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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaf

 
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ralf1701
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Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 10:48    Titel: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaf Antworten mit Zitat

Bei mir steht aufgrund meiner Insolvenz eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an.
Nach meinem Rechtsbefinden ersteigert man doch nur eine Hälfte des Hauses wobei die
andere Hälfte meiner Ehefrau bleibt! oder ist die Rechtslage anders ?
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elbstrand
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage ist anders. Sinn und Zweck der Teilungversteigerung (einfach mal in die bekannten Scuhmaschinen eingeben) ist ja gerade, das gemeinschaftliche Eigentum an einem Grundstück zu beenden. Anschließend gehört der Gemeinschaft eben nicht mehr das Grundvermögen, sondern das Geld, das durch die Teilungsversteigerung erwirtschaftet wurde.
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