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Hallo Forum!
A kauft von B über eine Onlineversteigerung eine Gerätschaft für 9 Euro.
Es kommt zum Streit.
Während der Anwaltsbeauftragung durch A verkauft B die Gerätschaft über eine andere Onlineversteigerung für 9.000 Euro - nochmals.
Der Anwalt vom A setzt daraufhin den Streitwert auf 9.000 Euro fest.
Frage: kann A mit seinem Anwalt über den Streitwert verhandeln? und ergibt sich der nicht sowieso nach dem tatsächlichen Erstvertragswert von 9 Euro, oder setzt der RAnwalt den nach Belieben fest? - denn der VK B behauptet in seiner letzten Versteigerung sogar der Versteigerungsgegenstand hätte einen Wert von 23.000 Euro! Kann also der Anwalt von A mit dem Streitwert dann auch nochmal auf 23.000 Euro nachziehen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.03.05, 11:28 Titel:
Streitwert ist der Wert der Sache, um die gestritten wird.
Ist die Ware also 9000 (oder 23000) EUR wert, ist das der Streitwert.
(Warum sollte A übrigens sonst wegen 9 EUR klagen?)
Der tatsächliche Wert wäre durch einen Sachverständigen festzulegen; in Auktionen erzielte Preise sind in der Regel kein Anhaltspunkt für den tatsächlichen Wert.
Sie *können* natürlich auf weniger klagen, wenn Sie das wollen, das sollten Sie mit Ihrem RA besprechen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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(Warum sollte A übrigens sonst wegen 9 EUR klagen?)
Nachbesserung:
A verklagt B, weil der die Gerätschaft für 9 Euro nicht hergeben will.
B sagt dazu, er habe sich im Preis geirrt - und verkauft dann die Gerätschaft online nochmals, und erzielt dabei 9.000 Euro, - die dann der von A zuvor beauftragte RA als Streitwert nutzt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.03.05, 14:56 Titel:
Ein Irrtum wäre wohl nur dann plausibel zu machen, wenn es sich um "Sofort-Kaufen" gehandelt hat (9 EUR statt 9000 EUR Festpreis). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ja, es hat sich auch um ein SOFORTKAUF gehandelt.
B bestreitet allerdings die Gerätschaft ÜBERHAUPT eingestellt zu haben - und deswegen wird im Augenblick von A Beweis geführt, dass B doch ..., usw. usw. und daher die Streitwertfrage.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.03.05, 18:34 Titel:
michyK hat folgendes geschrieben::
B bestreitet allerdings die Gerätschaft ÜBERHAUPT eingestellt zu haben
Das könnte sich als böser Fehler herausstellen, wenn nicht gleichzeitig zumindest hilfsweise wegen Irrtums angefochten wird (nach dem Motto: "Nach unserem Wissen haben wir es nicht eingestellt, aber falls doch ein Azubi den falschen Knopf gedrückt hat...") _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nun, so wie ich A kenne, wird er B nichts vom Tip sagen, von wegen: "Nach unserem Wissen haben wir es nicht eingestellt, aber falls doch ein Azubi den falschen Knopf gedrückt hat..."
Schließlich und endlich handelt es sich bei B um einen geschickten gewerblichen Händler, der privat handelt, und zu letzt von A bei Internetauktionshaus [Name geändert] gesehen wurde und auch dort wegen seiner negativen Bewertungen wackelt, - und dann noch, sozusagen, haarscharf am Finanzamt vorbei.
Da hat A also noch ein Trümpfchen im Ärmel ...
Wenn bloß das Oster-Ei Streitwert nicht so dick wäre. Und darum ging es ja.
Hallo zusammen,
wollte keinen neuen Thread öffnen. Meine Frage passt glaube ich ganz gut hier rein.
Wir haben eine Forderung von 2000,00 Euro die Gegenseite fordert jetzt 2200,00 Euro von uns.
