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ich habe folgende Frage und würde gerne einmal dazu eure Meinungen lesen.
Eine Frau trennt sich von ihrem Ehemann und beide beziehen eigene Wohnungen, die jedoch räumlich so nah beinander gelegen sind das die ARGE der Frau auferlegt weiter wegzuziehen, da sonst keine Beihilfe gewährt werden kann (die Unterhaltszahlungen des Mannes reichen nicht aus). Hierfür gewährt die ARGE eine einmalige Umzugsunterstützung.
Kurz vor dem Scheidungstermin versöhnt sich das Paar wieder und die Frau möchte die Scheidung zurückziehen. Sobald die Scheidung zurückgezogen ist möchte der Ehemann mit in die Wohnung einziehen.
Ist die Frau in so einem Fall möglicherweise verpflichtet die erhaltene Umzugsunterstützung an die ARGE zurückzuzahlen?
Das Trennungsjahr vor einer Scheidung hat den Sinn, den (Noch-) Eheleuten Bedenkzeit zu geben, ob sie sich wirklich trennen wollen oder doch lieber zusammen bleiben möchten. Wenn ein Paar sich dann innerhalb dieser Bedenkzeit für die Fortsetzung der Ehe entscheidet, ist das ein (aus Sicht von Vater Staat, siehe Art. 6 GG) erfreuliches Ergebnis und wird nicht "sanktioniert".
(Das ist die "allgemeinverständliche" Begründung. Die juristische Begründung sieht anders aus, das hab ich mir hier mal erspart.) _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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