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Jedoch ist es mir (völlig richtig erkannt) noch nicht wirklich ersichtlich, was ich jetzt tun soll.
Ich bin diesbezüglich wirklich blutige Laiin!
Mahnbescheid oder Strafanzeige???
Was tun? Vermutlich am besten gar nichts, allenfalls vielleicht die Faust in der Tasche ballen.
Strafanzeige ist mangels Delikt nur eine überflüssige Beschäftigung der Staatsanwaltschaft.
Zitat:
Habe ich es richtig verstanden, daß der Mahnbescheid dann durch das Konsulat ("diplomatisch") an die säumige Mieterin (die sich immernoch nicht gemeldet hat) zugestellt und ggf geahndet werden kann?
Wo genau stelle ich den Mahnbescheid??
Hier gibt es eine Informmation zum Grenzüberschreitenden Mahnverfahren:
Die Zustellung eines Mahnbescheids in der Dominikanischen Republik ist nach diesem Skript nicht möglich. Es könnte also allenfalls bei einem Gericht in der Dominikanischen Republik geklagt werden. Das ist eine schwierige Angelegenheit. Aufwand und Kosten werden in keinem vernüftigen Verhältnis zum möglichen Ergebnis stehen.
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