Der Fall wurde erst mal eingestellt bzw. der Anwalt will jetzt erst mal abwarten hat aber seine Rechnung schon mal geschickt.
Der Streitwert ist 4200,00 Euro. Stimmt das?
Seine Kosten 534,00 Euro.
In einem anderen Fall ( Forderungen von der Gegenseite 1000,00 Euro) der noch nicht abgeschlossen ist gibt es keine Angaben über einen Streitwert, obwohl er in dem Fall mehrere Schreiben aufgesetzt hat wollte er nur 80,00 Euro.
Ich blicke da nicht durch.
Oder ist es wichtig das zu erwähnen worum es genau geht?
Würde mich über Hilfe sehr freuen oder gibt es Adressen, wo man das mal nachlesen kann? _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder handelt es sich um zwei getrennte Angelegenheiten (A verklagt B aus Kaufvertrag, B behauptet Gegenforderung aus Schenkung), dann wäre der Streitwert jeweils 2000 bzw 2200 EUR. Oder es handelt sich um eine zusammenhängende Sache (A fordert 2000 EUR Schadensersatz aus Kaufvertrag wg. Nichterfüllung, B fordert Zahlung des Kaufpreises von 2200 EUR), dann wäre es ein Fall mit 4200 EUR Streitwert.
Kommt abrechnungstechnisch aber AFAIK auf dasselbe heraus.
> In einem anderen Fall ( Forderungen von der Gegenseite 1000,00 Euro) der noch nicht abgeschlossen ist gibt es keine Angaben über einen Streitwert, obwohl er in dem Fall mehrere Schreiben aufgesetzt hat wollte er nur 80,00 Euro.
Da sollte man sich mal eine detaillierte Rechnung geben lassen. Gebühren finden sich generell im Anhang des RVG. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Kommt abrechnungstechnisch aber AFAIK auf dasselbe heraus.
Da offenbaren sich wieder mal die Unkenntnisse....
Schon mal bemerkt, dass die Gebühren nicht gleichmäßig mit den Gegenstandswerten steigen ?
OHNE Addition:
bis 2.000 EURO --> eine Gebühr 133,00 EURO
+ bis 2.200 EURO --> eine Gebühr 161,00 EURO
= Summe: 294,00 EURO
MIT Addition:
bis 4.500 EURO --> eine Gebühr 273,00 EURO
Der Gegenstandswert der Widerklage, sofern hier eine Widerklage vorliegt, und der Klage wird addiert. Es handelt sich um eine Angelegenheit, weil eine Widerklage in einem laufenden Verfahren erhoben wird und nur ein 'Angriff' des Beklagten darstellt. Etwas anderes gilt dann, wenn über die Widerklage auf Beschluß des Gerichts in einem gesonderten Verfahren verhandelt wird. Dann handelt es sich selbstverständlich um zwei Angelegenheiten.
Kommt abrechnungstechnisch aber AFAIK auf dasselbe heraus.
Da offenbaren sich wieder mal die Unkenntnisse....
Schon mal bemerkt, dass die Gebühren nicht gleichmäßig mit den Gegenstandswerten steigen ?
OHNE Addition:
bis 2.000 EURO --> eine Gebühr 133,00 EURO
+ bis 2.200 EURO --> eine Gebühr 161,00 EURO
= Summe: 294,00 EURO
MIT Addition:
bis 4.500 EURO --> eine Gebühr 273,00 EURO
Der Gegenstandswert der Widerklage, sofern hier eine Widerklage vorliegt, und der Klage wird addiert. Es handelt sich um eine Angelegenheit, weil eine Widerklage in einem laufenden Verfahren erhoben wird und nur ein 'Angriff' des Beklagten darstellt. Etwas anderes gilt dann, wenn über die Widerklage auf Beschluß des Gerichts in einem gesonderten Verfahren verhandelt wird. Dann handelt es sich selbstverständlich um zwei Angelegenheiten.
Hallo Servicer,
vielen Dank.
