentlich besser.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung in zweifacher Ausfertigung und die Kopie vom Vermieter als Eingang unterschreiben lassen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Nein, die Lebensgefährtin reicht nicht aus.
Wie bitte? Geschockt
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Sapere Aude! (Kant)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Strider meinte: EINE Lebensgefährtin reicht nicht aus. Du must schon ALLE mitnehmen.Lachen
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Soll ich ehrlich mit 50 Mädels beim Vermieter aufkreuzen? Lachen
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das erinnert mich an die fünf Regeln die jeder Mann befolgen soll, wenn er ein glückliches Leben führen möchte:

1. Es ist wichtig, dass du eine Frau hast, die dir dein Haus in Ordnung hält, gut kocht und einen gut bezahlten Job hat.

2. Es ist wichtig, dass du eine Frau hast, die Humor besitzt und über deine Geschichten auch mal lachen kann.

3. Es ist wichtig, dass du eine Frau hast, der du vertrauen kannst und die dir treu ist.

4. Es ist wichtig, dass du eine Frau hast, die gut im Bett ist und gerne mit dir dort ist.

5. Es ist sehr, sehr wichtig, dass diese vier Frauen sich niemals kennen lernen.
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