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Auszug: Renovieren oder nicht

 
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:24    Titel: Auszug: Renovieren oder nicht Antworten mit Zitat

Hallo,
Wohnung angemietet 15. Juni 2008. Es war nicht renoviert, weil das mit
dem Vormieter so vereinbart war, sonst hätte der es machen müssen(?!)
Alle Zimmer und Küche, jedoch nicht Bad, wurden vom neuen Mieter hellgelb
gestrichen.(Bad gar nichts gemacht)

Der MV wird zum 30.4.2009 gekündigt, Auszug ist spätestens zum 31.3.
Die Wohnzeit ist also weniger als 12 Monate.

Muss beim Auszug erneut gestrichen werden?
(Bad vermutlich ja, weil ja bei Einzug nicht gestrichen wurde)
Müssen Heizkörper/Türen gestrichen werden?

Darf man die Wohnung mit hellgelb gestrichenen Wänden übergeben oder müssen sie
weiß sein?

Kann der VM verlangen, dass tapeziert wird?
Die Tapete wurde schon mehrfach überstrichen und hat bereits einige lose Kanten.

Folgendes steht im MV:
Zitat:

1. Der Vermieter übergibt die Mieträume in mit dem Mieter vereinbartem
unrenoviertem Zustand. Der neue Mieter übernimmt die Wohnung im Zustand wie
besichtigt und verpflichtet sich gleichzeitig bis Mietende die Schönheitsreparaturen zu
seinen Lasten auszuführen.

2. Während der Dauer des Mietverhältnisses nimmer der Mieter die
Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vor. Im Allgemeinen sind diese nach
folgendem Fristenplan erforderlich:
*Küche, Bad, Duschräume --> alle 3 Jahre
* Wohn, Schlafräumen, Flure alle 5 J.
*sonstige Nebenräume: alle 7 Jahre

Die Fristen werden berechnet ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. soweit
Schönheitsreparaturen danach von dem Mieter durchgeführt worden sind, von
diesem Zeitraum an.

Dazu gehören auch Innenanstrich Türen, Fenster, Fußleisten, Heizkörper, sofern und
soweit deren Zustand nach Ablauf der vorstehend genannten Fristen eine
Renovierung erfordert.

§19 Schönheitsreparaturen bei Vertragsende
1. Der Mieter ist bei Beendigung der Mietzeit verpflichtet, die o.g. fälligen
Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Sind bei Beendigung des MV in einzelnen oder sämtlichen Mieträumen die
Schönheitsreparaturen s.o. noch nicht fällig, ist der Mieter verpflichtet, die hierfür
entstehenden Renovierungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Abnutzungsgrades auf der Grundlage des Kostenvoranschlages einer Fachfirma
zeitanteilig gemäß nachfolgender Regelungen zu tragen:

Bad, Küche, Duschräume
*länger als 1 Jahr zurück = i.d.R 1/3 der Kosten des Kostenvoranschlages

Wohn, Schlaf usw.
*länger als 1 Jahr zurück: i.d.R. 1/5 des Voranschlages

Der Mieter ist jedoch berechtigt, statt dieser quotenmäßigen Kostenbeteiligung die
noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst bis Ende der Mietzeit durchzuführen.

2. Kommt der Mieter dem trotz Nachfristsetzung nicht nach, darf der Vermieter die
Aufgaben selbst in Auftrag geben und der Mieter muss die Kosten tragen.

_________________
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Von den Klauseln im Mietvertrag her würde ich meinen, das erstmal nichts getan werden muss. Da die Wohnzeit weniger als 12 Monate ist. Allerdings könnte der verwendete Farbton Anlass sein und einen Rückbauanspruch des VMs auslösen. Diesen hat er wenn der Mieter zu "krasse" Farben verwendet hat. Was nun allerdings alles unter zu "krass" fällt ist nicht definiert und muss im Einzelfall von einen Richter entschieden werden.
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

gibts nicht irgendeine Regelung bezüglich "hellen" Farben?
ich meine, ich hab da mal was gehört?!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es gibt allerdings mindestens ein Urteil in dem ein Mieter zum streichen in "neutralen" Farben verdonnert wurde. Ich denke da wird es auch nie eine einheitliche Regelung geben, es wird wohl immer auf den konkreten Einzelfall und die Tagesform des Richters ankommen.
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