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Betriebskosten

 
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frecky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:16    Titel: Betriebskosten Antworten mit Zitat

Hallo @ all!

Folgendes Problem:
Mieter zog am 01.09.2006 in Wohnung ein und kündigte jetzt fristgerecht zum 31.03.2009.
Eine Betriebskostenabrechnung hat der Mieter nie erhalten. Laut Mietvertrag sollte 1x jährlich abgerechnet werden.
Vermieter meinte, er möchte den Wasserverbrauch seit Einzug abrechnen. Ist dieses überhaupt noch zulässig? Vermute, Vermieter hat Fristen für die Betriebskostenabrechnungen nicht eingehalten. Es existiert auch nur der Zählerstand für die Wasseruhr vom Einzugstag.

Mfg Frecky
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lotusblume
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gerade nicht den passenden Paragraphen, aber jetzt 2009 dürfen nur noch die NK von 2008 abgerechnet werden. Dazu hat der Vermieter Zeit bis Ende 2009 außer ihn trifft keine Schuld für diese Verzögerug.

Alles was davor liegt, ist erjährt.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht 'erjährt', sondern 'bestenfalls 'verfristet'. Das ist im Ergebnis auch egal. Der gesuchte Paragraph ist der § 556 BGB
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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frecky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

ja danke für die Antwort. Hatte ich mir fast so gedacht Winken
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