Also eine Klage gab es nicht.
Es gab kein Beschluss und auch kein Gutachten.
Die Gegenseite hatte sich ein paar mal gemeldet schriftlich unser Anwalt hat ein paar mal zurückgeschrieben.
Leider weiß ich nicht, wie ich das dem Anwalt vermitteln soll, dass ich die Summe für erhöht halte.
Auch in einem anderen Forum gibt es versch. Antworten aber ich weiß trotzdem dadurch eben nicht, wie ich mich nun verhalte.
Ich habe das so verstanden, dass es sich ein Anwalt schon auch aussuchen kann in einem gewissen Rahmen, welche Kosten er erhebt.
Wir er denn ausschließlich nach dem Streitwert bezahlt? Was ist, wenn er nicht aktiv war oder, wenn ein Anwalt alles möglich unternommen hat.
Ein fleißiger Anwalt verdient doch wohl mehr als eine nicht so fleißiger???
Hatte gebeten auf unsere wirtschaftliche Lage zu achten, ob das richtig ist kann man das machen?
Also die Gegenseite hat keinen Anwalt fordert aber von uns eine Summe und das gehört dann auch zum Streitwert?
Oder entsteht ein Streitwert nur, wenn es jeweils von einem Anwalt gefordert wird?
Wäre schön, wenn noch einige Punkte abgeklärt werden können. _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
> Ein fleißiger Anwalt verdient doch wohl mehr als eine nicht so fleißiger???
In der Regel nicht. Gebühren sind normalerweise Pauschalen, und ob ein RA nun einen Schriftsatz einreicht oder 20, ändert nichts an seinem Honorar.
Außer natürlich man hat Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart.
> Also die Gegenseite hat keinen Anwalt fordert aber von uns eine Summe und das gehört dann auch zum Streitwert?
Ja.
> Oder entsteht ein Streitwert nur, wenn es jeweils von einem Anwalt gefordert wird?
Das hat mit Anwalt oder nicht nichts zu tun.
(Es gehört zu den Standardfehlern, immer zu denken, was von der Gegenseite kommt sei nur dann relevant, wenn es vom Anwalt kommt.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hallo und vielen Dank für die Hilfen hier.
Ok, einiges habe ich nun wohl verstanden und eine Punkte kann ich jetzt nachlesen.
Aber, wie kann ich dem Anwalt nun begegnen, weil wir so eine hohe Rechnung nicht bezahlen wollen.
Zum einen habe ich damals als ich beim Anwalt das erste Mal war von ihm gesagt bekommen, dass mich das so ungefähr 100 Euro kostet. Ohne überhaupt das Ende der ganzen Sache zu kennen.
Und, der Anwalt hat ja nicht mal alle Schreiben weitergeleitet im Grunde hat er nicht so ganz seine Sache gut gemacht.
Aber das kann ich ihm ja so wohl nicht schreiben oder?
Ist denn über die Summe wohl nicht mit einem Anwalt zu reden? Auch mit dem mehrmaligen Hinweis über unsere wirtschaftliche Lage.
Oder ist ihm das egal?
Ein Stundensatz wurde ja nicht ausgemacht.
Woher soll man denn wissen, was ein Anwalt kostet und, wie viel er kostet, wenn es nun nicht zum Gericht geht oder, wie viel er kostet, wenn er 4 Briefe schreibt.
Er kennt ja unsere Lage, weil noch ein anderer Fall vorliegt, dazu ist jetzt ein Vergleich angeführt von unserer Seite.
Der Mann arbeitet nicht so, wie von ihm gesagt, Schreiben kommen spät, Antworten kaum.
Ich finde nicht das man dann so eine Summe fordern kann.
Wo kann ich denn genau nachlesen über die Kostenrechnung? Das sagt ja jeder anders.
294,00 Euro klingt gut und 273,00 Euro klingt direkt besser. Wie kommt er nur auf eine Summe von netto 439,90 Euro?
