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Verfasst am: 14.01.09, 11:01 Titel: Kinderbetreuung während der Ferien
Hey!
A und B leben seit kurzem getrennt und streiten sich herzlich über alles was geht, wie zB Unterhalt, Vermögensaufteilung etc. und auch darum, wer die beiden gemeinsamen Kinder (11 und 14) in der Urlaubszeit nehmen soll/muss/darf.
A (Ehefrau) arbeitet seit kurzem wieder; bei ihr leben die kids in der Regel.
B will nun seinen Urlaub fast ausschließlich mit seiner neuen Perle verbringen, sodass für die Kids keine Zeit mehr wäre. A kann aber nicht die ganzen Schulferien Urlaub nehmen, da sonst ihr job gefährdet wäre.
Insgesamt eine sicherlich nicht ungewöhnliche Problematik.
A will nun wissen: Gibt es feste Reegeln, wieviel Zeit die beiden Elternteile in den Ferien mit den Kindern zu verbringen haben? Kann sie B in irgendeiner Form zu bringen/zwingen das er sich in den Schulferien an der Betreuung beteiligt?
Wen ihr Job in Gefahr ist, welche Möglichkeiten gäbe es noch?
Verfasst am: 14.01.09, 11:28 Titel: Re: Kinderbetreuung während der Ferien
ratlos44 hat folgendes geschrieben::
A will nun wissen: Gibt es feste Reegeln, wieviel Zeit die beiden Elternteile in den Ferien mit den Kindern zu verbringen haben?
Festgeschriebene Regeln ganz sicher nicht. Beispiel:
A lebt mit den Kindern in Niedersachsen, B lebt in Bayern. Nun enden die Sommerferien in Nds. am 5.8.09 und in Bayern beginnen sie am 3.8.09. Da bleibt nicht viel Zeit. Und wenn dann B z.B. noch an "seine" Ferienzeiten gebunden ist (weil z.B. Lehrer), so KANN er die Kinder in deren Ferien gar nicht übernehmen - wie sollte man ihn zwingen?
Auch wenn der AG den vom AN gestellten Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnt (z.B. typischer Saisonbetrieb der gerade in den Schulferien die meiste Arbeit hat), so wird der andere Partner den AG kaum zur Gewährung zwingen können. Schon garnicht, wenn der fragliche AN gar kein Sorgerecht für die Kinder hat, dann greift aus betrieblicher Sicht nämlich auch nicht die Sozialauswahl bei der Urlaubsplanung.
Verfasst am: 14.01.09, 15:54 Titel: Re: Kinderbetreuung während der Ferien
maconaut hat folgendes geschrieben::
A lebt mit den Kindern in Niedersachsen, B lebt in Bayern. Nun enden die Sommerferien in Nds. am 5.8.09 und in Bayern beginnen sie am 3.8.09. Da bleibt nicht viel Zeit. Und wenn dann B z.B. noch an "seine" Ferienzeiten gebunden ist (weil z.B. Lehrer), so KANN er die Kinder in deren Ferien gar nicht übernehmen - wie sollte man ihn zwingen?
Nur, wenn der Vater an die Ferienzeiten gebunden ist, gäbe es ggf. ein Problem! Denn ansonsten interessieren die Schulferien garnicht!
Zitat:
Schon garnicht, wenn der fragliche AN gar kein Sorgerecht für die Kinder hat, dann greift aus betrieblicher Sicht nämlich auch nicht die Sozialauswahl bei der Urlaubsplanung.
Da die Eltern grade getrennt sind und offenbar verheitatet waren, gehe ich vom gemeinsamen Sorgerecht aus.
Außerdem gäbe es noch andere Möglichkeiten, die Betreuung der Kinder sicher zu stellen, als selbst Urlaub zu nehmen, die kostet meist Geld.
Ich bezweifel, dass die Mutter hier eine Handhabe hat, den Vater zum Umgang mit seinen Kindern zu zwingen, auch, wenn ich persönlich auch der Ansicht bin, der Vater wäre in der Pflicht.
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