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Verfasst am: 14.01.09, 20:30 Titel: Scheidung - wie wird aufgeteilt ?
Eiinen schönen guten Abend,
kann mir jemand helfen ?
Mein Partner (31) und ich (33) wollen im Sommer 2009 heiraten. Ich bin seit 3 Jahren bis Mitte 2010 wegen einer chron. Rheumeerkrankung befristet berentet. Die Höhe meiner Rente beträgt ca. 680,-€. Mein Partner ist voll berufstätig und verdient ca. 2.800,-€ brutto. Nennenswerte Ersparnisse gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bei keinem von uns beiden. Zum jetzigen Zeitpunkt steht es in den Sternen, ob ich ab 2010 wieder arbeiten kann. In den nächsten 5 Jahren wird mein Partner von seinen Eltern wahrscheinlich einen höheren Geldbetrag von bis zu 100.000,-€ aus einem Erbe geschenkt bekommen. Davon werden wir dann nach jetzigem Stand eine Immobilie für ca. 200.000,-€ kaufen. Für die fehlenden 100.000,-€ werden wir gemeinsam als Eheleute einen Kredit aufnehmen.
Dazu jetzt meine Fragen:
Wie erfolgt im Falle einer Trennung die Aufteilung des erlangten Vermögens/Güter/Haus, wenn ich zu dem Zeitpunkt weiterhin berentet bin? Habe ich Anspruch auf einen Teil/Hälfte des geschenkten Geldes oder des gekauften Hauses oder wieviel steht mir zu? Ist mein Partner im Trennungsfall unterhaltspflichtig und wenn ja, wie lange und in welcher Höhe?
Stehe ich mich bei einer Trennung in meinem Fall mit einem Ehevertrag besser oder wäre die gesetzliche Aufteilung für mich sinnvoller?
Hintergrund meiner Fragen ist, dass ich aufgrund meiner geringen Rente sicherstellen möchte, dass ich mich durch eine Trennung nicht verschulde, sondern eine solide Basis für einen Neuanfang sichern kann. Auch wenn ich aus finanzieller Sicht nicht in dem Rahmen zum Aufbau eines Eigenheims etc. beigetragen habe, wünsche ich mir doch schon einen angemessenen Ausgleich, um neu starten zu können.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.01.09, 17:25 Titel:
Durch die Eheschließung entsteht kein gemeinsames Eigentum der Eheleute. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer der Sachen, deren Eigentümer er vor der Eheschließung war, und wird Eigentümer der Sachen, die er während der Ehe erwirbt. An Geschenken erwirbt der Beschenkte das Eigentum. Da es kein "gemeinsames" Vermögen der Eheleute gibt, findet bei der Scheidung der Ehe auch keine Vermögensaufteilung statt.
Ausgeglichen wird lediglich der Vermögenszuwachs (Zugewinn), den jeder der Ehepartner während der Ehe erzielt hat. Informationen über den Zugewinnausgleich kann man hier (bitte klicken) nachlesen.
Informationen über den Unterhalt während des Getrenntlebens der Eheleute kann man hier (bitte klicken), Informationen über den nachehelichen Unterhalt kann man dort (bitte klicken) nachlesen.
Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, lässt sich nicht generell beurteilen. Allenfalls könnte man meinen, dass für denjenige Ehepartner der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft günstiger ist, dessen Vermögenszuwachs (Zugewinn) während der Ehezeit voraussichtlich geringer sein wird.
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