Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
da ich beabsichtige, in naher Zukunft umzuziehen, habe ich folgende Frage:
Angenommen, ein Mieter interessiert sich für eine neue Wohnung. Der Mietvertrag wird voraussichtlich erst am 30. oder 31.01. von beiden Seiten unterschrieben sein.
Seine alte Wohnung möchte der Mieter natürlich erst dann kündigen, wenn der neue Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
Da die alte Wohnung zum 30.04. gekündigt werden soll und die Kündigungsfrist "3 Monate zum Monatsende" beträgt, muss also Ende Januar die Kündigung dem Vermieter zugegangen sein.
Meine Frage:
Reicht es, wenn der Mieter seine Kündigung (bestenfalls mit Zeugen) am 31.01. abends in den Büro-Briefkasten des Vermieters wirft? Gilt dies als Verfügungsbereich und ist die Kündigung damit zum 30.04. wirksam? Der Mieter weiß natürlich, dass der Briefkasten erst am 02.02. geleert wird.
Oder muss es schon der 30.01. sein, weil der April auch nur 30 Tage hat?
Oder muss der Mieter die Kündigung so zustellen (lassen), dass der Vermieter noch im Januar die Möglichkeit hat, diese zu lesen?
Viele Grüße,
Paddy _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Der Zugang wird für den Zeitpunkt angenommen, zu dem normalerweise die Leerung des Briefkastens erfolgen würde. Also frühestens am Montag Vormittag. Die Zustellung hat so zu erfolgen, dass der Brief spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Frist beim Vermieter zugeht. Das wäre der 04.02. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Alles klar, vielen Dank für die Info!
Dann kann der Mieter die auch direkt persönlich am 02.02. übergeben.
Wenn seine Lebensgefährtin bei der Übergabe dabei ist, sollte das als Nachweis sicher reichen, oder?
Dem Mieter erschiene es als albern, die Kündigung per Einschreiben zu senden, wenn Mieter und Vermieter im gleichen Haus wohnen bzw. ihr Büro haben.. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Strider meinte: EINE Lebensgefährtin reicht nicht aus. Du must schon ALLE mitnehmen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.