Was habe ich falsch gemacht?
Hätte ich ihn ansprechen müssen was es genau kostet? Oder hätte ich ihn fragen müssen, ob Stundensatz o. nach Aufwand?
Über die Kosten von 100 Euro haben wir ja nichts schriftlich das hat er damals gesagt. _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Wo kann ich denn genau nachlesen über die Kostenrechnung? Das sagt ja jeder anders.
Mal im Netz nach der Kommentierung zum RVG suchen, die einzelnen VV heraussuchen und dann lesen. In der einzelnen Vergütungsvorschriften (VV) ist erläutert, was der RA tun muß, um eben diese oder eine andere VV berechnen zu können bzw. zu müssen.
Zitat:
Wie kommt er nur auf eine Summe von netto 439,90 Euro?
In dem er wahrscheinlich eine 1,3 Gebühr nach VV 2400 (Geschäftsgebühr) auf einen Streitwert von 4.500,00 EUR berechnet hat: Sind netto 355,00 EUR zzgl. 20,00 EUR Auslagenpauschale, zzgl. USt. Möglich sind noch Kopiekosten.
Zitat:
Was habe ich falsch gemacht?
Hätte ich ihn ansprechen müssen was es genau kostet? Oder hätte ich ihn fragen müssen, ob Stundensatz o. nach Aufwand?
Fragen ist bei Unsicherheit immer die beste Entscheidung.
Nochmals: Der Aufwand, den ein RA betreibt (ob 4 oder 20 Briefe) hat nichts mit der Höhe der Gebühr nach RVG zu tun. Diese sind festgelegt. Daran kann der Anwalt wenig machen. Wenn durch die Tätigkeit des Anwaltes ein Gebührentatbestand erfüllt ist, hat er diesen auch abzurechnen (bei der Geschäftsgebühr ist so ein Merkmal z.B. Korrespondenz nach außen).
Über die Kosten von 100 Euro haben wir ja nichts schriftlich das hat er damals gesagt.[/quote] _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Vielen Dank Maus,
habe mir die Kommentare dazu ( RVG) durchgelesen und er hat eine 1,3 Gebühr genommen.
Wir haben alles falsch gemacht oder es ist falsch gelaufen.
Er hat 2 Fälle von uns und in beiden Fällen hat er Fehler gemacht. Keine Reaktionen, keine Rückmeldung.
Dienstag nach Ostern waren wir da und er sagte, das er bezüglich des Mahnbescheides sofort reagieren wird und wir noch bis Freitag alles im Briefkasten haben.
Bis heute ist hier nichts angekommen.
Unangenehm, wir müssen wohl den Anwalt wechseln aber ich bin unsicher.
Vermutlich ist das eh ein anderes Thema.
Ich bin mir nicht so unser gewesen, weil wir ja zu Anfang von etwa 100 Euro ausgegangen sind, dass er hat er zumindest gesagt als ich ihn fragte, was es in etwa kostet.
Wir sind natürlich nicht davon ausgegangen, dass der Fall erst mal eingestellt wird bis auf, was weiß ich.
Habe ihm nun geschrieben, dass ich eine genaue Kostenaufstellung möchte, da ja der Umfang und Schwierigkeitsgrad auch eine Rolle spielen, dass haben mir zumindest einige geschrieben.
Auch eine Bitte an ihn unsere wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen, ob das überhaupt geht weiß ich nicht.
Ich habe das nun kapiert, egal was er schreibt bzw. wie viel Aufwand er dadurch hat, er hat eine Gebühr zu erheben sobald ein Tatbestand erfüllt ist.
Ok.
Vor einigen Tagen habe ich gelesen, dass ein Anwalt auch Pflichten hat und nicht die einzige Möglichkeit ihn das Mandat zu entziehen ist.
Werde mich hier dazu äußern über den Verlauf berichten.
Vielen Dank noch mal für die Erklärungen und Hinweise. _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
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